Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Unstrut-Hainich-Kreis – Thüringen
Jugendamt Unstrut-Hainich-Kreis – Adresse und Kontaktdaten
- Adresse: Jugendamt Unstrut-Hainich-Kreis, Brunnenstraße 94, 99974 Mühlhausen
- Telefon: 03601 / 80-2284
- Fax:
- E-Mail:
- Webseite: https://www.unstrut-hainich-kreis.de/
- Öffnungszeiten: siehe Webseite
Allgemeiner sozialer Dienst, Beratung, Unterstützung von Familien, Jugendlichen, Kindern
Frau Wehenkel
Telefon: 03601 / 802-012
Frau Zimmer
Telefon: 03601 / 802-012
Team Nord
Herr Kleinschmidt
Telefon: 03601 / 802-262
Frau Konrad
Telefon: 03601 / 802-273
Frau Müller
Telefon: 03601 / 802-256
Frau Nordmann
Telefon: 03601 / 802-277
Team Süd
Frau Ermentraut
Telefon: 03601 / 802-254
Frau Glinka
Telefon: 03601 / 802-266
Herr Rimbach
Telefon: 03601 / 802-286
Team LSZ
Frau Ambos
Telefon: 03601 / 802-225
Frau Gath
Telefon: 03601 / 802-226
Herr Weschke
Telefon: 03601 / 802-229
Adoptionsvermittlungsstelle, Kindertagesstätten, Tagespflege
Frau Nöthling
Telefon: 03601 / 802-242
Frau Kunstmann
Telefon: 03601 / 802-288
Frau Seigis
Telefon: 03601 / 802-288
Amtsvormundschaft, Amtspflegschaft
Frau Lippold
Telefon: 03601 / 802-250
Frau Baistock
Telefon: 03601 / 802-351
Frau Zenge
Telefon: 03601 / 802-337
Frau Köppert
Telefon: 03601 / 802-274
Herr Lier
Telefon: 03601 / 802-215
Frau Zenge
Telefon: 03601 / 802-337
Elterngeldstelle
Frau Balmer
Telefon: 03601 / 802-278
Frau Maaß
Telefon: 03601 / 802-281
Herr Thiele
Telefon: 03601 / 802-279
Heimerziehung
Frau Friedrich
Telefon: 03601 / 802-268
Frau Heß
Telefon: 03601 / 802-223
Frau Reule-Thielscher
Telefon: 03601 / 802-270
Jugendhilfeausschuss, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau Tasch
Telefon: 03601 / 802-276
Frau Deidersen
Telefon: 03601 / 802-352
Frau Engel
Telefon: 03601 / 802-214
Frau Güntsch
Telefon: 03601 / 802-213
Frau Weber
Telefon: 03601 / 802-350
Jugendhilfeplanung
Frau Klein
Telefon: 03601 / 802-353
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz
Frau Richter
Telefon: 03601 / 802-208
Frau Vogler
Telefon: 03601 / 802-746
Jugendgerichtshilfe
Herr Kurztusch
Telefon: 03601 / 802-258
Frau Wittig
Telefon: 03601 / 802-260
Pflegekinderwesen
Frau Madeheim
Telefon: 03601 / 802-264
Frau Walter
Telefon: 03601 / 802-224
Schulsozialarbeit
Frau Ströde
Telefon: 03601 / 802-212
Unterhaltsberechnungen, Beurkundungen, Vaterschaftsanerkennung
Frau Strecker
Telefon: 03601 / 802-253
Frau Galla
Telefon: 03601 / 802-244
Frau Hülfenhaus
Telefon: 03601 / 802-245
Frau Muthmann
Telefon: 03601 / 802-210
Unterhaltsvorschuss
Frau Gerstmeier
Telefon: 03601 / 802-220
Frau Kraushaar
Telefon: 03601 / 802-291
Jugendamt Unstrut-Hainich-Kreis – Aufgaben und Pflichten
Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:
- Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
entscheiden - gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
- über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
- die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
- an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
- Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
- Zusammenarbeit mit freien Trägern
- Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
- Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
- Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
- Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.
Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:
- Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
- Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
- Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
- In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
- Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
- Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
- Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Termin beim Jugendamt Unstrut-Hainich-Kreis
Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.
Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.
Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.