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Jugendamt Landkreis Emmendingen

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Landkreis Emmendingen – Baden-Württemberg

Jugendamt Landkreis Emmendingen – Adresse und Kontaktdaten

Adoption, Pflegeeltern

Frau A. Frei
Telefon: 0 76 41 / 451-31 72
Fax: 0 76 41 / 451-1431 72
Frau S. Östreicher
Telefon: 0 76 41 / 451-31 70
Fax: 0 76 41 / 451-1431 70

Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Beurkundungen, Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsbeitreibung

Dieter Zipse
Telefon: 0 76 41 / 451-31 10
Fax: 0 76 41 / 451-1431 10
E-Mail: d.zipse@landkreis-emmendingen.de
Bereich: Teningen
Herr D. Zipse
Telefon: 0 76 41 / 451-31 10
Fax: 0 76 41 / 451-3114 10
Bereich: Biederbach, Waldkirch mit Ortsteilen
Herr T. Blum
Telefon: 0 76 41 / 451-31 11
Fax: 0 76 41 / 451-3114 11
Bereich: Bahlingen, Kenzingen mit Ortsteilen, Malterdingen, Sexau
Frau C. Heiny
Telefon: 0 76 41 / 451-31 12
Fax: 0 76 41 / 451-3114 12
Bereich: Elzach, Gutach, Reute,Simonswald, Winden, Vörstetten
Frau E. Vogele
Telefon: 0 76 41 / 451-31 13
Fax: 0 76 41 / 451-3114 13
Bereich: Emmendingen mit Ortsteilen A-L
Frau H. Bauer
Telefon: 0 76 41 / 451-31 14
Fax: 0 76 41 / 451-3114 14
Bereich: Endingen, Herbolzheim, Rheinhausen, Wyhl
Herr D. Wirth
Telefon: 0 76 41 / 451-31 15
Fax: 0 76 41 / 451-3114 15
Bereich: Denzlingen, Forchheim, Riegel, Sasbach mit Ortsteilen, Freiamt
Frau D. Kromer
Telefon: 0 76 41 / 451-31 16
Fax: 0 76 41 / 451-3114 16
Bereich: Emmendingen mit Ortsteilen M-Z, Weisweil
Frau A. Rinderle
Telefon: 0 76 41 / 451-31 18
Fax: 0 76 41 / 451-3114 18

Vormundschaften, Pflegschaften

Frau L. Tonecker
Telefon: 0 76 41 / 451-31 19
Fax: 0 76 41 / 451-3114 19
Frau I. Scherle
Telefon: 0 76 41 / 451-31 20
Fax: 0 76 41 / 451-3114 20

Sorgeregister, Auskunft über Sorgeerklärungen

Frau M. Esslinger
Telefon: 0 76 41 / 451-31 02
Fax: 0 76 41 / 451-3114 02

Allgemeiner Sozialer Dienst

Sekretariat
Frau G. Deck
Telefon: 0 76 41 / 451-31 89
Fax: 0 76 41 / 451-3114 89
Frau I. Reinbold
Telefon: 0 76 41 / 451-31 89
Fax: 0 76 41 / 451-3114 89
Frau U. Sattler
Telefon: 0 76 41 / 451-31 90
Fax: 0 76 41 / 451-3114 90
Leitung Mitte
Herr Erich Strecker
Telefon: 0 76 41 / 451-31 60
Fax: 0 76 41 / 451-3114 60
Leitung Umland
Herr Hermann Wetzstein
Telefon: 0 76 41 / 451-31 80
Fax: 0 76 41 / 451-3114 80

Erziehungs-, Familienberatung

Gartenstr. 30
79312 Emmendingen
Michael Reisch
Telefon: 0 76 41 / 451-32 10
Fax: 0 76 41 / 451-1432 10
E-Mail: familienberatung-em@landkreis-emmendingen.de
Friedhofstr. 1
79312 Waldkirch
Michael Reisch
Telefon: 0 76 41 / 451-35 31
Fax: 0 76 41 / 451-1435 31
E-Mail: familienberatung-wa@landkreis-emmendingen.de

Frühe Hilfen

Frau C. Kübler-Steidle
Telefon: 0 76 41 / 451-32 04
Fax: 0 76 41 / 451-1432 04
Frau G. Kußmann
Telefon: 0 76 41 / 451-32 05
Fax: 0 76 41 / 451-1432 05

Kreisjugendarbeit

Frau S. Neunzig
Telefon: 0 76 41 / 451-32 02
Fax: 0 76 41 / 451-1432 02

Kindertagesbetreuung

Frau C. Bollinger
Telefon: 0 76 41/ 451-32 03
Fax: 0 76 41 / 451-1432 03

Unterhaltsvorschuss

Silvia Utz
Telefon: 0 76 41 / 451-31 40
Fax: 0 76 41 / 451-1431 40
E-Mail: s.utz@landkreis-emmendingen.de
Buchstaben: G-Md
Frau C. Beha
Telefon: 0 76 41 / 451-31 41
Fax: 0 76 41 / 451-3114 41
Buchstaben: Me-Schne.
Frau S. Metzger
Telefon: 0 76 41 / 451-31 42
Fax: 0 76 41 / 451-3114 42
Buchstaben: Schnf.-Z
Frau M. Striegel
Telefon: 0 76 41 / 451-31 43
Fax: 0 76 41 / 451-3114 43
Buchstaben: A-F
Frau K. Böhm
Telefon: 0 76 41 / 451-31 44
Fax: 0 76 41 / 451-3114 44

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Frau Monika Schmidt
Telefon: 0 76 41 / 451-31 30
Fax: 0 76 41 / 451-3114 30
E-Mail: m.schmidt@landkreis-emmendingen.de
Frau U. Röderer
Telefon: 0 76 41 / 451-31 38
Fax: 0 76 41 / 451-3114 38
Frau A. Schnaiter
Telefon: 0 76 41 / 451-31 31
Fax: 0 76 41 / 451-3114 31
Frau J. Bader
Telefon: 0 76 41 / 451-31 32
Fax: 0 76 41 / 451-3114 32
Frau C. Weiß
Telefon: 0 76 41 / 451-31 17
Fax: 0 76 41 / 451-3114 17
Frau G. Müller
Telefon: 0 76 41 / 451-31 33
Fax: 0 76 41 / 451-3114 33
Frau T. Seiler
Telefon: 0 76 41 / 451-31 34
Fax: 0 76 41 / 451-3114 34
Frau M. Wimmer
Telefon: 0 76 41 / 451-31 35
Fax: 0 76 41 / 451-3114 35
Frau U. Lautenschlager
Telefon: 0 76 41 / 451-31 36
Fax: 0 76 41 / 451-3114 36
Frau S. Käding
Telefon: 0 76 41 / 451-31 37
Fax: 0 76 41 / 451-3114 37

Jugendamt Landkreis Emmendingen – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Landkreis Emmendingen

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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