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Jugendamt Saarpfalz-Kreis

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Saarpfalz-Kreis – Saarland

Jugendamt Saarpfalz-Kreis – Adresse und Kontaktdaten

Amtsvormundschaften, Beistandschaften

Telefon: 06841 / 1 04-81 04
Fax: 06841 / 1 04-71 05
amtsvormundschaften@saarpfalz-kreis.de
Herr Döbele
Telefon: 06841 / 1 04-81 31
Zuständig für: Homburg Mitte, Homburg Stadtteile: Erbach ohne Berliner Wohnpark, Reiskirchen, Lappentascher Hof
Frau Anstäth-Fuchs
Telefon: 06841 / 1 04-81 02
Zuständig für: Blieskastel, Bexbach
Herr Dusemond
Telefon: 06841 / 1 04-82 88
Zuständig für: Gersheim, Homburg- Stadtteile, Kirkel
Frau Atila
Telefon: 06841 / 1 04-82 86
Zuständig für: St. Ingbert, Mandelbachtal

Beratung bei Kindesmisshandlung, Kindeswohlgefährdung

Telefon: 06841 / 1 04-81 04
Fax: 06841 / 1 04-71 05
jugendamt@saarpfalz-kreis.de

Bezirkssozialdienst des Jugendamtes
ASD Homburg

Beeden, Einöd
Frau Kazakob-Marsollek
Telefon: 06841 / 1 04-81 08
Homburg-Mitte
Frau Theisen
Telefon: 06841 / 1 04-80 50
Erbach (Teile), Berliner Wohnpark, Schwarzenbach
Herr Mexner
Telefon: 06841 / 1 04-81 09
Erbach (Teile)
Frau Conrad
Telefon: 06841 / 1 04-81 12
Bruchhof, Jägersburg, Kirrberg, Reiskirchen, Sanddorf
Herr Deckert
Telefon: 06841 / 1 04-80 77
Höchen, Schwarzenacker, Websweiler, Wörschweiler, Niederbexbach, Kleinottweiler, Homburg (Teile), Bexbach (Teile)
Frau Noe
Telefon: 06841 / 1 04-80 13
Bexbach-Mitte
Herr Stolz
Telefon: 06841 / 1 04-81 53
Oberbexbach, Frankenholz
Frau Oberer
Telefon: 06841 / 1 04-82 76

ASD Kirkel/Südkreis

Limbach, Altstadt
Frau Kerber-Stumpf
Telefon: 06841 / 1 04-81 27
Gersheim, Mimbach
Herr Quirin
Telefon: 06841 / 1 04-81 05
Blieskastel (Mitte), Lautzkirchen, Alschbach, Webenheim
Frau Neu
Telefon: 06841 / 1 04-81 18
Kirkel, Blieskastel-Altheim, Brenschelbach, Neualtheim, Wecklingen, Wolfersheim, Breitfurt, Böckweiler
Herr Rupp
Telefon: 06841 / 1 04-80 83
Niederwürzbach, Seelbach, Bierbach, Biesingen, Ballweiler, Blickweiler, Aßweiler
Frau Braun
Telefon: 06841 / 1 04-82 82
Mandelbachtal
Frau Schulz
Telefon: 06841 / 1 04-81 94

Adoption, Adoptionsvermittlung, Adoptivbewerber, Pflegebewerber

Telefon: 06841 / 1 04-81 06
Fax: 06841 / 1 04-71 05
E-Mail: adoption@saarpfalz-kreis.de

ASD St. Ingbert

St. Ingbert-Nord
Frau Franke
Telefon: 06849 / 9 21 41 12
St. Ingbert-Süd
Herr Weber
Telefon: 06849 / 9 21 41 13
St. Ingbert-Mitte, Rentrisch
Frau Mayer
Telefon: 06849 / 9 21 41 11
St. Ingbert- Innenstadt, Oberwürzbach, Sengscheid, Hassel
Herr Anstäth
Telefon: 06849 / 9 21 41 14
Rohrbach
Frau Hennrich
Telefon: 06841 / 1 04-81 23

Erziehungsbeistandschaft, Familienberatung

Telefon: 06841 / 7 77 83 0
Fax: 06841 / 7 77 83 33
familienhilfezentrum@saarpfalz-kreis.de

Hilfen zur Erziehung (finanziell)

Telefon: 06841 / 1 04-81 17
Fax: 06841 / 1 04-71 05
wirtschaftliche-erziehungshilfen@saarpfalz-kreis.de

Inobhutnahme von Minderjährigen, Hilfen zur Erziehung

Telefon: 06841 / 1 04-81 04
Fax: 06841 / 1 04-71 05

Jugendarbeit, Jugendschutz

Ralf Dittgen
Telefon: 06841 / 1 04-81 11
Fax: 06841 / 1 04-71 05
jugendarbeit@saarpfalz-kreis.de
Jugendförderung
Telefon: 06841 / 1 04-81 22
Fax: 06841 / 1 04-71 05

Jugendgerichtshilfe, Jugendsozialarbeit

Telefon: 06841 / 1 04-81 04
Fax: 06841 / 1 04-71 05

Jugendhilfeausschuss, Jugendhilfeausschuss, Jugendhilfeplanung

Klaus Guido Ruffing
Telefon: 06841 / 1 04-81 03
Fax: 06841 / 1 04-71 05

Kindertageseinrichtungen

Hans-Josef Daubaris
Telefon: 06841 / 1 04-81 25
Fax: 06841 / 1 04-71 05

Kindertagespflege

Frau Döner, Frau Göpfrich, Frau Henn
Telefon: 06841 / 1 04-81 19
Telefon: 06841 / 1 04-81 72
Telefon: 06841 / 1 04-80 78

Pflegekinderdienst

Karl-Heinz Becker
Telefon: 06841 / 1 04-81 07
Fax: 06841 / 1 04-71 05
Karl-Heinz.Becker@saarpfalz-kreis.de

Psychologische Beratung

Elke Desgranges
Telefon: 06841 / 1 04-80 85
Psych-Beratungsstelle@saarpfalz-kreis.de

Sozialpädagogische Familienhilfe

Telefon: 06841 / 7 77 83 0
Fax: 06841 / 7 77 83 33
familienhilfezentrum@saarpfalz-kreis.de

Trennungs- und Scheidungsberatung

Telefon: 06841 / 1 04-81 04
Fax: 06841 / 1 04-71 05

Jugendamt Saarpfalz-Kreis – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Saarpfalz-Kreis

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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