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Jugendamt Weiden i. d. Oberpfalz

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Weiden i. d. Oberpfalz – Bayern

Jugendamt Weiden i. d. Oberpfalz – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Weiden i. d. Oberpfalz, Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden i. d. Oberpfalz
  • Telefon: 0961 / 81-5101
  • Fax: 0961 / 81-5119
  • E-Mail: jugendamt@weiden.de
  • Webseite: https://www.weiden.de/
  • Öffnungszeiten: siehe Webseite

Adoption, Erziehungshilfen

Herr Skrzydlo
Telefon: 0961 / 81-5106

Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Pflegschaft, Beurkundung, Unterhalt, Vaterschaft, Sorgeerklärung

Herr Ernstberger
Telefon: 0961 / 81-5113
Herr Putzer
Telefon: 0961 / 81-5113
Frau Tackmann
Telefon: 0961 / 81-5114

Beiträge, Kindertagestätten

Kindertageseinrichtungen A-K
Herr Taubmann
Telefon: 0961 / 81-5108
Kindertageseinrichtungen L-Z
Frau Kleber
Telefon: 0961 / 81-5103

KoKi – Netzwerk frühe Kindheit

Stadtteilzentrum
Am Stockerhutpark 1
Fax: 0961 / 63-4966769
92637 Weiden
Frau Frank
Telefon: 0961 / 63-4966762
Frau Piper
Telefon: 0961 / 63-4966761

Legasthenie-, Dyskalkulietherapie, Tagespflege

Frau Kleber
Telefon: 0961 / 81-5103

Pflegekinderdienst, Tagesmütter

Frau Fink
Telefon: 0961 / 81-5123
Frau Prucker-Pöllath
Telefon: 0961 / 81-5122

Soziale Dienste, Erziehungshilfen, Familien-, Vormundschafts-, Jugendgerichtshilfe

Herr Breinbauer
Telefon: 0961 / 81-5115
Frau Federlein
Telefon: 0961 / 81-5109
Herr Hauer
Telefon: 0961 / 81-5116
Frau Hautmann
Telefon: 0961 / 81-5117
Frau Hiendl
Telefon: 0961 / 81-5104
Frau Isufiova
Telefon: 0961 / 81-5105
Frau Jelen
Telefon: 0961 / 81-5110
Herr Lorenz
Telefon: 0961 / 81-5106

Stadtjugendpflege

Frühlingstraße 1
92637 Weiden
Herr Zenger
Telefon: 0961 / 62-400

Unterhaltsvorschuss

Herr Biechele
Telefon: 0961 / 81-5111

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Werner Schönberger
Telefon: 0961 / 81-5112

Jugendamt Weiden i. d. Oberpfalz – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Weiden i. d. Oberpfalz

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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