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Jugendamt Märkischer Kreis

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Märkischer Kreis – Nordrhein-Westfalen

Jugendamt Märkischer Kreis – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Märkischer Kreis, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
  • Telefon: 02351 / 966-6621
  • Fax: 02351 966886644
  • E-Mail: m.sauerland@maerkischer-kreis.de
  • Webseite: https://www.maerkischer-kreis.de/
  • Öffnungszeiten: Mo: 08:30 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00, Di: geschlossen, Mi: 08:30 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00, Do: 08:30 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00, Fr: 08:30 bis 12:00

Amtsvormundschaft, Pflegschaft

Hansel, Jens
Telefon: 02351 / 966-6606
E-Mail: j.hansel@maerkischer-kreis.de
Rainer, Schmidt
Telefon: 02351 / 966-6511
E-Mail: r.schmidt@maerkischer-kreis.de

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Hammerschmidt, Meinolf
Telefon: 02351 / 966-6638
E-Mail: m.hammerschmidt@maerkischer-kreis.de
Hufenbach, Silke
Telefon: 02351 / 966-6600
E-Mail: s.hufenbach@maerkischer-kreis.de

SGL Süd

Lemke, Britta
Telefon: 02354 / 778-7830
E-Mail: b.lemke@maerkischer-kreis.de

SGL Nord

Muhs, Josef
Telefon: 02375 / 939-2315
E-Mail: b.lemke@maerkischer-kreis.de

SGL West

Rickert, Michael
Telefon: 02351 / 966-6624
E-Mail: b.lemke@maerkischer-kreis.de

Jugendhilfeplanung

Wicha, Tom
Telefon: 02351 / 966-6654
E-Mail: t.wicha@maerkischer-kreis.de

Kindertagespflege, Elternbeiträge, Jugendarbeit, Jugendbildung

Sauerland, Matthias
Telefon: 02351 / 966-6644
E-Mail: m.sauerland@maerkischer-kreis.de

Unterhaltsvorschuss

Hahn, Karina
Telefon: 02351 / 966-6601
E-Mail: t.wicha@maerkischer-kreis.de
Volmerhaus, Elke
Telefon: 02351 / 966-6599
E-Mail: e.volmerhaus@maerkischer-kreis.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beckmann-Klatt, Iris
Telefon: 02351 / 966-6617
E-Mail: i.beckmann-klatt@maerkischer-kreis.de
Lippe, Kathy
Telefon: 02351 / 966-6648
E-Mail: k.lippe@maerkischer-kreis.de

Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Telefon: 02351 / 171-2620
E-Mail: familienhilfe@luedenscheid.de

Adoptionsvermittlung, Pflegekinderdienst, Tagespflegen für Kinder

Frau Handke
Telefon: 02351 / 171-2341
Fax: 02351 / 171-1716
Frau Teutenberg
Telefon: 02351 / 171-1618
Fax: 02351 / 171-1716
E-Mail: familienhilfe@luedenscheid.de

Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss

Dirk Brombach
Telefon: 02351 / 171-1340
Fax: 02351 / 171-1718
E-Mail: unterhalt@luedenscheid.de

Beratungsstelle

Christine Kirchner
Telefon: 02351 / 171-1548
Fax: 02351 / 171-1756
E-Mail: beratungsstelle@luedenscheid.de

Frühe Hilfen

Gabriele Böhm
Telefon: 02351 / 171-1467
Fax: 02351 / 171-1756
E-Mail: familienhilfe@luedenscheid.de

Jugendgerichtshilfe

Frau Otto
Telefon: 02351 / 171-1224
Fax: 02351 / 171-1716
Frau Papke-Rostkowski
Telefon: 02351 / 171-1694
Fax: 02351 / 171-1716
Frau Schwarzer
Telefon: 02351 / 171-2277
Fax: 02351 / 171-17 16
E-Mail: familienhilfe@luedenscheid.de

Jugendhilfeplanung

Werner Giet
Telefon: 02351 / 171-1253
Fax: 02351 / 171-1716

Demografie/Sozialplanung

Telefon: 02351 / 171-1253
Fax: 02351 / 171-1716
E-Mail: jugendhilfeplanung@luedenscheid.de

Kindertageseinrichtungen

Michael Petras
Telefon: 02351 / 171-2435
Fax: 02351 / 171-1729
Ursula Speckenbach
Telefon: 02351 / 171-2366
Fax: 02351 / 171-1729
E-Mail: kindertageseinrichtungen@luedenscheid.de

Kinder- und Jugendförderung

Winfried Lütke-Dartmann
Telefon: 02351 / 171-1442
Fax: 02351 / 171-1719
E-Mail: jugendfoerderung@luedenscheid.de

Verwaltung, Wirtschaftliche Jugendhilfe

Jutta Busenius
Telefon: 02351 / 171-1567
Fax: 02351 / 171-1716

Jugendamt Märkischer Kreis – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Märkischer Kreis

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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