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Jugendamt Kreis Wesel

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Kreis Wesel – Nordrhein-Westfalen

Jugendamt Kreis Wesel – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Kreis Wesel, Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel
  • Telefon: 0281 / 207-0
  • Fax: 0281 / 207-4930
  • E-Mail: jugend@kreis-wesel.de
  • Webseite: https://www.kreis-wesel.de/
  • Öffnungszeiten: Mo: 08:30 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00, Di: geschlossen, Mi: 08:30 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00, Do: 08:30 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00, Fr: 08:30 bis 13:00

Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfen

Tanja Witthaus
Telefon: 0281 / 207-2443
Fax: 0281 / 207-672443
E-Mail: tanja.witthaus@kreis-wesel.de

Kindertagesbetreuung, Elterngeld

Jülicher Straße 4
46483 Wesel
E-Mail: vb3@kreis-wesel.de
Gabriele Klein
Telefon: 0281 / 207-7110
Fax: 0281 / 207-677110
E-Mail: gabriele.klein@kreis-wesel.de

Erziehungsberatung

Hoffnungsstr. 25
47441 Moers
E-Mail: vb3@kreis-wesel.de
Klaus Krimgen
Telefon: 02841 / 884-870
Fax: 02841 / 884-8727
E-Mail: klaus.krimgen@kreis-wesel.de

Soziale Dienste der Jugendhilfe

Jülicher Straße 6
46483 Wesel
E-Mail: vb3@kreis-wesel.de
Peter Kirfel
Telefon: 0281 / 207-7414
Fax: 0281 / 207-7801
E-Mail: peter.kirfel@kreis-wesel.de

Allgemeiner Sozialer Dienst ASD, Team Hamminkeln

Rathausstr. 17
46499 Hamminkeln
Annette Ruder-Nühlen
Telefon: 0281 / 207-5221
Fax: 0281 / 207-675221
E-Mail: annette.ruder-nuehlen@kreis-wesel.de

Allgemeiner Sozialer Dienst ASD, Team Xanten-Alpen-Sonsbeck

Karthaus 14
46509 Xanten
Telefon: 02801 / 987-790
Sprechstunden in AlpenRathausstraße 3
46519 Alpen
Telefon: 02802 / 912-100
Sprechstunden in SonsbeckHerrenstraße 2
47665 Sonsbeck
Telefon: 02838 / 361-41

Allgemeiner Sozialer Dienst ASD, Team Neukirchen-Vluyn

Hans-Böckler-Str. 26
47506 Neukirchen-Vluyn
Telefon: 02845 / 391-124
Telefon: 02845 / 391-123
Telefon: 02845 / 391-101
Telefon: 02845 / 391-120
Telefon: 02845 / 391-121

Allgemeiner Sozialer Dienst ASD, Team Hünxe, Schermbeck

Jülicher Straße 6
46483 Wesel
Telefon: 0281 / 207-7418
Telefon: 0281 / 207-7422
Telefon: 0281 / 207-7423

Sprechstunden in Hünxe

Dorstener Str. 24
46569 Hünxe
Telefon: 02858 / 691-07

Sprechstunden in Schermbeck

Wesler Str. 2
46514 Schermbeck
Telefon: 02858 / 691-07

Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel
Telefon: 0281 / 203-21
Fax: 0281 / 203-2563
E-Mail: Poststelle@wesel.de

Beistandschaften, Vaterschaft, Unterhaltsansprüche

Frau Brinkmann
Buchstaben: A – Hi
Telefon: 0281 / 203-2403
Herr van Hagen
Buchstaben: Hj – Par
Telefon: 0281 / 203-2258
Frau Haßhoff
Buchstaben: Pas – Z
Telefon: 0281 / 203-2524
E-Mail: beistandschaften@wesel.de

Kinder- und Jugendförderung

Frau Beyer
Telefon: 0281 / 203-2592
Fax: 0281 / 203-49510
E-Mail: jugendfoerderung@wesel.de

Unterhaltsvorschuss

Frau Triebsees
Buchstaben: A-E, Q-R
Telefon: 0281 / 203-2583
Frau Götz
Buchstaben: F-P
Telefon: 0281 / 203-2572
Frau Sämisch
Buchstaben: S-Z
Telefon: 0281 / 203-2525
E-Mail: jugendfoerderung@wesel.de

Soziale Dienste, Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wolfgang Schanzmann
Telefon: 0281 / 203-2543
Fax: 0281 / 203-42543
E-Mail: sozialedienste@wesel.de

Jugendamt Kreis Wesel – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Kreis Wesel

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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