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Jugendamt Landkreis Fürth

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Landkreis Fürth – Bayern

Jugendamt Landkreis Fürth – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Landkreis Fürth, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth
  • Telefon: 0911 / 977-30
  • Fax: 0911 / 977-31113
  • E-Mail: siehe Kontaktformular Webseite
  • Webseite: https://www.landkreis-fuerth.de/
  • Öffnungszeiten: siehe Webseite

Adoptionen

Frau Thinschmied
Telefon: 0911 / 977-31290
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: e-thinschmied@lra-fue.bayern.de

Allgemeiner Sozialdienst

Telefon: 0911 / 977-31866
Fax: 0911 / 977-31870
E-Mail: sozpaed@lra-fue.bayern.de
Frau Rösch-Grimmel
Telefon: 0911 / 977-31859
Frau Bavanati
Telefon: 0911 / 977-31855

Beratung, Beistandschaft, Vormundschaften

Buchstaben P,Q,R,S,T,U,W,X,Y,Z
Frau Bujok
Telefon: 0911 / 977-31259
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: m-bujok@lra-fue.bayern.de
Buchstaben G,J
Frau Einwich
Telefon: 0911 / 977-31262
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: m-einwich@lra-fue.bayern.de
Buchstaben A,C,D,E,K,M,N,O
Frau Lais
Telefon: 0911 / 977-31249
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: s-lais@lra-fue.bayern.de
Buchstabe H
Frau Linz
Telefon: 0911 / 977-31284
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: i-linz@lra-fue.bayern.de
Buchstaben B
Frau Lux
Telefon: 0911 / 977-31264
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: s-lux@lra-fue.bayern.de
Buchstaben F,I,V
Frau Seidel
Telefon: 0911 / 977-31263
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: c-seidel@lra-fue.bayern.de
Buchstabe L
Frau Zschau
Telefon: 0911 / 977-31281
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: a-zschau@lra-fue.bayern.de

Beurkundungen

Frau Zschau
Telefon: 0911 / 977-31281
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: a-zschau@lra-fue.bayern.de
Frau Schilmeier
Telefon: 0911 / 977-31261
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: c-schilmeier@lra-fue.bayern.de

Erziehungs-, Familienberatung

Königswarter Str. 56-60
90762 Fürth
Telefon: 0911 / 749-3335

Erziehungsbeistandschaft, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte, Außerschulische Förderung, Heimunterbringung, Soziale Gruppenarbeit, Sozialpädagogische Familienhilfe

Frau Sindel
Telefon: 0911 / 977-31256
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: s-sindel@lra-fue.bayern.de

Jugendhilfeplanung

Frau Höppner
Telefon: 0911 / 977-31271
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: t-hoeppner@lra-fue.bayern.de
Herr Schramm
Telefon: 0911 / 977-31270
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: m-schramm@lra-fue.bayern.de

Kindertagespflege

Frau Hähnlein
Telefon: 0911 / 977-31248
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: k-haehnlein@lra-fue.bayern.de

Kindertagesstätten, Fachaufsicht, Fachberatung

Frau Wenzler
Telefon: 0911 / 977-31257
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: h-wenzler@lra-fue.bayern.de

Krippen, Kindergärten, Horte

Buchstabe A – J
Frau Siebenkäs
Telefon: 0911 / 977-31265
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: e-siebenkaes@lra-fue.bayern.de
Buchstabe K – Z
Frau Löslein
Telefon: 0911 / 977-31267
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: p-loeslein@lra-fue.bayern.de

KoKi-Netzwerk frühe Kindheit

Petra Albert
Telefon: 0911 / 977-31277
Fax: 0911 / 977-31278
E-Mail: koki@lra-fue.bayern.de

Kommunale Jugendarbeit

Telefon: 0911 / 977-31272
Telefon: 0911 / 977-31273
Telefon: 0911 / 977-31274
Fax: 0911 / 977-31278
jugendarbeit@lra-fue.bayern.de

Pflegekinder

Frau Templer
Telefon: 0911 / 977-31293
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: e-templer@lra-fue.bayern.de
Frau Thinschmied
Telefon: 0911 / 977-31290
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: e-thinschmied@lra-fue.bayern.de
Frau Werner
Telefon: 0911 / 977-31295
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: b-werner@lra-fue.bayern.de

Unterhaltsvorschuss

Buchstabe A – J
Frau Voit
Telefon: 0911 / 977-31283
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: i-voit@lra-fue.bayern.de
Buchstabe K – S (ohne Sch und St)
Frau Weißkopf
Telefon: 0911 / 977-31280
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: b-weisskopf@lra-fue.bayern.de
Buchstabe Sch/St T – Z
Frau Rummel
Telefon: 0911 / 977-31269
Fax: 0911 / 977-31253
E-Mail: w-rummel@lra-fue.bayern.de

Betreuungsstelle

Frau Harter
Telefon: 0911 / 974-1530
Fax: 0911 / 974-1505
E-Mail: gabriele.harter@fuerth.de
Frau Reif
Telefon: 0911 / 974-1560
Fax: 0911 / 974-1505
E-Mail: iris.reif@fuerth.de
Herr Freymann
Telefon: 0911 / 974-1532
Fax: 0911 / 974-1505
E-Mail: henry.freymann@fuerth.de
Frau Schmeichel
Telefon: 0911 / 974-1531
Fax: 0911 / 974-1505
E-Mail: lydia.schmeichel@fuerth.de
Frau Pernebek
Telefon: 0911 / 974-1531
Fax: 0911 / 974-1505
E-Mail: sania.pernebek@fuerth.de

Erziehungs-, Familienberatungsstelle

Telefon: 0911 / 974-1942
Fax: 0911 / 974-1938
E-Mail: eb@fuerth.de

Jugendarbeit

Jutta Küppers
Telefon: 0911 / 974-1557
Fax: 0911 / 974-1513
E-Mail: jutta.kueppers@fuerth.de

Jugendschutz, Kinderferienprogramme

Herr Holzheimer,
Telefon: 0911 / 974-1561
E-Mail: Roland.Holzheimer@fuerth.de

Kindertageseinrichtungen

Frau Siefert
Telefon: 0911 / 974-1543
Fax: 0911 / 974-1513
E-Mail: josefine.siefert@fuerth.de
Frau Messerer
Telefon: 0911 / 974-1541
Fax: 0911 / 974-1513
E-Mail: petra.messerer@fuerth.de
Frau Hoffmann
Telefon: 0911 / 974–1576
Fax: 0911 / 974–1513
E-Mail: brigitte.hoffmann@fuerth.de

Pflegekinderdienst

Frau Maisel
Telefon: 0911 / 974-1549
Fax: 0911 / 974-1981
E-Mail: petra.maisel@fuerth.de

Soziale Dienste

Herr Karl
Telefon: 0911 / 974-1970
Fax: 0911 / 974-1981
E-Mail: sozialedienste@fuerth.de

Schwangerschaftsberatung

Frau Flierl-Zeilinger
Telefon: 0911 / 974-1518
Fax: 0911 / 974-1515
Frau Braunschweiger
Telefon: 0911 / 974-1517
Fax: 0911 / 974-1515
E-Mail: Angela.Braunschweiger@fuerth.de
Frau Schmieder
Telefon: 0911 / 974-1516
Fax: 0911 / 974-1515
E-Mail: Roswitha.Schmieder@fuerth.de
Frau Wiedenhöfer
Telefon: 0911 / 974-1517
Fax: 0911 / 974-1515
E-Mail: simone.wiedenhoefer@fuerth.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Frau Bastian
Telefon: 0911 / 974-1534
Fax: 0911 / 974-1513
E-Mail: dagmar.bastian@fuerth.de
Frau Bertagna
Telefon: 0911 / 974-1579
Fax: 0911 / 974-1513
E-Mail: sieglinde.bertagna@fuerth.de
Frau Scholl
Telefon: 0911 / 974-1564
Fax: 0911 / 974-1513
E-Mail: sandra.scholl@fuerth.de

Jugendamt Landkreis Fürth – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Landkreis Fürth

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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