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Jugendamt Main-Spessart

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Main-Spessart – Bayern

Jugendamt Main-Spessart – Adresse und Kontaktdaten

Adoptionswesen

Würzburger Straße 12
97828 Marktheidenfeld
Herr Weihbrecht
Telefon: 09391 / 745-7

Allgemeine Soziale Dienst
Zuständig für Gemünden

Ringstraße 24
97753 Karlstadt
Buchstabe: A-P
Herr Jäger
Telefon: 09353 / 906-923
Buchstabe: R-Z
Frau Kunisch
Telefon: 09353 / 906-922

Zuständig für Karlstadt

Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Buchstabe: A-P
Herr Schrom
Telefon: 09353 / 793-130
Buchstabe: R-Z
Frau Vogel
Telefon: 09353 / 793-150

Zuständig für Lohr

Bürgermeister-Kessler-Platz 4
97816 Lohr
Buchstabe: A-K
Frau Herrmann-Rüppel
Telefon: 09352 / 800-4724
Buchstabe: L-Z
Frau Welsch
Telefon: 09352 / 800-4720

Zuständig für Marktheidenfeld

Würzburger Straße 12
97828 Marktheidenfeld
Buchstabe: A-P
Frau Weber
Telefon: 09391 / 745-7
Buchstabe: R-Z
Herr Weihbrecht
Telefon: 09391 / 745-7

Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche, Kinder

Langgasse 12
97753 Karlstadt
Telefon: 09353 / 793-1580
E-Mail: Erziehungsberatung@Lramsp.de

Beistandschaft

Buchstaben: A-Ke
Rilana Amend
Telefon: 09353 / 793-1523
Fax: 09353 / 793-851523
E-Mail: Rilana.Amend@Lramsp.de
Buchstaben: Kf-O
Michael Worbis
Telefon: 09353 / 793-1524
Fax: 09353 / 793-851524
E-Mail: Michael.Worbis@Lramsp.de
Buchstaben: P-Sc
Gerlinde Arold
Telefon: 09353 / 793-1522
Fax: 09353 / 793-851522
E-Mail: Gerlinde.Arold@Lramsp.de
Buchstaben: Sd-Z
Anna Fischlein
Telefon: 09353 / 793-1519
Fax: 09353 / 793-851519
E-Mail: Anna.Fischlein@Lramsp.de

Erzieherischer Kinder-, Jugendschutz

Andrea Schön
Telefon: 09353 / 793-1502
Fax: 09353 / 793-851502
E-Mail: Andrea.Schoen@Lramsp.de

Erziehungshilfen, Inobhutnahmen

Würzburger Straße 12
97828 Marktheidenfeld
Frau Salg
Telefon: 09353 / 793-154

Familieninformationszentrum

Birgitta Steigerwald
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Telefon: 09353 / 793-1132
Fax: 09353 / 793-851162
E-Mail: Birgitta.Steigerwald@Lramsp.de

Familiengericht, Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren

Thomas Götz
Telefon: 09353 / 793-1514
Fax: 09353 / 793-851514
E-Mail: Thomas.Goetz@Lramsp.de

Koordination Familienbildung, Familienstützpunkte

Constanze Friedl
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Telefon: 09353 / 793-1132
Fax: 09353 / 793-851132
E-Mail: Constanze.Friedl@Lramsp.de

Kommunale Jugendarbeit

Bernhard Metz
Telefon: 09353 / 793-1510
Fax: 09353 / 793-851510
E-Mail: Bernhard.Metz@Lramsp.de
Andrea Schön
Telefon: 09353 / 793-1502
Fax: 09353 / 793-851502
E-Mail: Andrea.Schoen@Lramsp.de

Pflegekinderdienst

Andrea Sendelbach
Telefon: 09353 / 793-1506
Fax: 09353 / 793-851506
E-Mail: Andrea.Sendelbach@Lramsp.de
Peter Schrom
Telefon: 09353 / 793-1505
Fax: 09353 / 793-851505
E-Mail: Peter.Schrom@Lramsp.de

Sozialpädagogische Familienhilfe

Bürgermeister-Kessler-Platz 4
97816 Lohr
Frau Büdel
Telefon: 09352 / 800-4721
Frau Heim
Telefon: 09352 / 800-4723
Frau Treutne
Telefon: 09352 / 800-4722

Vaterschaft

Buchstaben: A-Ke
Rilana Amend
Telefon: 09353 / 793-1523
Fax: 09353 / 793-851523
E-Mail: Rilana.Amend@Lramsp.de
Buchstaben: Kf-O
Michael Worbis
Telefon: 09353 / 793-1524
Fax: 09353 / 793-851524
E-Mail: Michael.Worbis@Lramsp.de
Buchstaben: P-Sc
Gerlinde Arold
Telefon: 09353 / 793-1522
Fax: 09353 / 793-851522
E-Mail: Gerlinde.Arold@Lramsp.de
Buchstaben: Sd-Z
Anna Fischlein
Telefon: 09353 / 793-1519
Fax: 09353 / 793-851519
E-Mail: Anna.Fischlein@Lramsp.de

Jugendamt Main-Spessart – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Main-Spessart

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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