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Jugendamt Landkreis Elbe-Elster

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Landkreis Elbe-Elster

Jugendamt Landkreis Elbe-Elster – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Landkreis Elbe-Elster, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg
  • Telefon: 03535 / 46-3544
  • Fax: 03535 / 46-3156
  • E-Mail: jugendamt@lkee.de
  • Webseite: https://www.lkee.de/
  • Öffnungszeiten: siehe Webseite

Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle (gAVS), Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald

Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)
Fax: 03546 / 20-1220
Frau Gollee
Telefon: 03546 / 20-1106
E-Mail: sylvia.gollee@dahme-spreewald
Herr Böttger
Telefon: 03546 / 20-1107
E-Mail: rene.boettger@dahme-spreewald.de

Elterngeld, Betreuungsgeld

Fax: 03535 / 46-3156
Frau Antje Maczey-Lüth
Telefon: 03535 / 46-3547
E-Mail: antje.maczeylueth@lkee.de
Frau Sabine Pleger
Telefon: 03535 / 46-3548
E-Mail: sabine.pleger@lkee.de

Kindertagesbetreuung, Leistung der Jugendhilfe, Praxisberatung, FB Kinderschutz

Fax: 03535 / 46-3156
Frau Claudia Kirchner
Telefon: 03535 / 46-3167
E-Mail: claudia.kirchner@lkee.de
Frau Kellner
Telefon: 03535 / 46-3165
Frau Christin Krause
Telefon: 03535 / 46-3165
E-Mail: christin.krause@lkee.de
Frau Angela Müller
Telefon: 03535 / 46-3178
E-Mail: angela.mueller@lkee.de

Unterhaltsvorschuss

Fax: 03535 / 46-3552
Frau Janet Höneke
Telefon: 03535 / 46-3162
E-Mail: janet.hoeneke@lkee.de
Frau Anja Möske
Telefon: 03535 / 46-3163
Fax: 03535 / 46-3552
E-Mail: anja.moeske@lkee.de
Frau Annekatrin Krause
Telefon: 03535 / 46-3164
E-Mail: annekatrin.krause@lkee.de
Herr Günter Grünwald
Telefon: 03535 / 46-3152
E-Mail: guenter.gruenwald@lkee.de
Herr Karsten Thurian
Telefon: 03535 / 46-3158
E-Mail: karsten.thurian@lkee.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung und Leistung der Jugendhilfe

Frau Meyer
Telefon: 03535 / 46-3155
Herr David
Telefon: 03535 / 46-3154
Frau Lehmann
Telefon: 03535 / 46-3558
Frau Sehring
Telefon: 03535 / 46-3558
Frau Kellner
Telefon: 03535 / 46-3165

Region Finsterwalde

Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Fax: 03531 / 50-26305

Trennung-, Scheidungs- und Umgangsberatung

Frau Nancy Laubisch
Telefon: 03531 / 50-26300
E-Mail: nancy.laubisch@lkee.de

Familiengerichtliche Angelegenheiten

Frau Elke Häusler
Telefon: 03531 / 50-26304
E-Mail: elke.haeusler@lkee.de

Familienunterstützender Dienst – Erziehung

Frau Corinna Ziske
Telefon: 03531 / 50-26301
E-Mail: corinna.ziske@lkee.de
Frau Melanie Herrmann
Telefon: 03531 / 50-26308
E-Mail: melanie.herrmann@lkee.de
Frau Nadine Orthmann
Telefon: 03531 / 50-26303
E-Mail: nadine.orthmann@lkee.de
Frau Diana Elertsen
Telefon: 03531 / 50-26310
E-Mail: diana.elertsen@lkee.de
Frau Mandy Müller
Telefon: 03531 / 50-26314
E-Mail: mandy.mueller@lkee.de

Pflegekinderdienst

Frau Kerstin Haim
Telefon: 03531 / 50-26309
E-Mail: kerstin.haim@lkee.de

Jugendgerichtshilfe

Frau Heike Walter
Telefon: 03531 / 50-26307
E-Mail: heike.walter@lkee.de

Region Bad Liebenwerda, Liebenwerda

Riesaer Straße 19
04924 Bad Liebenwerda
Fax: 035341 / 97-8709

Trennungs- Scheidungs- und Umgangsberatung

Frau Kerstin Gerste
Telefon: 035341 / 97-8722
E-Mail: kerstin.gerste@lkee.de

Familienunterstützender Dienst – Familiengerichtliche Angelegenheiten

Frau Petra Geißler
Telefon: 035341 / 97-8721
E-Mail: petra.geissler@lkee.de

Familienunterstützender Dienst – Erziehung

Frau Annett Kruschwitz
Telefon: 035341 / 97-8695
E-Mail: annett.kruschwitz@lkee.de
Frau Stefanie Dreyer
Telefon: 035341 / 97-8716
E-Mail: stefanie.dreyer@lkee.de
Frau Martina Hienzsch
Telefon: 035341 / 97-8724
Fax: 035341 / 97-8709
E-Mail: martina.hienzsch@lkee.de
Frau Mareike Ruhland
Telefon: 035341 / 97-8706
E-Mail: mareike.ruhland@lkee.de
Herr Roberto Jankowski
Telefon: 035341 / 97-8715
E-Mail: roberto.jankowski@lkee.de
Herr Toralf Runschke
Telefon: 035341 / 97-8714
E-Mail: toralf.runschke@lkee.de

Pflegekinderdienst

Frau Ines Puschendorf
Telefon: 035341 / 97-8687
E-Mail: ines.puschendorf@lkee.de
Herr Hartmut Krenkel
Telefon: 035341 / 97-8723
E-Mail: hartmut.krenkel@lkee.de
Frau Kerstin Müller
Telefon: 035341 / 97-8705
E-Mail: kerstin.mueller@lkee.de

Jugendgerichtshilfe

Frau Marina Franze-Schäfer
Telefon: 035341 / 97-8707
E-Mail: franzeschaeferm@lkee.de

Jugendamt Landkreis Elbe-Elster – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Landkreis Elbe-Elster

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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