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Jugendamt Landkreis Offenbach

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Landkreis Offenbach – Hessen

Jugendamt Landkreis Offenbach – Adresse und Kontaktdaten

Fachdienstleiter

Georg Horcher
Telefon: 06074 / 8180-3340
E-Mail: g.horcher@kreis-offenbach.de

Assistenz

Tanja Schubert
Telefon: 06074 / 8180-3338
E-Mail: t.schubert@kreis-offenbach.de

Vormund- und Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss

Telefon: 06074 / 8180-2366
Telefax: 06074 / 8180-2934

Allgemeiner Sozialer Dienst, Adoption, Pflegekinderdienst

Beate Holstein
Telefon: 06074 / 8180-3302
Fax: 06074 / 8180-3934
E-Mail: b.holstein@kreis-offenbach.de

Assistenz

Ingrid Kraus
Telefon: 06074 / 8180-3304
E-Mail: i.kraus@kreis-offenbach.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Telefon: 06074 / 8180-3326
Telefax 06074 / 8180-3932

Egelsbach, Neu-Isenburg, Obertshausen

Simone Krepp
Telefon 06074 / 8180-3319
E-Mail: s.krepp@kreis-offenbach.de
Dreieich-Dreieichnhain, Mainhausen, Hainburg, Seligenstadt sowie Eg, N-I, Ob (W-Z)
Sabine Küthe-Erlacher
Telefon 06074 / 8180-3320
E-Mail: s.kuethe-erlacher@kreis-offenbach.de
Rodgau-Dudenhofen, -Hainhausen, -Jügesheim, -Weiskirchen sowie Eg, N-I, Ob (R)
Sabine Laubner
Telefon 06074 / 8180-3322
E-Mail: s.laubner@kreis-offenbach.de
Mühlheim sowie Eg, N-I, Ob (M-N)
Heike Marklein
Telefon 06074 / 8180-3323
E-Mail: h.marklein@kreis-offenbach.de
Dietzenbach sowie Eg, N-I, Ob (S)
Christian Prieser
Telefon 06074 / 8180-3328
E-Mail: c.prieser@kreis-offenbach.de

Adoption

Herr Grebe
Telefon: 069 / 8065-3446
Frau Kalkowsky
Telefon: 069 / 8065-2773

Allgemeiner Sozialer Dienst

Telefon: 069 / 8065-2233
Fax: 069 / 8065-3519

Beistandschaft

Telefon: 069 / 8065-2883
Telefon: 069 / 8065-3403
Fax: 069 / 8065-3187

Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen

Frau Vasi
Telefon: 069 / 8065-2490
Fax: 069 / 8065-2558
E-Mail: beratungsstelle@offenbach.de

Unterhaltsvorschuss

Buchstaben: ABot

Claudia Fuhr
Telefon: 069 / 8065-2988
Buchstaben: BouH
Iris Noll
Buchstaben: ILa
Susanne Grundke
Telefon: 069 / 8065-2137
Buchstaben: LeSal
Christa Kleinhofen
Telefon: 069 / 8065-2289
Buchstaben: SamZ
Tamara Mauer
Telefon: 069 / 8065-2958

Sorgeerklärung

Telefon: 069 / 8065-2883
Telefon: 069 / 8065-3403
Fax: 069 / 8065-3187

Vaterschaftsanerkennung

Telefon: 069 / 8065-2883
Telefon: 069 / 8065-3403
Fax: 069 / 8065-3187

Jugendamt Landkreis Offenbach – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Landkreis Offenbach

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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