Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Suhl – Thüringen
Jugendamt Suhl – Adresse und Kontaktdaten
- Adresse: Jugendamt Suhl, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl
- Telefon: 03681 / 742-541
- Fax: 03681 / 742-542
- E-Mail: jugendamt@stadtsuhl.de
- Webseite: https://www.suhltrifft.de/
- Öffnungszeiten: siehe Webseite
Allgemeiner Sozialer Dienst
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Frau D. Schmidt
Telefon: 03681 / 742-464
Frau Streit
Telefon: 03681 / 742-534
Frau Hopf
Telefon: 03681 / 742-533
Frau Büschken
Telefon: 03681 / 742-465
Frau Rienecker
Telefon: 03681 / 742-436
Frau Nötzold
Telefon: 03681 / 742-535
Frau Wagner
Telefon: 03681 / 742-856
Herr Gampe
Telefon: 03681 / 742-261
Frau Frankenberger
Telefon: 03681 / 742-392
Frau Müller
Telefon: 03681 / 742-532
Adoptionsvermittlung
Telefon: 03681 / 742-534
Elterngeld
Herr Gerstenberg
Telefon: 03681 / 742-635
Kindertagesstätten
Frau Hesse
Telefon: 03681 / 742-539
Jugendgerichtshilfe
Herr Gampe
Telefon: 03681 / 742-261
Jugendberatung/-begleitung
Kornbergstraße 7
98528 Suhl
Kerstin Keiner
Telefon: 03681 / 879-26413
Telefon: 03681 / 879-26410
Kinder-, Jugendförderung
Sabine Schmidt
Telefon: 03681 / 742-536
E-Mail: Sabine.Schmidt@stadtsuhl.de
Netzwerk Frühe Hilfen
Telefon: 03681 / 742-861
Unterhaltsangelegenheiten, Vaterschaftsanerkennung
Buchstaben: A-K
Frau Abendroth
Telefon: 03681 / 742-435
Buchstaben: L-Z
Frau Schilling
Telefon: 03681 / 742-434
Unterhaltsvorschuss
Buchstaben: A-K
Herr Stark
Telefon: 03681 / 742-495
Buchstaben: L-Z
Frau Franz
Telefon: 03681 / 742-503
Vormundschaften, Pflegschaft
Frau Seidel
Telefon: 03681 / 742-530
Vollzeitpflege
Frau Nötzold
Telefon: 03681 / 742-535
Jugendamt Suhl – Aufgaben und Pflichten
Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:
- Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
entscheiden - gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
- über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
- die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
- an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
- Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
- Zusammenarbeit mit freien Trägern
- Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
- Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
- Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
- Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.
Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:
- Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
- Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
- Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
- In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
- Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
- Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
- Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Termin beim Jugendamt Suhl
Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.
Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.
Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.