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Jugendamt Münster

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Münster – Nordrhein-Westfalen

Jugendamt Münster – Adresse und Kontaktdaten

Adoption, Pflegekinder

Telefon: 0251 / 492-5160

Beistandschaften, Beurkundungen

Buchstaben: F, H, St
Telefon: 0251 / 492-5198
Buchstaben: Sch, E
Telefon: 0251 / 492-5189
Buchstaben: B, D, J, Z
Telefon: 0251 / 492-5186
Ga – Gn, K, N, P
Telefon: 0251 / 492-5188
Buchstaben: L, I
Telefon: 0251 / 492-5870
Buchstaben: Go-Gz, M, O, Q, W
Telefon: 0251 / 492-5150
Buchstaben: A, S, U, V, X, Y
Telefon: 0251 / 492-5187
Buchstaben: C, R, T
Telefon: 0251 / 492-5195

Elterngeld, Elternzeit

Telefon: 0251 / 492-2891
Telefon: 0251 / 492-2892
Telefon: 0251 / 492-2893
Telefon: 0251 / 492-2894
Telefon: 0251 / 492-2895
Telefon: 0251 / 492-2896
Fax: 0251 / 492-7765
E-Mail: elterngeld@stadt-muenster.de

Jugendsozialarbeit

Schorlemer Straße 8
48143 Münster
Telefon: 0251 / 492-5113
Telefon: 0251 / 492-5123
Fax: 0251 / 492-7763

Jugendförderung

E-Mail: jugendfoerderung@stadt-muenster.de
Sven Kentrup
Telefon: 0251 / 492-5894
Saskia Gellinek
Telefon: 0251 / 492-5549
Gertrud Weber-Neander
Telefon: 0251 / 492-5864
Gisela Reher
Telefon: 0251 / 492-5122
Maike Talhoff
Telefon: 0251 / 492-5121
Andrea Filipczyk
Telefon: 0251 / 492-5125

Kinder-, Jugendarbeit

Karin Schild
Telefon: 0251 / 492-5143
E-Mail: schildk@stadt-muenster.de
Timo Fietz
Telefon: 0251 / 492-5863
E-Mail: fietz@stadt-muenster.de
Ina Must
Telefon: 0251 / 492-5543
E-Mail: must@stadt-muenster.de
Gabriele Bauer
Telefon: 0251 / 492-5147
E-Mail: bauerg@stadt-muenster.de

Kommunaler Sozialdienst

Telefon: 0251 / 492-5601
Bezirk: Mitte
Telefon: 0251 / 492-5602
Bezirk: Südost-Ost
Albersloher Weg 550
Telefon: 0251 / 492-5607
Bezirk: Hiltrup
Patronatsstraße 22
Telefon: 02501 / 445-680
Bezirk: West
Rüschhausweg 17
Telefon: 0251 / 492-5603
Bezirk: Nord
Idenbrockplatz 26
Telefon: 0251 / 492-5670

Kinderbüro, Familienbüro

Junkerstraße 1
48153 Münster
Telefon: 0251 / 492-5109
Fax: 0251 / 492-7913
E-Mail: kinderbuero@stadt-muenster.de
E-Mail: familienbuero@stadt-muenster.de

Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung

Zuständig für: Innenstadt-Nord
Gabriele Dellwig
Telefon: 0251 / 492-5162
Zuständig für: Innenstadt-Kreuzviertel, Nord-Coerde
Britta Barkmann
Telefon: 0251 / 492-5689
Innenstadt-West-Süd, Aasee, Düesberg, Sentrup, Berg Fidel
Marina Hilleke
Telefon: 0251 / 492-5163
Zuständig für: Innenstadt-Süd, Geist, Schützenhof
Tanja Boye
Telefon: 0251 / 492-5617
Zuständig für: Innenstadt-Ost, Mauritz-West, Hansa
Wiebke Riemer
Telefon: 0251 / 492-5530
Zuständig für: Innenstadt-Ost, Mauritz, Handorf, Innenstadt-Nord, Kinderhaus, Sprakel, Gelmer
Jana Lorenz
Telefon: 0251 / 492-5684
Zuständig für: West, Roxel, Nienberge, Mecklenbeck, Albachten
Brigitte Schmidt
Telefon: 0251 / 492-5154
Zuständig für: West, Gievenbeck
Friederike Niehoff
Telefon: 0251 / 492-5683
Zuständig für: Südost, Gremmendorf, Angelmodde
Sandra Niemann
Telefon: 0251 / 492-5523
Zuständig für: Südost, Wolbeck
Eva Schröder
Telefon: 0251 / 492-5172
Zuständig für: Hiltrup-Mitte-Ost
Elisabeth Merschkötter
Telefon: 0251 / 492-5830
Zuständig für: Hiltrup-West, Amelsbüren
Sabine Kölsch
Telefon: 0251 / 492-5873

Prävention, Frühe Hilfen

Telefon: 0251 / 492-5527
Telefon: 0251 / 492-5526
Fax: 0251 / 492-7941
E-Mail: praevention@stadt-muenster.de

Schwangerschaftsberatung

Telefon: 0251 / 492-5681
Telefon: 0251 / 492-5685
Fax: 0251 / 492-7754
E-Mail: schwangerschaftsberatung@stadt-muenster.de

Unterhaltsvorschuss

Buchstaben: A, C, E, H, I, S, St
Annette Schöning
Telefon: 0251 / 492-5196
E-Mail: schoeninga@stadt-muenster.de
Buchstaben: B, Fa-Fl, K, O
Christine Stuermer
Telefon: 0251 / 492-5194
E-Mail: stuermerc@stadt-muenster.de
Buchstaben: D, J, L, Q, R, Y
Elke Amedick
Telefon: 0251 / 492-5886
E-Mail: amedicke@stadt-muenster.de
Buchstaben: Fm-Fz, Gp-Gz, Sch, T, U-Z
Barbara Horstmeier
Telefon: 0251 / 492-5190
E-Mail: horstmeier@stadt-muenster.de
Buchstaben: Ga-Go, M, N, P
Marlies König
Telefon: 0251 / 492-5115
E-Mail: koenigm@stadt-muenster.de

Jugendamt Münster – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Münster

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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