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Jugendamt Velbert

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Velbert – Nordrhein-Westfalen

Jugendamt Velbert – Adresse und Kontaktdaten

Stadtteilorientierte Sozialarbeit in den Stadtteilzentren und im Beratungshaus

Frau A. Stolberg
Telefon: 02051/26-2465
Fax.: 02051/26-2177
Email: A.Stolberg@velbert.de
Frau N. Lyra
Telefon: 02051/26-2218
Fax.: 02051/26-2177
Email: N.Lyra@velbert.de

Erzieherische Hilfen

Frau B. Driever
Telefon: 02051/80097-42
Fax.: 02051/80097-94
Email: b.driever@velbert.de
Frau N. John
Telefon: 02051/80097-51
Fax.: 02051/80097-94
Email: n.john@velbert.de
Frau E. Klein-Freisenhaus
Telefon: 02051/80097-49
Fax.: 02051/80097-94
Email: e.klein-freisenhaus@velbert.de
Frau B. Koch
Telefon: 02051/80097-50
Fax.: 02051/80097-94
Email: b.koch@velbert.de
Frau E. Kraus
Telefon: 02051/80097-47
Fax.: 02051/80097-94
Email: e.kraus@velbert.de
S. Breddemann
Telefon: 02051/80097-52
Fax.: 02051/80097-94
Email: S.Breddemann@velbert.de
Frau A. Haupt-Weber
Telefon: 02051/80097-41
Fax.: 02051/80097-94
Email: a.haupt-weber@velbert.de
Frau C. Berger
Telefon: 02051/80097-40
Fax.: 02051/80097-94
Email: c.berger@velbert.de
Frau B. Bittner-Rohde
Telefon: 02051/80097-48
Fax.: 02051/80097-94
Email: b.bittner-rohde@velbert.de
Frau M. Egen
Telefon: 02051/80097-46
Fax.: 02051/80097-94
Email: M.Egen@velbert.de
Frau S. Paland
Telefon: 02051/80097-54
Fax.: 02051/80097-94
Email: s.paland@velbert.de
Frau S Ritterskamp
Telefon: 02051/80097-44
Fax.: 02051/80097-94
Email: S.Ritterskamp@velbert.de
Frau A. Serin
Telefon: 02051/80097-53
Fax.: 02051/80097-94
Email: a.serin@velbert.de
Herr M. Verhovnik
Telefon: 02051/80097-43
Fax.: 02051/80097-94
Email: m.verhovnik@velbert.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Buchstaben A – K der Kinder
Frau Sabine Rittau-Preyss
Telefon: 02051/26-2349
Fax.: 02051/26-2177
Email: sabine.rittau-preyss@velbert.de
Buchstaben L – R der Kinder
Frau Christiane Ströter
Telefon: 02051/26-2444
Fax.: 02051/26-2177
Email: christiane.stroeter@velbert.de
Buchstaben S – Z der Kinder
Frau Melanie Graßl
Telefon: 02051/26-2343
Fax.: 02051/26-2177
Email: melanie.grassl@velbert.de

Pflegekinderdienst

Buchstaben A – D der Pflegekinder
Frau A. Jendrysek
Telefon: 02051/26-2552
Fax.: 02051/26-2177
Email: a.jendrysek@velbert.de
Buchstaben E – I der Pflegekinder
Frau U. Dippel
Telefon: 02051/26-2460
Fax.: 02051/26-2177
Email: U.Dippel@velbert.de
Buchstaben J – K der Pflegekinder
Herr L. Bürger
Telefon: 02051/26-2065
Fax.: 02051/26-2177
Email: l.buerger@velbert.de
Buchstaben L – N der Pflegekinder
Frau V. Naujoks
Telefon: 02051/26-2038
Fax.: 02051/26-2177
Email: v.naujoks@velbert.de
Buchstaben O – Sch der Pflegekinder
Frau M. Lueg
Telefon: 02051/26-2462
Fax.: 02051/26-2177
Email: M.Lueg@velbert.de
Buchstaben Sd – Z der Pflegekinder
Frau P. Mazurek
Telefon: 02051/26-2346
Fax.: 02051/26-2177
Email: p.mazurek@velbert.de

Adoptionsvermittlung

Buchstaben A – D der Kinder oder Adoptionssuchenden
Frau A. Jendrysek
Telefon: 02051/26-2552
Fax.: 02051/26-2177
Email: a.jendrysek@velbert.de
Buchstaben E – I der Kinder oder Adoptionssuchenden
Frau U. Dippel
Telefon: 02051/26-2460
Fax.: 02051/26-2177
Email: U.Dippel@velbert.de
Buchstaben J – K der Kinder oder Adoptionssuchenden
Herr L. Bürger
Telefon: 02051/26-2065
Fax.: 02051/26-2177
Email: l.buerger@velbert.de
Buchstaben L – N der Kinder oder Adoptionssuchenden
Frau V. Naujoks
Telefon: 02051/26-2038
Fax.: 02051/26-2177
Email: v.naujoks@velbert.de
Buchstaben O – Sch der Kinder oder Adoptionssuchenden
Frau M. Lueg
Telefon: 02051/26-2462
Fax.: 02051/26-2177
Email: M.Lueg@velbert.de
Buchstaben Sd – Z der Kinder oder Adoptionssuchenden
Frau P. Mazurek
Telefon: 02051/26-2346
Fax.: 02051/26-2177
Email: p.mazurek@velbert.de

Städtische Erziehungsberatungsstelle

Herr Jens Heete
Telefon: 02051/80097-71
Fax.: 02051/80097-92
Email: Jens.Heete@velbert.de
Frau Christiane Küppers-Tonscheidt
Telefon: 02051/80097-71
Fax.: 02051/80097-92
Email: Christiane.Kueppers-Tonscheidt@velbert.de
Frau Dorothea Müller
Telefon: 02051/80097-71
Fax.: 02051/80097-92
Email: Dorothea.Mueller@velbert.de
Frau Anette Schepers
Telefon: 02051/80097-71
Fax.: 02051/80097-92
Email: Anette.Schepers@velbert.de
Frau Annegret Kellersohn
Telefon: 02051/80097-71
Fax.: 02051/80097-92
Email: Annegret.Kellersohn@velbert.de
Frau Regina Malanda
Telefon: 02051/80097-71
Fax.: 02051/80097-92
Email: Regina.Malanda@velbert.de

Jugendamt Velbert – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Velbert

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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