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Jugendamt Peine

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Peine – Niedersachsen

Jugendamt Peine – Adresse und Kontaktdaten

Adoption

Frau Sabine Meyer
Telefon: 05171 / 401-2201
E-Mail: s.meyer@landkreis-peine.de

Beistandschaften, Beurkundungen

Buchstaben: A-H ohne E
Frau Klaudia Stöbe
Telefon: 05171 / 401-1229
E-Mail: k.stoebe@landkreis-peine.de
Buchstaben: Q-Z, O
Frau Bettina Wolters
Telefon: 05171 / 401-1231
E-Mail: b.wolters@landkreis-peine.de
Buchstaben: I-N, E, P
Frau Andrea Nothnagel
Telefon: 05171 / 401-1230
E-Mail: a.nothnagel@landkreis-peine.de

Betreuungsrecht

Buchstaben: A-J
Herr Dagomar Kreutzer
Telefon: 05171 / 401-1214
E-Mail: d.kreutzer@landkreis-peine.de
Buchstaben: K-O
Frau Gudrun Hoffmann
Telefon: 05171 / 401-1212
E-Mail: g.hoffmann@landkreis-peine.de
Buchstaben: P-Z
Frau Dagmar Petras
Telefon: 05171 / 401-1213
E-Mail: d.petras@landkreis-peine.de

Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche

Rosenhagen 38
31224 Peine
Telefon: 05171 / 401-2333
Fax: 05171 / 401-7759
E-Mail: erziehungsberatung@landkreis-peine.de

Betreuung, Versorgung von Kindern, Jugendlichen

Zuständig für: Innenstadt, Maschland, nördl. Aue-Herzberg
Frau Viola Hoche
Telefon: 05171 / 401-2366
E-Mail: v.hoche@landkreis-peine.de
Zuständig für: Südstadt, Simonstiftung, südl. Aue
Frau Julia Braun
Telefon: 05171 / 401-2215
E-Mail: j.braun@landkreis-peine.de
Zuständig für: Südstadt, Simonstiftung, südl. Aue
Frau Alicja Wypchol
Telefon: 05171 / 401-2202
E-Mail: a.wypchol@landkreis-peine.de
Zuständig für: Hohenhameln
Herr Josef Hellmann
Telefon: 05171 / 401-2303
E-Mail: j.hellmann@landkreis-peine.de
Zuständig für: Vechelde
Frau Nicole Mauritz
Telefon: 05171 / 401-2203
E-Mail: n.mauritz@landkreis-peine.de
Zuständig für: Walzwerk, Gunzelinfeld, Wendesse, Stederdorf, Dungelbeck, Schmedenstedt, Woltorf
Frau Gabriele Rosenow
Telefon: 05171 / 401-2345
E-Mail: g.rosenow@landkreis-peine.de
Zuständig für: Wendeburg
Frau Christine Eckstein
Telefon: 05171 / 401-2362
E-Mail: c.eckstein@landkreis-peine.de
Zuständig für: Edemissen
Frau Bettina Young
Telefon: 05171 / 401-2312
E-Mail: b.young@landkreis-peine.de
Zuständig für: Lahstedt
Frau Kerstin Zeller-Lüders
Telefon: 05171 / 401-2302
E-Mail: k.zeller-lueders@landkreis-peine.de

Erziehungs-, Ehe-, Familien-, Lebensberatung

Frau Doris Ahlers
Telefon: 05171 / 401-2309
E-Mail: d.ahlers@landkreis-peine.de
Buchstaben: A-E
Herr Norman Anton
Ilseder Hütte 10
31241 Ilsede
Telefon: 05172 / 949-2575
E-Mail: n.anton@landkreis-peine.de

Elterngeld

Frau Birte Liehr
Telefon: 05171 / 401-1220
E-Mail: b.liehr@landkreis-peine.de
Frau Elke Schwalenberg
Telefon: 05171 / 401-1282
E-Mail: e.schwalenberg@landkreis-peine.de
Frau Anita Heidt
Telefon: 05171 / 401-1232
E-Mail: a.heidt@landkreis-peine.de
Frau Janin Franzke
Telefon: 05171 / 401-1220
E-Mail: j.franzke@landkreis-peine.de

Familien-, Kinderservice

Frau Gabriele Festerling
Telefon: 05171 / 401-2090
E-Mail: g.festerling@landkreis-peine.de

Hilfen zur Erziehung, Erziehungsberatung

Frau Gabriele Rosenow
Telefon: 05171 / 401-2345
E-Mail: g.rosenow@landkreis-peine.de
Frau Kornelia Helms
Telefon: 05171 / 401-2295
E-Mail: k.helms@landkreis-peine.de

Jugendberatung

Frau Ingeborg Will
Telefon: 05171 / 401-2359
E-Mail: i.will@landkreis-peine.de
Herr Joachim Krenz
Telefon: 05171 / 401-2308
E-Mail: j.krenz@landkreis-peine.de

Kinder-, Jugendschutz

Frau Heike Kubow
Telefon: 05171 / 401-2307
E-Mail: h.kubow@landkreis-peine.de
Herr Joachim Krenz
Telefon: 05171 / 401-2308
E-Mail: j.krenz@landkreis-peine.de

Kindertagesbetreuung

Frau Manuela Lustig
Telefon: 05171 / 401-2540
E-Mail: m.lustig@landkreis-peine.de
Frau U. Künnemann
Telefon: 05171 / 401-2290
E-Mail: u.kuennemann@landkreis-peine.de
Frau Gabriele Festerling
Telefon: 05171 / 401-2090
E-Mail: g.festerling@landkreis-peine.de
Frau Tanja Bremer
Telefon: 05171 / 401-2091
E-Mail: t.bremer@landkreis-peine.de
Frau Silvia Grützner
Telefon: 05171 / 401-2242
E-Mail: s.gruetzner@landkreis-peine.de

Pflegekinder

Frau Britta Janotta
Telefon: 05171 / 401 1209
E-Mail: b.janotta@landkreis-peine.de
Frau Elisa Kiefer
Telefon: 05171 / 401-1259
E-Mail: e.kiefer@landkreis-peine.de

Sorgeerklärung

Zuständig für: Stadt Peine
Frau Bettina Wolters
Telefon: 05171 / 401-1231
E-Mail: b.wolters@landkreis-peine.de

Unterhaltsvorschuss

Buchstaben: A-K
Frau Anja Vornkahl
Telefon: 05171 / 401-1218
E-Mail: a.vornkahl@landkreis-peine.de
Buchstaben: L-Z
Frau Kim Thiele
Telefon: 05171 / 401-1219
E-Mail: k.thiele@landkreis-peine.de

Vormundschaft

Zuständig für: Edemissen, Vechelde, Stadtgebiet Peine
Frau Kornelia Helms
Telefon: 05171 / 401-2295
E-Mail: k.helms@landkreis-peine.de
Zuständig für: Hohenhameln, Ilsede, Lahstedt, Lengede, Wendeburg
Frau Yvonne Krueger
Telefon: 05171 / 401-1228
E-Mail: y.krueger@landkreis-peine.de

Jugendamt Peine – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Peine

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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