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Jugendamt Main-Kinzig Kreis

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Main-Kinzig Kreis – Hessen

Jugendamt Main-Kinzig Kreis – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Main-Kinzig Kreis, Barbarossastr. 24, 63571 Gelnhausen
  • Telefon: 06051 / 85-0
  • Fax: 06051 / 85-14463
  • E-Mail:  jugendamt@mkk.de
  • Webseite: https://www.mkk.de/
  • Öffnungszeiten: siehe Webseite

Allgemeiner Sozialer Dienst, Kinderschutzdienst

Herr Maldfeld
Telefon: 06051 / 85-12558
Fax: 06051 / 85-14469
E-Mail: jugendamt.Maldfeld@MKK.de

Amtsvormundschaft, Amtspflegschaft, Beistandschaften

Frau Müller-Trageser
Telefon: 06051 / 85-14512
Fax: 06051 / 85-14463
E-Mail: jugendamt-BPV@MKK.de

Beistandschaft, Beratung

Buchstabe: A-H
Telefon: 06051 / 85-12497
Buchstabe: I-M
Frau Jobs
Telefon: 06051 / 85-12473
Buchstabe: N-R, V-Y
Frau Dehmer
Telefon: 06051 / 85-12471
Buchstabe: S-U, Z
Frau Moll
Telefon: 06051 / 85-14465
Frau Müller
Telefon: 06051 / 85-14807
Vormundschaft, Pflegschaft
Frau Hepp
Telefon: 06051 / 85-12476
Herr Becker
Telefon: 06051 / 85-12478
Frau Oberländer
Telefon: 06051 / 85-12477
Herr Schürcks
Telefon: 06051 / 85-12472
Frau Thielemann
Telefon: 06051 / 85-12497

Heimaufsicht

Frau Ullinger
Telefon: 06051 / 85-12124
Fax: 06051 / 85-14463
E-Mail: jugendamt-heimaufsicht@MKK.de

Jugendschutz, Kriminalprävention

Herr Paap
Telefon: 06051 / 85-14825
Fax: 06051 / 85-14463
E-Mail: kriminalpraevention@MKK.de

Jugendhilfeplanung

Fax: 06051 / 85-14440
E-Mail: jugendhilfeplanung@MKK.de
Herr Stallmann
Telefon: 06051 / 85-12475
Frau Seipel
Telefon: 06051 / 85-12467
Frau Bauer
Telefon: 06051 / 85-12783
Frau Breitenbach
Telefon: 06051 / 85-11311
Frau Hentschel
Telefon: 06051 / 85-12120
Frau Elfert
Telefon: 06051 / 85-12487

Jugendgerichtshilfe

Telefon: 06051 / 85-14468
Fax: 06051 / 85-14434
E-Mail: jugendgerichtshilfe@MKK.de
Zuständig für: Bad Orb, Biebergemünd, Birstein, Brachttal, Flörsbachtal, Freigericht, Gelnhausen, Gründau, Hasselroth, Jossgrund, Linsengericht, Wächtersbach
Frau Kaiser
Telefon: 06051 / 85-14477
Zuständig für: Bad Soden-Salmünster, Schlüchtern, Sinntal, Steinau
Frau Henning
Telefon: 06051 / 85-14654
Zuständig für: Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg, Hammersbach, Langenselbold, Rodenbach, Ronneburg
Frau Heck
Telefon: 06181 / 29-222500
Zuständig für: Maintal, Neuberg, Nidderau, Niederdorfelden, Schöneck
Frau Dirschauer
Telefon: 06181 / 29-222501

Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

Fax: 06051 / 85-14463
E-Mail: jugendarbeit@mkk.de
Herr Arazi
Telefon: 06051 / 85-14502
Frau Simon-Schramm
Telefon: 06051 / 85-14481
Herr Loos
Telefon: 06051 / 85-14479
Schulsozialarbeit
Telefon: 06051 / 85-14811
Frau Unseld
Telefon: 06051 / 85-14480

Kinderbetreuung

Fax: 06051 / 85-11388
E-Mail: kinderbetreuung@MKK.de
Herr Gömpel
Telefon: 06051 / 85-14805
Frau Hoier
Telefon: 06051 / 85-14801
Frau Becker
Telefon: 06051 / 85-12469
Frau Ambrosch-Kirchbach
Telefon: 06051 / 85-12468
Frau Beßler
Telefon: 06051 / 85-11321
Herr Becker
Telefon: 06051 / 85-11314
Frau Gast
Telefon: 06051 / 85-11317
Frau Rossa
Telefon: 06051 / 85-14830
Frau Höreth
Telefon: 06051 / 85-14803
Frau Kauf
Telefon: 06051 / 85-14802
Frau Dörr
Telefon: 06051 / 85-14620

Pflegekinderwesen, Adoptionsvermittlung

Fax: 06051 / 85-14434
E-Mail: pflegekinder-adoption@MKK.DE
Herr Brasch
Telefon: 06051 / 85-14645
Frau Bante
Telefon: 06051 / 85-14646
Frau Mair
Telefon: 06051 / 85-11322
Frau Uibel
Telefon: 06051 / 85-11306
Frau Finette
Telefon: 06051 / 85-11315
Frau Bagner
Telefon: 06051 / 85-14471

Unterhaltsvorschusskasse

Frau Müller-Trageser
Telefon: 06051 / 85-14512
Fax: 06051 / 85-14463
E-Mail: jugendamt-UVK@MKK.de
Ansprechparter für Antragsteller

Buchstaben: A-J
Frau Mann
Telefon: 06051 / 85-16232
Buchstaben: K-N, P
Frau Stadtmüller
Telefon: 06051 / 85-11320
Buchstaben: O, Q-Z
Frau Bernges
Telefon: 06051 / 85-16285
Ansprechpartner für Unterhaltspflichtige
Buchstaben: A-C, Z
Frau Betz
Telefon: 06051 / 85-16215
Buchstaben: D-J
Herr Schmidt
Telefon: 06051 / 85-16225
Buchstaben: K, L, Y
Frau Frick
Telefon: 06051 / 85-16293
Buchstaben: M-R, T, U
Frau Kuhn
Telefon: 06051 / 85-11310
Buchstaben: S, V-X
Frau Ravenstein
Telefon: 06051 / 85-16185

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Fax: 06051 / 85-14434
E-Mail: jugendamt-WiJu@MKK.de
Herr Kahlefendt
Telefon: 06051 / 85-14513
Frau Würz
Telefon: 06051 / 85-14644

Außenstelle Hanau

Dörningheimer-Straße 1
63452 Hanau
Frau Groß, Frau Doppel
Telefon: 06181 / 29-222493
Fax: 06051 / 85-22424

Jugendamt Main-Kinzig Kreis – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Main-Kinzig Kreis

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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