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Jugendamt Kreis Soest

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Kreis Soest – Nordrhein-Westfalen

Jugendamt Kreis Soest – Adresse und Kontaktdaten

Adoptionsvermittlungsstelle

Lippstadt, Anröchte, Erwitte, Geseke, Soest und Rüthen
Dagmar Stockei-Bollermann
Telefon: 02921 / 302-035
E-Mail: Dagmar.Stockei-Bollermann@Kreis-Soest.de

Werl, Wickede, Ense, Warstein, Möhnesee, Bad Sassendorf, Lippetal und Welver

Norbert Albracht
Telefon: 02921 / 302-034
E-Mail: Norbert.Albracht@Kreis-Soest.de

Hilfe zur Erziehung

Anröchte

Katrin Deppe
Telefon: 02921 / 302-597
E-Mail: Katrin.Deppe@Kreis-Soest.de

Ense

Daniel Sinn
Telefon: 02921 / 303-417
E-Mail: Daniel.Sinn@Kreis-Soest.de
Erwitte
Brunhilde Brielmann-Tellegey
Telefon: 02921 / 302-009
E-Mail: Brunhilde.Brielmann-Tellegey@Kreis-Soest.de
Daniela Hoffmann
Telefon: 02921 / 302-808
E-Mail: Daniela.Hoffmann@Kreis-Soest.de
Andrea Rausch
Telefon: 02921 / 302-514
E-Mail: andrea.rausch@Kreis-Soest.de

Geseke

Anika Berglar
Telefon: 02921 / 302-522
E-Mail: Anika.Berglar@Kreis-Soest.de
Reinhild Dürhammer
Telefon: 02921 / 302-312
E-Mail: Reinhild.Duerhammer@Kreis-Soest.de
Michael Strohalm
Telefon: 02921 / 303-243
E-Mail: Michael.Strohalm@Kreis-Soest.de
Sven Pfeiffer
Telefon: 02921 / 302-015
E-Mail: sven.pfeiffer@Kreis-Soest.de

Lippetal

Eckhard Haak
Telefon: 02921 / 302-036
E-Mail: Eckhard.Haak@Kreis-Soest.de
Jana Schluer
Telefon: 02921 / 302-680
E-Mail: jana.schluer@Kreis-Soest.de

Möhnesee

Christina Stecken
Telefon: 02921 / 302-013
E-Mail: Christina.Stecken@Kreis-Soest.de

Rüthen

Andreas Walter
Telefon: 02921 / 302-805
E-Mail: Andreas.Walter@Kreis-Soest.de

Bad Sassendorf

Lisa Wydrinna
Telefon: 02921 / 302-989
E-Mail: Lisa.Wydrinna@Kreis-Soest.de
Benjamin Oeffler
Telefon: 02921 / 302-032
E-Mail: benjamin.oeffler@kreis-soest.de

Welver

Sigrun Hergl
Telefon: 02921 / 303-412
E-Mail: Sigrun.Hergl@Kreis-Soest.de

Werl

Christiane Jischke-Basner
Telefon: 02921 / 303-418
E-Mail: Christiane.Jischke-Basner@Kreis-Soest.de
Jelena Nakic
Telefon: 02921 / 303-414
E-Mail: Jelena.Nakic@Kreis-Soest.de
Sarah Brüggemann
Telefon: 02921 / 303-411
E-Mail: Sarah.Brueggemann@Kreis-Soest.de

Wickede

Julia Gorzel
Telefon: 02921 / 303-419
E-Mail: Julia.Gorzel@Kreis-Soest.de

Vormundschaften / Pflegschaften

Kim Dahlhoff
Telefon: 02921 / 302-022
E-Mail: kim.dahlhoff@kreis-soest.de
Reinhard Dieste
Telefon: 02921 / 302-027
E-Mail: Reinhard.Dieste@Kreis-Soest.de
Ingeborg Reitis-Münstermann
Telefon: 02921 / 302-024
E-Mail: Ingeborg.Reitis-Muenstermann@Kreis-Soest.de

Pflegekinder

Martina Mühlenbein
Telefon: 02921 / 302-767
E-Mail: Martina.Muehlenbein@Kreis-Soest.de
Anja Petermann
Telefon: 02921 / 302-768
E-Mail: anja.petermann@kreis-soest.de

Unterhaltsvorschuss
Anröchte, Bad Sassendorf, Lippetal A-E, Erwitte, Welver

Eva-Maria Rudolphi
Telefon: 02921 / 302-047
E-Mail: eva-maria.rudolphi@kreis-soest.de

Werl A-K, Ense und Möhnesee A-F

Michaela Schlummer
Telefon: 02921 / 302-045
E-Mail: Michaela.Schlummer@Kreis-Soest.de

Werl L-Z und Wickede

Kerstin Düsener
Telefon: 02921 / 302-587
E-Mail: Kerstin.Duesener@Kreis-Soest.de

Geseke, Lippetal F-Z, Möhnesee G-Z, Rüthen

Angela Heimeier
Telefon: 02921 / 302-046
E-Mail: angela.heimeier@kreis-soest.de

Sorgeerklärungen

Ense A-D, Lippetal A-O und Bad Sassendorf

Beate Fricke
Telefon: 02921 / 302-062
E-Mail: Beate.Fricke@Kreis-Soest.de

Ense E-L, Lippetal P-Z, Geseke und Rüthen

Christopher Raschkowski
Telefon: 02921 / 303-700
E-Mail: christopher.raschkowski@kreis-soest.de

Ense M-Z, Erwitte, Möhnesee und Wickede

Rita Hannack
Telefon: 02921 / 302-066
E-Mail: Rita.Hannack@Kreis-Soest.de

Werl

Heinz-Bernhard Kemper
Telefon: 02921 / 302-067
E-Mail: Bernhard.Kemper@Kreis-Soest.de

Anröchte und Welver

Brigitte Luimes
Telefon: 02921 / 302-064
E-Mail: Brigitte.Luimes@Kreis-Soest.de

Hilfen zur Erziehung

Anna Balster
Telefon: 02921 / 103-2327
E-Mail: a.balster@soest.de
Stephanie Günnewich
Telefon: 02921 / 103-2325
E-Mail: s.guennewich@soest.de
Ina Jennebach
Telefon: 02921 / 103-2334
E-Mail: i.jennebach@soest.de
Christian Kleinen
Telefon: 02921 / 103-2323
E-Mail: c.kleinen@soest.de
Anette Neuhäuser
Telefon: 02921 / 103-2329
E-Mail: a.neuhaeuser@soest.de
Dörthe Radtke
Telefon: 02921 / 103-2321
E-Mail: d.radtke@soest.de
Melanie Scherer
Telefon: 02921 / 103-2324
E-Mail: m.scherer@soest.de
Jürgen Winkler
Telefon: 02921 / 103-2320
E-Mail: j.winkler@soest.de
Diana Wohlmeiner
Telefon: 02921 / 103-2338
E-Mail: d.wohlmeiner@soest.de

Vormundschaft, Beistandschaft

Joachim Draber
Telefon: 02921 / 103-2312
E-Mail: j.draber@soest.de
Jürgen Krys
Telefon: 02921 / 103-2315
E-Mail: j.krys@soest.de
Wilko Lebkücher
Telefon: 02921 / 103-2316
E-Mail: w.lebkuecher@soest.de
Andrea Schomacker
Telefon: 02921 / 103-2310
E-Mail: a.schomacker@soest.de

Unterhaltsvorschuss

Jürgen Brandt
Buchstaben: A-K
Telefon:02921/ 103-2317
E-Mail: j.brandt@soest.de
Martin Raulf
Buchstaben: A-KL-Z
Telefon:02921/ 103-2318
E-Mail: m.raulf@soest.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Heinz Deicke
Telefon: 02921 / 103-2311
E-Mail: h.deicke@soest.de
Jan Dirksmeier
Telefon: 02921 / 103-2328
E-Mail: j.dirksmeier@soest.de

Jugendamt Kreis Soest – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Kreis Soest

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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