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Jugendamt Kreis Steinburg

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Kreis Steinburg – Schleswig-Holstein

Jugendamt Kreis Steinburg – Adresse und Kontaktdaten

Allgemeiner Sozialer Dienst

Frau Marzoch
Telefon: 04821 / 69-290
Erstberatung
Frau Hagen
Telefon: 04821 / 69-588
Herr Viohl
Telefon: 04821 / 69-553

Adoptionsvermittlung

Frau Gieseke
Telefon: 04821 / 69-312

Beistandschaften

Frau Althaus
Telefon: 04821 / 69-527
Frau Eimert
Telefon: 04821 / 69-391
Frau Glindemann
Telefon: 04821 / 69-238
Frau Fink
Telefon: 04821 / 69-333
Frau Krause
Telefon: 04821 / 69-392
Frau Ploog
Telefon: 04821 / 69-481
Frau Wulf
Telefon: 04821 / 69-499
Frau Richter
Telefon: 04821 / 69-365

Betreuungsstelle

Herr Biedermann
Telefon: 04821 / 69-375
Frau Holland-Letz
Telefon: 04821 / 69-442
Herr Steinmann
Telefon: 04821 / 69-432
Frau Thomsen
Telefon: 04821 / 69-566
Herr Turowski
Telefon: 04821 / 69-533

Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Langer Peter 27 b
25524 Itzehoe
Telefon: 04821 / 91-066
Telefon: 04821 / 91-067
Fax: 04821 / 95-7036
E-Mail: beratungsstelle@steinburg.de

Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe

Herr Kahl
Telefon: 04821 / 69-427

Frühe Hilfen

Alexa Bartholomä
Telefon: 04821 / 69-386
E-Mail: bartholomae@steinburg.de

Jugendhilfeplanung

Herr Rönnau
Telefon: 04821 / 69-398

Jugendhilferecht

Herr Hakendahl
Telefon: 04821 / 69-455

Jugendgerichtshilfe

Herr Lichnau
Telefon: 04821 / 69-217

Kindertagesbetreuung, Jugend- und Sportförderung

Herr Petersen
Telefon: 04821 / 69-394
Frau Münster
Telefon: 04821 / 69-382
Frau Gunia-Drefke
Telefon: 04821 / 69-244
Frau Schult
Telefon: 04821 / 69-229
Frau Krieter
Telefon: 04821 / 69-241
Frau Nörregaard
Telefon: 04821 / 69-385
Frau Reimers-Tiedemann
Telefon: 04821 / 69-492

Pflegekinderdienst

Herr Brill
Telefon: 04821 / 69-331
Frau Mallach
Telefon: 04821 / 69-216
Frau Hohmann
Telefon: 04821 / 69-342

Unterhaltsvorschuss

Frau Evers
Telefon: 04821 / 69-286
Frau Mildebrath
Telefon: 04821 / 69-483
Frau Plähn-Kruse
Telefon: 04821 / 69-228
Herr Sähn
Telefon: 04821 / 69-315
Frau Wisner
Telefon: 04821 / 69-255

Vormundschaften

Frau Seidensticker
Telefon: 04821 / 69-336
Frau Höfer
Telefon: 04821 / 69-295
Frau Wessel
Telefon: 04821 / 69-496

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige

Herr Fauck
Telefon: 04821 / 69-273
Buchstabe: D-F, R, W, Z
Frau Dau
Telefon: 04821 / 69-395
Buchstaben: A-C, H-K
Herr Hohnsbehn
Telefon: 04821 / 69-252
Buchstaben: S, U, V, X, Y
Herr Regge
Telefon: 04821 / 69-213
Buchstaben: G, L, P, Q, T
Frau Schulte
Telefon: 04821 / 69-463
Buchstaben: M, N, O
Frau Mildebrath
Telefon: 04821 / 69-483
Ambulante Eingliederungshilfe
Frau Zimmer
Telefon: 04821 / 69-564

Jugendamt Kreis Steinburg – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Kreis Steinburg

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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