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Jugendamt Oberbergischer Kreis

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Oberbergischer Kreis – Nordrhein-Westfalen

Jugendamt Oberbergischer Kreis – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Oberbergischer Kreis, Am Wiedenhof 5, 51643 Gummersbach
  • Telefon: 02261 / 88-5198
  • E-Mail: kreisjugendamt@obk.de
  • Webseite: https://www.obk.de/
  • Öffnungszeiten: Mo: 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00, Di: geschlossen, Mi: 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00, Do: 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00, Fr:
    08:00 bis 12:00

Adoptionsvermittlungsstelle

Bergneustadt, Gummersbach, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth:
Doris Hebel-Prübusch
Telefon: 02261 / 88-5161
Fax: 02261 / 88-9725161
E-Mail: doris.hebel-pruebusch@obk.de
Reichshof
Iris Hügel-Bruchhaus
La-Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Telefon: 02261 / 88-5182
Fax: 02261 / 88-9725182
E-Mail: iris.huegel-bruchhaus@obk.de

Allgemeiner sozialer Dienst (pädagogische Hilfen, Trennungs- und Scheidungsberatung)

Regionalteam West, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar
Wilhelm Warnstädt
Telefon: 02261 / 88-5187
Fax: 02261 / 88-9725187
E-Mail: wilhelm.warnstaedt@obk.de
Regionalteam Mitte, Bergneustadt, Marienheide
Claudia Bluhm
Telefon: 02261 / 88-5131
Fax: 02261 / 88-9725131
E-Mail: claudia.bluhm@obk.de
Regionalteam Ost, Morsbach, Reichshof
Guido Wagener
Telefon: 02261 / 88-5186
Fax: 02261 / 88-9725186
E-Mail: guido.wagener@obk.de
Regionalteam Süd, Nümbrecht, Waldbröl
Susanne Noß
Telefon: 02261 / 88-5173
Fax: 02261 / 88-9725173
E-Mail: susanne.noss@obk.de

Amtsvormundschaften, Beistandschaften

Team Südkreis
Karin Althoff
Telefon: 02261 / 88-5170
Fax: 02261 / 88-9725170
E-Mail: karin.althoff@obk.de
Hans-Josef Fischer
Telefon: 02261 / 88-5117
Fax: 02261 / 88-9725117
E-Mail: hans-josef.fischer@obk.de
Beate Kaltenbach
Telefon: 02261 / 88-5115
Fax: 02261 / 88-9725115
E-Mail: beate.kaltenbach@obk.de
Klaus-Dieter Schorre
Telefon: 02261 / 88-5282
Fax: 02261 / 88-9725282
E-Mail: klaus-dieter.schorre@obk.de
Christine Zimmermann
Telefon: 02261 / 88-5110
Fax: 02261 / 88-9725110
E-Mail: christine.zimmermann@obk.de
Team Nordkreis
Ulrike Dietzel
Telefon: 02261 / 88-5281
Fax: 02261 / 88-9725281
E-Mail: ulrike.dietzel@obk.de
Antje Dittl
Telefon: 02261 / 88-5112
Fax: 02261 / 88-9725112
E-Mail: antje.dittl@obk.de
Armin Flick
Telefon: 02261 / 88-5121
Fax: 02261 / 88-9725121
E-Mail: armin.flick@obk.de
Renate Knabe
Telefon: 02261 / 88-5114
Fax: 02261 / 88-9725114
E-Mail: renate.knabe@obk.de

Betreuungsstelle

Telefon: 02261 / 88-5108
Fax: 02261 / 88-5199
E-Mail: betreuungsstelle@obk.de

Frühe Hilfen

Bruno Zenker
Telefon: 02261 / 88-5150
Fax: 02261 / 88-9725150
E-Mail: bruno.zenker@bk.de

Jugendförderung, Jugendpflege

Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar und Marienheide
Jochen Schacht
Telefon: 02261 / 88-5156
Fax: 02261 / 88-9725156
E-Mail: jochen.schacht@obk.de
Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl
Heike Haude
Telefon: 02261 / 88-5159
Fax: 02261 / 88-9725159
E-Mail: heike.haude@obk.de

Pflegekinderdienst

Iris Hügel-Bruchhaus
Telefon: 02261 / 88-5182
Fax: 02261 / 88-9725182
E-Mail: iris.huegel-bruchhaus@obk.de

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Im Baumhof 5
51643 Gummersbach
Telefon: 02261 / 88-5710
Telefon: 02261 / 88-5711
Fax: 02261 / 88-5713
E-Mail: pbs@obk.de

Unterhaltsvorschuss

Buchstabe A, D, S, Z
Maria Kossian
Telefon: 02261 / 88-5153
Fax: 02261 / 88-9725153
E-Mail: maria.kossian@obk.de
Buchstaben B – C, E – G, I – J, N
Daniela Schneider
Telefon: 02261 / 88-5155
Fax: 02261 / 88-9725155
E-Mail: daniela.schneider@obk.de
Buchstabe H, K, M, O
Petra Ribitzki
Telefon: 02261 / 88-5105
Fax: 02261 / 88-9725105
E-Mail: petra.ribitzki@obk.de
Buchstabe L, P – Q, T – V
Iris Niemann
Telefon: 02261 / 88-5154
Fax: 02261 / 88-9725154
E-Mail: iris.niemann@obk.de
Buchstabe R, W – Y
Christine Eschbach
Telefon: 02261 / 88-5106
Fax: 02261 / 88-9725106
E-Mail: christine.eschbach@obk.de

Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Telefon: 02261 / 87-1204
E-Mail: hartmut.steiner@stadt-gummersbach.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Buchstabe A, U – Y
Barbara Pitsch-Feuerbach
Telefon: 02261 / 88-5194
Fax: 02261 / 88-9725194
E-Mail: barbara.pitsch-feuerbach@obk.de
Buchstaben B – G, T
Marion Mathée
Telefon: 02261 / 88-5145
Fax: 02261 / 88-9725145
E-Mail: marion.mathee@obk.de
Buchstaben H – L
Barbara Drews
Telefon: 02261 / 88-5120
Fax: 02261 / 88-9725120
E-Mail: barbara.drews@obk.de
Buchstaben M – St, z
Thorsten Kirsch
Telefon: 02261 / 88-5146
Fax: 02261 / 88-9725146
E-Mail: thorsten.kirsch@obk.de
Ambulante Eingliederungshilfen und Beihilfen A – Z
Bianca Krams
Telefon: 02261 / 88-5147
Fax: 02261 / 88-9725147
E-Mail: bianca.krams@obk.de
Kostenheranziehung A – Z
Nadine Becker
Telefon: 02261 / 88-5142
Fax: 02261 / 88-9725142
E-Mail: nadine.becker@obk.de

Beistandschaft, Beurkundung, Beratung, Vaterschaft, Unterhalt, Sorgeerklärung

Marita Rösner
Telefon: 02261 / 87-1214
Fax: 02261 / 87-8214
E-Mail: marita.roesner@gummersbach.de
Sandra Kaufmann
Telefon: 02261 / 87-1215
Fax: 02261 / 87-9215
E-Mail: Sandra.Kaufmann@gummersbach.de
Sonja Nemitz-Günther
Telefon: 02261 / 87-1213
Fax: 02261 / 87-8215
E-Mail: sonja.nemitz-guenther@gummersbach.de

Jugendgerichtshilfe

Mirja Kreidl
Telefon: 02261 / 87-1203
Fax: 02261 / 87-6218
E-Mail: mirja.kreidl@gummersbach.de
Florian Arnds
Telefon: 02261 / 87-1202
Fax: 02261 / 87-6218
E-Mail: florian.arnds@gummersbach.de

Jugendschutz

Andreas Schulze
Telefon: 02261 / 87-1538
E-Mail: andreas.schulze@gummersbach.de
Beate Reichau-Leschnik
Telefon: 02261 / 87-1535
Fax: 02261 / 87-8535
E-Mail: beate.reichau-leschnik@gummersbach.de

Trennungs-, Scheidungsberatung, Umgangsfragen mit dem Kind

Andreas Hausmann
Telefon: 02261 / 87-2212
E-Mail: Andreas.Hausmann@gummersbach.de
Rebecca Ahmadi-Bruchhausen
Telefon: 02261 / 87-1212
Fax: 02261 / 87-8222
E-Mail: Rebecca.Ahmadi-Bruchhausen@gummersbach.de

Jugendamt Oberbergischer Kreis – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Oberbergischer Kreis

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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