Zum Inhalt springen
Startseite » Jugendamt Landkreis Haßberge

Jugendamt Landkreis Haßberge

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Landkreis Haßberge – Bayern

Jugendamt Landkreis Haßberge – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Landkreis Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt
  • Telefon: 09521 / 27-0
  • Fax: 09521 / 27-0
  • E-Mail:
  • Webseite: https://www.hassberge.de/
  • Öffnungszeiten: siehe Webseite

Allgemeiner Sozialer Dienst

Zuständig für: Ebelsbach, Breitbrunn, Kirchlauter, Stettfeld
Gabi Selig
Telefon: 09521 / 27-176
E-Mail: gabi.selig@hassberge.de
Zuständig für: Aidhausen, Bundorf, Sand, Zeil a. Main
Andrea Bauer
Telefon: 09521 / 27-326
E-Mail: andrea.bauer@hassberge.de
Zuständig für: Haßfurt, Altstadt, Sylbach, Sailershausen, Uchenhofen
Kathrin Heidig
Telefon: 09521 / 27-265
E-Mail: kathrin.heidig@hassberge.de
Zuständig für: Haßfurt, Augsfeld, Prappach, Wülflingen, Oberhohenried, Unterhohenried
Julia Wagner
Telefon: 09521 / 27-373
E-Mail: julia.wagner@hassberge.de
Zuständig für: Burgpreppach, Ebern, Pfarrweisach, Rentweinsdorf, Untermerzbach
Thorsten Ullrich
Telefon: 09521 / 27-178
E-Mail: thorsten.ullrich@hassberge.de
Zuständig für: Gädheim, Knetzgau, Riedbach, Theres, Wonfurt
Heike Kunzelmann
Telefon: 09521 / 27-162
E-Mail: heike.kunzelmann@hassberge.de
Zuständig für: Eltmann, Oberaurach, Rauhenebrach
Rosa-Maria Naumann
Telefon: 09521 / 27-177
E-Mail: rosa-maria.naumann@hassberge.de
Zuständig für: Ermershausen, Hofheim, Königsberg, Maroldsweisach
Lena Rügheimer
Telefon: 09521 / 27-248
E-Mail: lena.ruegheimer@hassberge.de

Adoptionsvermittlung

Rainer Barfuß
Telefon: 09521 / 27-107
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: reiner.barfuss@landratsamt-hassberge.de

Beistandschaften

Buchstaben: A-C, O, Q-S
Susanne Zehe
Telefon: 09521 / 27-180
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: susanne.zehe@landratsamt-hassberge.de
Buchstaben: D-F, J, T-V
Christine Mildenberger
Telefon: 09521 / 27-181
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: christine.mildenberger@landratsamt-hassberge.de
Buchstaben: G-I
Sebastian Stretz
Telefon: 09521 / 27-372
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: sebastian.stretz@landratsamt-hassberge.de
Buchstaben: K-N, P, St
Melanie Altenhöfer
Telefon: 09521 / 27-318
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: melanie.altenhoefer@landratsamt-hassberge.de
Buchstaben: Sch, W-Z
Georg Greb
Telefon: 09521 / 27-182
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: georg.greb@landratsamt-hassberge.de

Beurkundungen und Beglaubigungen

Zuständig für: Ebern, Ermershausen, Pfarrweisach, Untermerzbach, Rentweinsdorf
Christine Mildenberger
Telefon: 09521 / 27-181
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: christine.mildenberger@landratsamt-hassberge.de
Zuständig für: Landkreis Haßberge
Hiltrud Hintner
Telefon: 09521 / 27-332
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: hiltrud.hintner@landratsamt-hassberge.de

Familienbüro, Koordinierende Kinderschutzstelle, Frühe Hilfen

Ursula Salberg
Telefon: 09521 / 27-645
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: ursula.salberg@landratsamt-hassberge.de
Thomas Biermann
Telefon: 09521 / 27-641
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: thomas.biermann@landratsamt-hassberge.de
Lena Röthlein
Telefon: 09521 / 27-642
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: lena.roethlein@landratsamt-hassberge.de

Jugendgerichtshilfe

Franz Heinrich
Telefon: 9521 / 27-171
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: franz.heinrich@landratsamt-hassberge.de
Barbara Fritscher
Telefon: 09521 / 27-183
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: barbara.fritscher@landratsamt-hassberge.de

Pflegekinderfachdienst

Christa Finzel
Telefon: 09521 / 27-143
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: christa.finzel@landratsamt-hassberge.de
Reiner Barfuß
Telefon: 09521 / 27-107
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: reiner.barfuss@landratsamt-hassberge.de

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Franz Heinrich
Telefon: 09521 / 27-171
E-Mail: franz.heinrich@landratsamt-hassberge.de

Unbegleitete Minderjährige

Petra Thomas
Telefon: 09521 / 27-338
E-Mail: petra.thomas@landratsamt-hassberge.de
Natalie Nikolaus
Telefon: 09521 / 27-327
E-Mail: natalie.nikolaus@landratsamt-hassberge.de

Unterhaltsvorschuss

Buchstaben: A-K
Hiltrud Hintner
Telefon: 09521 / 27-332
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: hiltrud.hintner@landratsamt-hassberge.de
Buchstaben: L-R
Sabinde Johanydes
Telefon: 09521 / 27-110
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: sabine.johanydes@landratsamt-hassberge.de
Buchstaben: S-Z
Marco Rödel
Telefon: 09521 / 27-325
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: marco.roedel@landratsamt-hassberge.de

Vormundschaften, Pflegschaften

Christine Mildenberger
Telefon: 09521 / 27-181
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: christine.mildenberger@landratsamt-hassberge.de
Sebastian Stretz
Telefon: 09521 / 27-372
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: sebastian.stretz@landratsamt-hassberge.de
Melanie Altenhöfer
Telefon: 09521 / 27-318
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: melanie.altenhoefer@landratsamt-hassberge.de
Madlen Münch
Telefon: 09521 / 27-167
Fax: 09521 / 27-170
E-Mail: madlen.muench@landratsamt-hassberge.de

Jugendamt Landkreis Haßberge – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Landkreis Haßberge

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

Weitere Jugendämter