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Jugendamt Witten

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Witten – Nordrhein-Westfalen

Jugendamt Witten – Adresse und Kontaktdaten

Allgemeine Jugendförderung

Frau Berner
Telefon: 02302 / 581-5192
Frau Eilhardt
Telefon: 02302 / 581-5195
Frau Fahrenson
Telefon: 02302 / 581-5253
Frau Grossart
Telefon: 02302 / 581-5191
Frau Hitz
Telefon: 02302 / 581-5361
Herr Mattick
Telefon: 02302 / 581-5196

Beistandschaften, Unterhalts-, Kostenangelegenheiten

E-Mail: beistandschaften@stadt-witten.de
Frau Bekemeier
Telefon: 02302 / 581-5117
Frau Rupieper
Telefon: 02302 / 581-5124
Frau Spalek
Telefon: 02302 / 581-5119

Erziehungshilfe

Frau Albertz-Stobbe
Telefon: 02302 / 581-5150

Frühe Hilfen

E-Mail: kiwi@stadt-witten.de
Frau El-Chekif
Telefon: 02302 / 581-5136
Frau Herzberg
Telefon: 02302 / 581-5105
Frau Musiol-Rose
Telefon: 02302 / 581-5137

Jugendförderung, Schule

Inga Janz
Telefon: 02302 / 581-5251
E-Mail: Inga.Janz@stadt-witten.de

Jugendgerichtshilfe

Herr Drüber
Telefon: 02302 / 581-5312
Frau Frank
Telefon: 02302 / 581-5181

Elternbeiträge, Kindertagespflege

Frau Dahms
Telefon: 02302 / 581-5144
Herr Dick-Cortmann
Telefon: 02302 / 581-5149
Frau Gietz
Telefon: 02302 / 581-5316
Frau Köhler
Telefon: 02302 / 581-5145
Frau Kuhn
Telefon: 02302 / 581-5334
Frau Müller
Telefon: 02302 / 581-5142
Frau Weber
Telefon: 02302 / 581-5143

Kindertageseinrichtungen

Frau Klein
Telefon: 02302 / 581-5140

Kinder-, Jugendbüro

Mannesmannstraße 2
58449 Witten
Kindertelefon: 02302 / 581-2828

Offenen Kinder-, Jugendarbeit

Frau Hold
Telefon: 02302 / 581-5250
Frau Janz
Telefon: 02302 / 581-5251
Frau Linden
Telefon: 02302 / 581-5252
Mobil: 0172 / 231-0772

Pflegekinderdienst

Herr Artmeier
Telefon: 02302 / 581-5183
Frau Gülle-Lensing
Telefon: 02302 / 581-5173
Frau Kummer
Telefon: 02302 / 581-5185
Frau Nolte-Gathmann
Telefon: 02302 / 581-5185
Frau Schilke-Neuhaus
Telefon: 02302 / 581-5179
Frau Völker-Allmenröder
Telefon: 02302 / 581-5324

Regionalen Schulberatungsstelle

Gartenstraße 10
58285 Gevelsberg
Telefon: 02332 / 544-150

Soziale Gruppenarbeit

Frau Klotz
Telefon: 02302 / 581-5180
Herr Zimmermeier
Telefon: 02302 / 581-5160
Frau Albertz-Stobbe
Telefon: 02302 / 581-5150
Frau Blanke
Telefon: 02302 / 581-5189
Herr Pannok
Telefon: 02302 / 581-5165
Frau Herzberg
Telefon: 02302 / 581-5105
Frau Urban
Telefon: 02302 / 581-5278
Frau Husemann
Telefon: 02302 / 581-5170
Herr Drüber
Telefon: 02302 / 581-5312
Herr Lettau
Telefon: 02302 / 581-5178
Herr Schreiner
Telefon: 02302 / 581-5169
Frau Brons
Telefon: 02302 / 581-5161

Unterhaltsvorschuss

E-Mail: unterhaltsvorschuss@stadt-witten.de
Frau Bellée
Telefon: 02302 / 581-5123
Frau Deiters
Telefon: 02302 / 581-5121
Frau Ernst
Telefon: 02302 / 581-5114
Frau Jaspert
Telefon: 02302 / 581-5122
Frau Peltis
Telefon: 02302 / 581-5116
Frau Schnier
Telefon: 02302 / 581-5127

Vormundschaften

Herr Althaus
Telefon: 02302 / 581-5285
Frau Diekkämper
Telefon: 02302 / 581-5323
Herr Embacher
Telefon: 02302 / 581-5157
Herr Lettau
Telefon: 02302 / 581-5178
Frau Urban
Telefon: 02302 / 581-5278

Wirtschaftliche Jugendhilfe

E-Mail: wirtschaftliche-jugendhilfe@stadt-witten.de
Frau Clemens
Telefon: 02302 / 581-5321
Frau Dorißen
Telefon: 02302 / 581-5322
Herr Heymann
Telefon: 02302 / 581-5112
Frau Loyal
Telefon: 02302 / 581-5336
Frau Petry
Telefon: 02302 / 581-5115
Frau Schmidt
Telefon: 02302 / 581-5113
Frau Warda
Telefon: 02302 / 581-5335
Frau Wollenweber
Telefon: 02302 / 581-5128

Jugendamt Witten – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Witten

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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