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Jugendamt Oberspreewald-Lausitz

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Oberspreewald-Lausitz

Jugendamt Oberspreewald-Lausitz – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg
  • Telefon: 03573 / 870-4201
  • Fax: 03573 / 870-4210
  • E-Mail: jugendamt@osl-online.de
  • Webseite: https://www.osl-online.de/
  • Öffnungszeiten: Di: 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr, Do: 9 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr sowie nach Vereinbarung

Amtsvormundschaften, Unterhalt, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Vaterschaftsfeststellung, Vormundschaft

Nadine Hönicke
Telefon: 03573 / 870-4240
Buchstabe: B, C, D, E, F
Ilona Balzer
Telefon: 03573 / 870-4249
Buchstabe: K, L, P
Petra Findeisen
Telefon: 03573 / 870-4251
Buchstabe: E, H, I, L, O, Q, D, F, J, M, N
Mandy Gräser
Telefon: 03573 / 870-4246
Buchstabe: P, R, T, Negativattest
Heike Haupt
Telefon: 03573 / 870-4248
Buchstabe: K, N, H, L, S
Kathrin Hübner
Telefon: 03573 / 870-4245
Buchstabe: M-Z
Regina Kappa
Telefon: 0 35 37 / 870-4231
Amtsvormundschaften/-pflegschaften
Eva Koppelt
Telefon: 03573 / 870-4241
Buchstabe: S, R
Renate Kuntzsch
Telefon: 03573 / 870-4253
Buchstabe: T, U, V, W, X, Y, Z
Katrin Lindner
Telefon: 03573 / 870-4254
Buchstabe: D, F, J, M, E, I, K, O, T, X, Y, Z
Petra Michling
Telefon: 03573 / 870-4244
Buchstabe: A-L
Josephine Nothing
Telefon: 03573 / 870-4232
Buchstabe: A, B, Amtsvormundschaften/-pflegschaften
Steffi Papritz
Telefon: 03573 / 870-4242
Buchstabe: G, H, I, J
Frau Przybilski
Telefon: 03573 / 870-4250
Buchstabe: A, M, N, O, Q
Laura Rettig
Telefon: 03573 / 870-4252
Buchstabe: S, B, C, G, U, V, W
Birgit Schmidt
Telefon: 03573 / 870-4247
Buchstabe: C, G, U, V, W, X, Y, Z, A, P, Q, R
Carola Wuttke
Telefon: 03573 / 870-4243

Entgelte, Vertragsmanagement, Widersprüche

Jeannette Werner
Telefon: 03573 / 870-4230

Haushalt, Entgelte

Sylvia Drahtschmidt
Telefon: 03573 / 870-4204

Jugendhilfeplanung, Förderung freier Träger der Jugendhilfe

Jörg Scholte
Telefon: 03573 / 870-4203

Allgemeiner Sozialer Dienst, Hilfen zur Erziehung, Jugendschutz

Zuständigkeit: Schipkau
Stephan Hermann
Telefon: 03573 / 870-4288
Zuständigkeit: Senftenberg
Stefanie Bilik
Telefon: 03573 / 870-4280
Kostenbearbeitung A-H
Evelin Brychcy
Telefon: 03573 / 870-4226
Zuständigkeit: Lübbenau
Martina Ernst
Telefon: 03573 / 870-4285
Zuständigkeit: Calau, Lübbenau
Birgit Fibranz
Telefon: 03573 / 870-4286
Zuständigkeit: Schwarzheide
Christoph Haensel
Telefon: 03573 / 870-4293
Kostenbearbeitung Q-Z
Christine Jurisch
Telefon: 03573 / 870-4227
Zuständigkeit: Senftenberg
Maik Jurischka
Telefon: 03573 / 870-4281
Zuständigkeit: Altdöbern, Großräschen
Christoph Konczak
Telefon: 03573 / 870-4287
Zuständigkeit: Lauchhammer, Stadt Ruhland, Kroppen
Ramona Krieger
Telefon: 03573 / 870-4294
Kostenbearbeitung I-P
Simone Suchandt
Telefon: 03573 / 870-4229
Zuständigkeit: Lübbenau, Vetschau
Annett Tzschacksch
Telefon: 03573 / 870-4282
Zuständigkeit: Lauchhammer, Amt Ortrand, Amt Ruhland
Angela Werner
Telefon: 03573 / 870-4292

Besondere Soziale Dienste, Bereitschaftspflege, Familienberatung, Jugendgerichtshilfe, Pflegekind

Jörg Scholte
Telefon: 03573 / 870-4203
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz
Anett Fiehn
Telefon: 03573 / 870-4263
Maren Reichelt
Telefon: 03573 / 870-4262
Steffen Lachmann
Telefon: 03573 / 870-4264
Kindertagesbetreuung
Sylke Opitz
Telefon: 03573 / 870-4267
Doreen Plociennik
Telefon: 03573 / 870-4266
Andrea Heinrich
Telefon: 03573 / 870-4265
Koordinator Netzwerk Frühe Hilfen, Systemische Familienberatung
Uwe Hühne
Telefon: 03573 / 870-4205
Pflegekinderdienst, Systemische Familienberatung, Beratung Trennung/Scheidung, Umgangs-/Sorgerecht
Beate Kubiak
Telefon: 03573 / 870-4296
Heidrun Götze
Telefon: 03573 / 870-4295
Theresa Putze
Telefon: 03573 / 870-4289
Jugend-/Familiengerichtshilfe
Petra Mrose
Telefon: 03573 / 870-4291
Ramona Rondke
Telefon: 03573 / 870-4290
Anke Sopora
Telefon: 03573 / 870-4283
Frank Stuckatz
Telefon: 03573 / 870-4284
Praxisberaterin Kindertagesbetreuung
Sabine Vogt
Telefon: 03573 / 870-4260
Tina Wollny
Telefon: 03573 / 870-4261

Jugendamt Oberspreewald-Lausitz – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Oberspreewald-Lausitz

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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