Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Lichtenfels – Bayern
Jugendamt Lichtenfels – Adresse und Kontaktdaten
- Adresse: Jugendamt Lichtenfels, Kronacher Straße 28-30, 96215 Lichtenfels
- Telefon: 09571 / 18-0
- Fax: 09571 / 18-300
- E-Mail: Kontaktformular
- Webseite: https://www.lkr-lif.de/
- Öffnungszeiten: Montag – Mittwoch: 07:45 – 16:00 Uhr, Donnerstag: 07:45 – 17:00 Uhr, Freitag: 07:45 – 12:00 Uhr
Adoptionswesen, Pflegekinder, Kindertagespflege
Frau Bergmann-Gareis
Telefon: 09571 / 18-114
Frau Dürrer
Telefon: 09571 / 18-112
Beurkundung
Frau Brückner
Telefon: 09571 / 18-107
Herr Hahn
Telefon: 09571 / 18-113
Beratung bei Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Jugendgerichtshilfe, Sorgerecht, Umgangsrecht
Frau Beck
Telefon: 09571 / 18-111
Frau Kornprobst
Telefon: 09571 / 18-305
Hilfen zur Erziehung
Frau Willner
Telefon: 09571 / 18-105
Frau Brückner
Telefon: 09571 / 18-107
Inobhutnahme, Hilfe für junge Volljährige
Frau Beck
Telefon: 09571 / 18-111
Frau Dürrer
Telefon: 09571 / 18-112
Jugendschutz
Herr Gernlein
Telefon: 09571 / 18-110
Frau Rohowsky
Telefon: 09571 / 18-109
Koordinierende Kinderschutzstelle
Frau Fischer
Telefon: 09571 / 18-306
Frau Morgenroth
Telefon: 09571 / 18-373
Kindertageseinrichtungen
Frau Elflein
Telefon: 09571 / 18-120
Kommunale Jugendarbeit
Frau Rohowsky
Telefon: 09571 / 18-109
Frau Vogel-Endres
Telefon: 09571 / 18-304
Pflegschaften, Vormundschaften
Herr Hahn
Telefon: 09571 / 18-113
Frau Ullmann
Telefon: 09571 / 18-104
Tagespflegekosten
Herr Scheibe
Telefon: 09571 / 18-308
Frau Schuberth
Telefon: 09571 / 18-372
Unterhaltsvorschuss
Frau Schnapp
Telefon: 09571 / 18-301
Frau Schuberth
Telefon: 09571 / 18-372
Unterhaltsrecht, Beratung, Beistandschaften
Frau Kraus
Telefon: 09571 / 18-213
Frau Wagner
Telefon: 09571 / 18-364
Jugendamt Lichtenfels – Aufgaben und Pflichten
Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:
- Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
entscheiden - gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
- über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
- die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
- an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
- Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
- Zusammenarbeit mit freien Trägern
- Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
- Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
- Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
- Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.
Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:
- Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
- Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
- Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
- In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
- Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
- Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
- Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Termin beim Jugendamt Lichtenfels
Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.
Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.
Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.