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Jugendamt Wittmund

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Wittmund – Niedersachsen

Jugendamt Wittmund – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Wittmund, Am Markt 9, 26409 Wittmund
  • Telefon: 04462 / 86-01
  • Fax: 04462 / 86-1313
  • E-Mail: jugendamt@lk.wittmund.de
  • Webseite: https://www.landkreis-wittmund.de/
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:30 – 12:30 Uhr, Montag, Dienstag, Donnerstag zusätzlich 14:15 – 15:45 Uhr

Adoption

Frau Adams
Telefon: 04462 / 86-1330

Allgemeiner Sozialer Dienst

Bezirk I – Gemeinde Friedeburg (außer Upschört, Wiesede, Wiesedermeer)
Frau Wübbenhorst
Telefon: 04462 / 86-1344
Gemeinde Friedeburg (für Upschört, Wiesede, Wiesedermeer)
Frau Kothe
Telefon: 04462 / 86-1341
Bezirk IIa – Stadt Wittmund (Innenstadt), Eggelingen, Asel, Inselgemeinde Spiekeroog
Frau Henning
Telefon: 04462 / 86-1335
Bezirk IIb – Stadt Wittmund Süd (Ardorf, Blersum, Burhafe, Leerhafe, Hovel, Buttforde)
Frau Kothe
Telefon: 04462 / 86-1341
Bezirk IIc – Stadt Wittmund Nord (Musikerviertel, Berdum, Carolinensiel, Funnix, Uttel)
Frau Becker
Telefon: 04462 / 86-1343
Bezirk IId – Stadt Wittmund (Blumenviertel, Inselviertel, Kämmerer-Fremy-Str, Emdener Str.), Willen
Frau Eden
Telefon: 04462 / 83-1347
Bezirk III – Samtgemeinde Holtriem (außer Ochtersum)
Herr Asche
Telefon: 04462 / 86-1332
Bezirk IVa – Stadt Esens (Moorweg, Dunum, Holtgast), Samtgemeinde Holtriem (Ochtersum)
Frau Harms
Telefon: 04462 / 86-1329
Bezirk IVb – Stadt Esens (Neuharlingersiel, Werdum, Stedesdorf, Esens Mitte)
Frau Goldenstein
Telefon: 04462 / 86-1336
Bezirk IVc – Stadt Esens (alle Bezirke westlich der Umgehungsstraße)
Herr Hohmann
Telefon: 04462 / 86-1338
Bezirk V – Inselgemeinde Langeoog
Herr Hohmann
Telefon: 04462 / 86-1338

Amtsvormundschaft

Frau Goldenstein
Telefon: 04462 / 86-1336
Herr Ritter
Telefon: 04462 / 86-1340
Herr Eden
Telefon: 04462 / 86-1339

Beratung, Unterstützung, Beistandschaft

Buchstaben: A-H
Herr Ritter
Telefon: 04462 / 86-1340
Buchstaben: I-R
Frau de Buhr
Telefon: 04462 / 86-1371
Buchstaben: S-Z
Herr Eden
Telefon: 04462 / 86-1339

Pflegekinderwesen

Frau Eden
Telefon: 04462 / 86-1347

Unterhaltsvorschuss

Buchstaben: A-H
Frau Janssen
Telefon: 04462 / 86-1311
Buchstaben: I-N
Frau Voß
Telefon: 04462 / 86-1319
Buchstaben: O-Z
Frau Feith
Telefon: 04462 / 86-1333

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Buchstaben: A-J
Herr Libor
Telefon: 04462 / 86-1331
Buchstaben: K-Q
Frau Kleene
Telefon: 04462 / 86-1353
Buchstaben: R, Sch
Frau Friedrichs
Telefon: 04462 / 86-1353
Buchstaben: S, St-Z
Frau Peters
Telefon: 04462 / 86-1350

Jugendamt Wittmund – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Wittmund

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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