Zum Inhalt springen
Startseite » Jugendamt Landkreis Passau

Jugendamt Landkreis Passau

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Landkreis Passau – Bayern

Jugendamt Landkreis Passau – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Landkreis Passau, Passauer Straße 39, 94121 Salzweg
  • Telefon: 0851 / 397-553
  • Fax: 0851 / 397-592
  • E-Mail: Kontaktformular
  • Webseite: https://www.landkreis-passau.de/
  • Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr, Mo.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr, Mi: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Adoptionswesen, Adoption

Marianne Danner
Telefon: 0851 / 397-572
E-Mail: marianne.danner@landkreis-passau.de

Allgemeiner Sozialdienst

Julia Kolbinger
Fax: 0851 / 490-595586
E-Mail: julia.kolbinger@landkreis-passau.de
Thomas Rost
Telefon: 0851 / 397-562
E-Mail: thomas.rost@landkreis-passau.de
Armin Götzer
Telefon: 0851 / 397-559
Fax: 0851 / 490-595559
E-Mail: armin.goetzer@landkreis-passau.de
Verena Resch
Telefon: 0851 / 397-555
E-Mail: verena.resch@landkreis-passau.de
Karin Wölfl
Telefon: 0851 / 397-560
E-Mail: karin.woelfl@landkreis-passau.de
Hans Pauli
Telefon: 0851 / 397-564
Fax: 0851 / 490-595564
E-Mail: hans.pauli@landkreis-passau.de
Johanna Friedl
Telefon: 0851 / 397-561
E-Mail: johanna.friedl@landkreis-passau.de
Özlem Janeck
Telefon: 0851 / 397-692
Fax: 0851 / 490-595692
E-Mail: oezlem.janeck@landkreis-passau.de

Amtsvormundschaften, -pflegschaften

Roman Hörsamer
Telefon: 0851 / 397-521
E-Mail: roman.hoersamer@landkreis-passau.de
Irene Melchart
Telefon: 0851 / 397-587
Fax: 0851 / 490-595587
E-Mail: irene.melchart@landkreis-passau.de
Ingrid Weidinger
Telefon: 0851 / 397-515
Fax: 0851 / 490-595515
E-Mail: ingrid.weidinger@landkreis-passau.de

Beistandschaften, Vormund-, Pflegschaften, Vaterschaftsfeststellung

Christiane Gruber
Telefon: 0851 / 397-536
E-Mail: christiane.gruber@landkreis-passau.de

Beurkundungen, Beglaubigungen, Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Unterhalt

Günter Becher
Telefon: 0851 / 397-567
E-Mail: guenter.becher@landkreis-passau.de
Regina Resch
Telefon: 0851 / 397-565
Fax: 0851 / 490-595565
E-Mail: regina.resch@landkreis-passau.de

Erziehungsberatungsstelle

Albert Meindl
Telefon: 0851 / 501-260
E-Mail: meindl@caritas-passau.de

Fachaufsicht Kindertagesstätten

Doris Fink
Telefon: 8543 / 601-493
Fax: 0851 / 490-595902
E-Mail: doris.fink@landkreis-passau.de

Jugendhilfeplanung

Angelika Datzer-Gabriel
Telefon: 0851 / 397-551
Fax: 0851 / 490-595551
E-Mail: angelika.datzer@landkreis-passau.de
Franz Prügl
Telefon: 0851 / 397-550
E-Mail: franz.pruegl@landkreis-passau.de

Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit

Alexander Fischer
Telefon: 08586 / 251-1
Fax: 08586 / 250-1
Dr. Günter Osterer
Telefon: 0851 / 397-584
Angelika Datzer-Gabriel
Telefon: 0851 / 397-551
Fax: 0851 / 490-595551
Sigrid Ortmeier
Telefon: 0851 / 959-1442
Fax: 0851 / 959-1333

Kindertagespflege

Karin Schätzl
Telefon: 0851 / 397-545
E-Mail: karin.schaetzl@landkreis-passau.de

Kinder in Tagespflege, Tagesmüttervermittlung, Tagespflegestelle, Ferienbetreuung

E-Mail: tagespflege@landkreis-passau.de
Nicole Erl
Telefon: 0851 / 397-527
E-Mail: nicole.erl@landkreis-passau.de
Silvia Kristl
Telefon: 0851 / 397-504
E-Mail: silvia.kristl@landkreis-passau.de

KoKi, Netzwerk frühe Kindheit

E-Mail: koki@landkreis-passau.de
Magdalena Groß
Telefon: 0851 / 397-525
E-Mail: magdalena.gross@landkreis-passau.de
Ines Schatzlmayr
Telefon: 0851 / 397-586
E-Mail: ines.schatzlmayr@landkreis-passau.de
Rachel Unbehagen
Telefon: 0851 / 397-589
E-Mail: rachel.unbehagen@landkreis-passau.de

Pflegekinderwesen

Eva-Maria Koall
Telefon: 0851 / 397-583
E-Mail: evi.koall@landkreis-passau.de
Johanna Meixner
Telefon: 0851 / 397-573
E-Mail: johanna.meixner@landkreis-passau.de
Yvonne Reiss-Knödlseder
Telefon: 0851 / 397-531
E-Mail: yvonne.knoedlseder@landkreis-passau.de
Yvonne Rieffel
Telefon: 0851 / 397-558
Fax: 0851 / 490-595558
E-Mail: yvonne.rieffel@landkreis-passau.de

Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, UVG, Unterhaltsausfall

Buchstaben: A-Go
Julia Hantke
Telefon: 0851 / 397-575
Fax: 0851 / 490-595575
E-Mail: julia.hantke@landkreis-passau.de
Buchstaben: Gp-K, St
Julia Schnellinger
Telefon: 0851 / 397-509
E-Mail: julia.schnellinger@landkreis-passau.de
Buchstaben: L-Ma
Brigitte Feldl
Telefon: 0851 / 397-506
E-Mail: brigitte.feldl@landkreis-passau.de
Buchstaben: Mb-S
Sonja Kurzböck
Telefon: 0851 / 397-574
Fax: 0851 / 490-595574
E-Mail: sonja.kurzboeck@landkreis-passau.de
Buchstaben: Sch, T-Z
Elke Koller
Telefon: 0851 / 397-576
E-Mail: elke.koller@landkreis-passau.de

Allgemeiner Sozialdienst

Irmgard Ziegler
Telefon: 0851 / 396-711
Fax: 0851 / 396-88724
E-Mail: irmgard.ziegler@passau.de
Dr. Florian Krammer
Telefon: 0851 / 396-716
Fax: 0851 / 396-88717
E-Mail: florian.krammer@passau.de
Brigitte Schreiner
Telefon: 0851 / 396-723
Fax: 0851 / 396-88724
E-Mail: jugendamt@passau.de

Beistandschaften, Vormundschaften

Florian Ley
Telefon: 0851 / 396-738
E-Mail: florian.ley@passau.de
Vera Zettl
Telefon: 0851 / 396-737
E-Mail: vera.zettl@passau.de

Jugendschutz

Susanne Fischer
Telefon: 0851 / 396-731
E-Mail: susanne.fischer@passau.de

Kindertagesstätten, Tagespflege

Sabina Brückner
E-Mail: sabina.brueckner@passau.de
Telefon: 0851 / 396-735
Julia Hilz
Telefon: 0851 / 396-741
E-Mail: julia.hilz@passau.de

Unbegleitete Minderjährige

E-Mail: UMF@passau.de
Alois Kriegl
Telefon: 0851 / 396-710
Lothar Kaseder
Telefon: 0851 / 396-740
Fax: 0851 / 396-753

Unterhaltsvorschuss

Elvira Heger
Telefon: 0851 / 396-734
E-Mail: elvira.heger@passau.de
Manuela Zorbach
Telefon: 0851 / 396-733
E-Mail: manuela.zorbach@passau.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Susanne Fischer
Telefon: 0851 / 396-731
E-Mail: susanne.fischer@passau.de
Julia Hilz
Telefon: 0851 / 396-741
E-Mail: julia.hilz@passau.de
Bettina Preßl
Telefon: 0851 / 396-708
E-Mail: bettina.preßl@passau.de

Jugendamt Landkreis Passau – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Landkreis Passau

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

Weitere Jugendämter