Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt St. Wendel – Saarland
Jugendamt St. Wendel – Adresse und Kontaktdaten
- Adresse: Jugendamt St. Wendel, Mommstraße 21-31, 66606 St. Wendel
- Telefon: 06851 / 801-5101
- Fax: 06851 / 801-5190
- E-Mail: kreisjugendamt@lkwnd.de
- Webseite: https://www.landkreis-st-wendel.de/
- Öffnungszeiten: siehe Webseite
Adoption, Pflegekinder, Tagespflege
Telefon: 06851 / 801-5130
Fax: 06851 / 801-5190
E-Mail: asd@lkwnd.de
Adoptionsvermittlung
Telefon: 06851 / 801 228
Vorschulentwicklung
Telefon: 06851 / 801 228
Tagespflege
Telefon: 06851 / 801 228
Telefon: 06851 / 801 214
Pflegekinderdienst
Telefon: 06851 / 801 214
Telefon: 06851 / 801 228
Allgemeiner Sozialer Dienst
Telefon: 06851 / 801-5110
Fax: 06851 / 801-5190
E-Mail: asd@lkwnd.de
Sozialraum Freisen
Telefon: 06851 / 801 5113
Sozialraum Marpingen
Telefon: 06851 / 801 5118
Sozialraum Namborn
Telefon: 06851 / 801 5121
Sozialraum Nohfelden
Telefon: 06851 / 801 5115
Sozialraum Nonnweiler
Telefon: 06851 / 801 5120
Sozialraum Oberthal
Telefon: 06851 / 801 5117
Sozialraum Tholey
Telefon: 06851 / 801 5116
Sozialraum St. Wendel-Nord
Telefon: 06851 / 801 5111
Sozialraum St. Wendel-Süd
Telefon: 06851 / 801 5119, 5112
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung
Telefon: 06851 / 801 226
Telefon: 06851 / 801 226
Telefon: 06851 / 801 219
Telefon: 06851 / 801 383
Telefon: 06851 / 801 394
Hilfe in Notsituationen
Telefon: 06851 / 801 254
Hilfe für junge Volljährige
Telefon: 06851 / 801 226
Übernahme von Teilnahmebeiträgen
Telefon: 06851 / 801 254
Leistungen der Jugendsozialarbeit
Telefon: 06851 / 801 226
Jugendamt St. Wendel – Aufgaben und Pflichten
Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:
- Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
entscheiden - gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
- über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
- die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
- an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
- Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
- Zusammenarbeit mit freien Trägern
- Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
- Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
- Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
- Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.
Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:
- Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
- Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
- Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
- In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
- Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
- Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
- Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Termin beim Jugendamt St. Wendel
Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.
Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.
Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.