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Jugendamt Vogelsbergkreis

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Vogelsbergkreis – Hessen

Jugendamt Vogelsbergkreis – Adresse und Kontaktdaten

Adoptionsvermittlung

Hersfelder Str. 57
36304 Alsfeld
Ilona Beutel
Telefon: 6631 / 792-833
Fax: 06641 / 977-5833
E-Mail: ilona.beutel@vogelsbergkreis.de

Allgemeiner Sozialer Dienst
Standort Alsfeld

Hersfelder Str. 57
36304 Alsfeld
Christian Kornmann
Telefon: 06641 / 977-4099
E-Mail: christian.kornmann@vogelsbergkreis.de
Zuständig für: Alsfeld Kernstadt
Herr Schaitza
Telefon: 06631 / 792-831
E-Mail: christian.schaitza@vogelsbergkreis.de
Zuständig für: Alsfeld Stadtteile
Frau Keding
Telefon: 06631 / 792-845
E-Mail: ulrike.keding@vogelsbergkreis.de
Zuständig für: Antrifttal, Romrod
Frau Bühler
Telefon: 06631 / 792-844
E-Mail: nicole.buehler@vogelsbergkreis.de
Zuständig für: Feldatal, Gemünden, Mücke
Frau Barth
Telefon: 06631 / 792-848
E-Mail: mareike.barth@vogelsbergkreis.de
Zuständig für: Grebenau, Schwalmtal
Frau Lachmund
Telefon: 06631 / 792-834
E-Mail: christine.lachmund@vogelsbergkreis.de
Zuständig für: Homberg,Kirtorf
Frau Steinhäuser
Telefon: 06631 / 792-835
E-Mail: marlen.steinhaeuser@vogelsbergkreis.de

Standort Lauterbach

Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Zuständig für: Freiensteinau, Grebenhain, Wartenberg Buchstaben: A–K
Frau Dauletiar
Telefon: 06641 / 977-442
E-Mail: johanna.dauletiar@vogelsbergkreis.de
Zuständig für: Herbstein, Lautertal, Ulrichstein, Wartenberg Buchstaben: L–Z
Frau Marker
Telefon: 06641 / 977-418
E-Mail: kirsten.marker@vogelsbergkreis.de
Zuständig für: Lauterbach Buchstaben: A–L
Frau Möller
Telefon: 06641 / 977-4090
E-Mail: sarah.moeller@vogelsbergkreis.de
Zuständig für: Lauterbach Buchstaben: M–Z
Frau Groß
Telefon: 06641 / 977-425
ramona.gross@vogelsbergkreis.de
Zuständig für: Schlitz
Frau Diel
Telefon: 06641 / 977-434
E-Mail: annemarie.diel@vogelsbergkreis.de
Zuständig für: Schotten
Frau Schaaf
Telefon: 06641 / 977-435
E-Mail: mareike.schaaf@vogelsbergkreis.de

Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften
Zuständig für: Altkreis Alsfeld

Frau Welker
Telefon: 06631 / 792-846
Herr Klemer
Telefon: 06631 / 792-847
Frau Jung
Telefon: 06631 / 792-839
Frau Beyer
Telefon: 06631 / 792-838

Zuständig für: Altkreis Lauterbach

Frau Hofmann
Telefon: 06641 / 977-424
Frau Merz
Telefon: 06641 / 977-449
Frau Philipp
Telefon: 06641 / 977-457
Herr Gröger
Telefon: 06641 / 977-421
Herr Schmidt
Telefon: 06641 / 977-4096

Frühe Hilfen

Anett Wunderlich
Telefon: 06641 / 977-4093
Fax: 06641 / 977-5096
E-Mail: anett.wunderlich@vogelsbergkreis.de

Jugendhilfeeinrichtungen

Fax: 06641 / 977-439
Susan Jusseaume
Telefon: 06641 / 977-4201
E-Mail: susan.jusseaume@vogelsbergkreis.de
Helmut Benner
Telefon: 06641 / 977-451
E-Mail: helmut.benner@vogelsbergkreis.de

Jugendgerichtshilfe, Frühe Hilfen

Telefon: 06631 / 792-852
Telefon: 06631 / 792-853

Jugendhilfeplanung

Herr Kornmann
Telefon: 06641 / 977-4099

Netzwerk Erziehungsberatung

Helmut Schupp
Telefon: 06641 / 977-447
Fax: 6641 / 977-439
E-Mail: helmut.schupp@vogelsbergkreis.de

Kindertageseinrichtungen

Zuständig für: Alsfeld, Antrifttal, Feldatal, Grebenau, Homberg/Ohm, Kirtorf, Mücke, Romrod, Schwalmtal
Frau Lein
Telefon: 06641 / 977-419
Zuständig für: Freiensteinau, Gemünden/Felda, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach, Lautertal, Schlitz, Schotten, Ulrichstein, Wartenberg
Frau Pelinka
Telefon: 06641 / 977-441

Kindertagespflege

Marga Michelsons
Telefon: 06641 / 977-420
E-Mail: marga.michelsons@vogelsbergkreis.de

Kindergartenbeiträge

Buchstabe: A-Z
Frau Hölscher
Telefon: 06631 / 792-832
Buchstabe: A-M
Frau Winter
Telefon: 06641 / 977-429
Buchstabe: N-Z
Frau Kullmann
Telefon: 06641 / 977-446

Trennungs-, Scheidungsberatung
Zuständig für: Region Lauterbach

Corinna Schick
Telefon: 06641 / 977-4341
E-Mail: corinna.schick@vogelsbergkreis.de
Helmut Schupp
Telefon: 06641 / 977-447
E-Mail: helmut.schupp@vogelsbergkreis.de

Zuständig für: Region Alsfeld

Sigrid Reuel
Telefon: 06631 / 792-843
E-Mail: sigrid.reuel@vogelsbergkreis.de
Christine Lachmund
Telefon: 06631 / 792-834
E-Mail: christine.lachmund@vogelsbergkreis.de

Tagespflegekosten

Frau Michelsons
Telefon: 06641 / 977-4200
Frau Kullmann
Telefon: 06641 / 977-446

Unterhaltsvorschuss

E-Mail: unterhaltsvorschuss@vogelsbergkreis.de
Zuständig für: Altkreis Alsfeld
Frau Rinke
Telefon: 06631 / 792-826
Frau Ruckelshauß
Telefon: 06631 / 792-827
Zuständig für: Lauterbach
Frau Schneider
Telefon: 06641 / 977-410
Frau Spielberger
Telefon: 06641 / 977-448

Jugendamt Vogelsbergkreis – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Vogelsbergkreis

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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