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Jugendamt Teltow-Fläming

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Teltow-Fläming

Jugendamt Teltow-Fläming – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
  • Telefon: 03371 / 608-3400
  • Fax: 03371 / 608-9005
  • E-Mail:
  • Webseite: https://www.teltow-flaeming.de/
  • Öffnungszeiten: siehe Webseite

Leiter des Jugendamtes

Herr Horst Bührendt
Telefon: 03371 / 608-3400
Fax: 03371 / 608-9005
E-Mail: horst.buehrendt@teltow-flaeming.de

Unterhaltsvorschuss, Vormundschaft, Pflegschaft

Sachgebietsleiterin: Frau Gabriele Burkert
Telefon: 03371 / 608-3440
Fax: 03371 / 608-9150
E-Mail: Gabriele.Burkert@teltow-flaeming.de

Ansprechpartner mit Buchstabenverteilung

Buchstaben: D, Sch
Frau Polte
Buchstaben: A, J, V, H
Frau Zabel
Buchstaben: M, P, O, Q
Herr Haseloff
Buchstaben: C, K, X, Y, Z
Frau Tschesche
Buchstaben: S, R, U
Frau Grahl
Buchstaben: B, F
Frau Westram
Buchstaben: G, N, T
Frau Werder
Buchstaben: E, I, L, W
Frau Langer

Sozialpädagogischer Dienst, Sorgerecht, Umgangsrecht, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Adoptionsvermittlung, Jugendgerichtshilfe

Sachgebietsleiterin: Frau M. Lindner
Telefon: 03371 / 608-3500
Fax: 03371 / 608-9150
E-Mail: marion.lindner@teltow-flaeming.de

Sozialraum 1: Gemeinde Großbeeren, Stadt Ludwigsfelde, Stadt Trebbin

Ansprechpartner:
Frau Fischer
Telefon: 03371 / 608-3515
Frau Schnitter
Telefon: 03371 / 608-3522
Frau Winkler
Telefon: 03371 / 608-3518
Frau Hoelzl
Telefon: 03371 / 608-3516

Sozialraum 2: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Gemeinde Rangsdorf, Gemeinde Am Mellensee, Stadt Zossen

Ansprechpartner:
Frau A. Glöckner
Telefon: 03371 / 608-3510
Herr Burde
Telefon: 03371 / 608-3506
Frau Köppen
Telefon: 03371 / 608-3521
Frau Scholz
Telefon: 03371 / 608-3509
Frau Zabel
Telefon: 03371 / 608-3524

Sozialraum 3: Stadt Baruth/Mark, Gemeinde Nuthe-Urstromtal, Stadt Luckenwalde

Ansprechpartner:
Frau Fröhnel
Telefon: 03371 / 608-3504
Frau I. Hübner
Telefon: 03371 / 608-3505
Frau A. Mönnich
Telefon: 03371 / 608-3517
Frau Niendorf
Telefon: 03371 / 608-3528

Sozialraum 4: Gemeinde Niederer Fläming, Amt Dahme/Mark mit den Gemeinden Dahmetal, Ihlow und der Stadt Dahme/Mark, Gemeinde Niedergörsdorf, Stadt Jüterbog

Ansprechpartner:
Frau H. Klink
Telefon: 03371 / 608-3508
Frau Laskowski
Telefon: 03371 / 608-3550
Frau C. Scheer
Telefon: 03371 / 608-3511

Jugendamt Teltow-Fläming – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Teltow-Fläming

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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