Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Saale-Holzland-Kreis – Thüringen
Jugendamt Saale-Holzland-Kreis – Adresse und Kontaktdaten
- Adresse: Jugendamt Saale-Holzland-Kreis, Goethestraße 12, 07607 Eisenberg
- Telefon: 036691 / 70-433
- Fax: 036691 / 70-751
- E-Mail: ja@lrashk.thueringen.de
- Webseite: https://www.saaleholzlandkreis.de/
- Öffnungszeiten: siehe Webseite
Adoptionen, Pflegekinderdienst
Telefon: 036691 / 70-412
Telefon: 036691 / 70-413
Allgemeiner Sozialer Dienst
Telefon: 036691 / 70-434
Telefon: 036691 / 70-438
Telefon: 036691 / 70-439
Telefon: 036691 / 70-440
Telefon: 036691 / 70-441
Telefon: 036691 / 70-442
Telefon: 036691 / 70-443
Elterngeldstelle
Telefon: 036691 70-856, -857, -858
Frühe Hilfen
Telefon: 036691 / 70-430
Integrationsdienst
Telefon: 036691 / 70-407
Telefon: 036691 / 70-409
Telefon: 036691 / 70-414
Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit
Ziegelgasse 7
07607 Eisenberg
Telefon: 036691 / 70-432
Telefon: 036691 / 70-435
Jugendgerichtshilfe
Telefon: 03641 / 62-86007
Telefon: 03641 / 62-86008
Jugendschutz, Jugendsozialarbeit, Kindertagesstätten
Ziegelgasse 7
07607 Eisenberg
Telefon: 036691 / 70-431
Kindertagesstättengebühren
Telefon: 036691 / 70-402
Trennung, Scheidung
Telefon: 036691 / 70-405
Telefon: 036691 / 70-412
Tagespflege, Schuljugendarbeit
Telefon: 036691 / 70-444
Unterhaltsvorschuss
Telefon: 036691 / 70-403
Telefon: 036691 / 70-406
Telefon: 036691 / 70-411
Unterhalt, Beistandschaft, Beurkundung
Goethestraße 10
07607 Eisenberg
Telefon: 036691 / 70-404
Telefon: 036691 / 70-416
Telefon: 036691 / 70-415
Vormundschaft / Pflegschaft
Goethestraße 10
07607 Eisenberg
Telefon: 036691 / 70-404
Telefon: 036691 / 70-417
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Telefon: 036691 / 70-445
Telefon: 036691 / 70-418
Jugendamt Saale-Holzland-Kreis – Aufgaben und Pflichten
Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:
- Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
entscheiden - gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
- über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
- die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
- an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
- Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
- Zusammenarbeit mit freien Trägern
- Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
- Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
- Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
- Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.
Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:
- Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
- Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
- Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
- In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
- Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
- Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
- Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Termin beim Jugendamt Saale-Holzland-Kreis
Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.
Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.
Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.