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Jugendamt Solingen

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Solingen – Nordrhein-Westfalen

Jugendamt Solingen – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Solingen, Rathausplatz 1, 42651 Solingen
  • Telefon: 0212 / 290-0
  • Fax: 0212 / 290-2504
  • E-Mail:
  • Webseite: https://www.solingen.de/
  • Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Dienstag 13:00 – 16:00 Uhr, Freitag 8:00 – 13:00 Uhr

Adoptionsvermittlung, Pflegekinderdienst

Claudia Auer
Telefon: 0212 / 290-5379
Fax: 0212 / 290-745379
E-Mail: c.auer@solingen.de
E-Mail: info.pflegekind@solingen.de

Allgemeiner Sozialer Dienst

Bezirk: Solingen-Mitte
Telefon: 0212 / 290-5404
Bezirk: Burg, Höhscheid
Telefon: 0212 / 290-5402
Bezirk: Ohligs, Merscheid, Aufderhöhe
Kieler Straße 17
42651 Solingen
Telefon: 0212 / 290-5403
Fax: 0212 / 290-5329
Bezirk: Wald, Gräfrath
Friedrich-Ebert-Straße 81
42651 Solingen
Telefon: 0212 / 290-5401
Fax: 0212 / 290-2786

Amtsvormund-, Pflegschaften

Telefon: 0212 / 290-2859
Fax: 0212 / 290-742859
Telefon: 0212 / 290-2850
Fax: 0212 / 290-742850

Beistandschaften

Telefon: 0212 / 290-2833
Fax: 0212 / 290-2885
Buchstaben: D, V-Z
Petra Wandt
Telefon: 0212 / 290-2833
Buchstaben: B, J, O, R, Z
Julia Ortmann
Telefon: 0212 / 290-2831
Buchstaben: K, L, T
Heike Müller
Telefon: 0212 / 290-2832
Buchstaben: C, H, P
Anke Tarrach
Telefon: 0212 / 290-2834
Buchstaben: E, I, N, Q, S
Sabrina Nauß
Telefon: 0212 / 290-2835
Buchstaben: A, F, G, M, U
Yvonne Lohmann
Telefon: 0212 / 290-2830

Jugendgerichtshilfe

Schlagbaumer Straße 126-128
42653 Solingen
Peter Morschhäuser
Telefon: 0212 / 290-2242
Fax: 0212 / 290-2502
E-Mail: p.morschhaeuser@solingen.de
E-Mail: jgh@jugendgerichtshilfe-solingen.de

Jugendförderung

Zweibrücker Straße 7
42697 Solingen
Jürgen Bürger
Telefon: 0212 / 290-2759
Fax: 0212 / 290-2764
E-Mail: j.buerger@solingen.de
E-Mail: jugendfoerderung@solingen.de

Kindertagespflege

Christiane Franzgrote
Telefon: 0212 / 290-5241
E-Mail: c.franzgrote@solingen.de
Eva Bäcker
Telefon: 0212 / 290-2241
E-Mail: e.baecker@solingen.de

Unterhaltsvorschuss

Buchstaben: A-L
Petra Zugreif
Telefon: 0212 / 290-2843
Buchstaben: M-Z
Inga Oberhoff
Telefon: 0212 / 290-2861

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Telefon: 0212 / 290-2487
Fax: 0212 / 290-2885
Gabriele Michalski-Schlömer
Telefon: 0212 / 290-2486
Eva-Maria Pinell
Telefon: 0212 / 290-2487
Andrea Scheller
Telefon: 0212 / 290-2587
Heike Schmitz
Telefon: 0212 / 290-2542
Eva Bäcker
Telefon: 0212 / 290-2241

Jugendamt Solingen – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Solingen

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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