Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Weimarer Land – Thüringen
Jugendamt Weimarer Land – Adresse und Kontaktdaten
- Adresse: Jugendamt Weimarer Land, Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda
- Telefon: 03644 / 540-0
- Fax: 03644 / 540-850
- E-Mail: post.jugendamt@wl.thueringen.de
- Webseite: https://www.weimarerland.de/
- Öffnungszeiten: siehe Webseite
Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendgerichtshilfe
Herr Lamla
Telefon: 03644 / 540-549
Frau Bernhardt
Telefon: 03644 / 540-558
Frau Dathe
Telefon: 03644 / 540-543
Herr Zornow
Telefon: 03644 / 540-560
Frau Klauß
Telefon: 03644 / 540-548
Frau Gebhardt
Telefon: 03644 / 540-568
Herr Roch
Telefon: 03644 / 540-572
Herr Finger
Telefon: 03644 / 540-544
Adoption
Frau Bachmann
Telefon: 03644 / 540-556
Herr Finger
Telefon: 03644 / 540-544
ElterngeldPlus, Basiselterngeld, Betreuungsgeld
Frau Renschin
Telefon: 03644 / 540-527
Frau Pfeiffer
Telefon: 03644 / 540-546
Frühe Hilfen
Telefon: 03644 / 540-542
E-Mail: denise.nolte@wl.thueringen.de
Frau Schlömilch-Müller
Telefon: 03644 / 540-550
E-Mail: doreen.schloemilch-mueller@wl.thueringen.de
Jugendarbeit
Herr Molnar
Telefon: 03644 / 540-552
Jugendsozialarbeit, Kinder-, Jugendschutz
Frau Thielemann
Telefon: 03644 / 540-551
Kindertagesbetreuung
Frau Brieg
Telefon: 03644 / 540-555
Frau Preißer
Telefon: 03644 / 540-553
Frau Keil
Telefon: 03644 / 540-566
Frau Rödiger
Telefon: 03644 / 540-567
Pflegekinderwesen
Frau Schlömilch-Müller
Telefon: 03644 / 540-550
Unterhaltsvorschuss
Buchstaben: B-G
Frau Streiber
Telefon: 03644 / 540-565
Buchstaben: K-P
Frau Hesse
Telefon: 03644 / 540-553
Buchstaben: R-T
Frau Röse
Telefon: 03644 / 540-554
Buchstaben: A,H-J, Q, U-Z
Frau Renschin
Telefon: 03644 / 540-527
Vormundschaften, Beistandschaften
Buchstaben: A-G
Herr Niemietz
Telefon: 03644 / 540-569
Frau Huber
Telefon: 03644 / 540-528
Buchstaben: H-K, Z
Frau Geiß
Telefon: 03644 / 540-564
Buchstaben: L-R
Frau Goth
Telefon: 03644 / 540-563
Buchstaben: S-Y
Frau Müller
Telefon: 03644 / 540-562
Wirtschaftliche Jugendhilfe, KITA-Gebühren
Frau Koch
Telefon: 03644 / 540-547
Frau Vollrath
Telefon: 03644 / 540-523
Frau Senf
Telefon: 03644 / 540-545
Jugendamt Weimarer Land – Aufgaben und Pflichten
Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:
- Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
entscheiden - gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
- über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
- die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
- an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
- Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
- Zusammenarbeit mit freien Trägern
- Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
- Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
- Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
- Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.
Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:
- Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
- Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
- Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
- In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
- Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
- Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
- Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Termin beim Jugendamt Weimarer Land
Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.
Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.
Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.