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Jugendamt Kreis Olpe

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Kreis Olpe – Nordrhein-Westfalen

Jugendamt Kreis Olpe – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Kreis Olpe, Westfälische Straße 75, 57462 Olpe
  • Telefon: 02761 / 81-0
  • Fax: 02761 / 81-343
  • E-Mail: m.faerber@kreis-olpe.de
  • Webseite: https://www.kreis-olpe.de/
  • Öffnungszeiten: Mo – Do: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr & 14:00 Uhr – 17:00 Uhr, Fr: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr

Adoptionen

Bereich Olpe, Drolshagen, Wenden
Ute Becher
Telefon: 02761 / 81-577
Fax: 02761 / 94-503577
E-Mail: u.becher@kreis-olpe.de
Bereich Attendorn, Finnentrop, Lennestadt, Kirchhundem
Martin Baethcke
Telefon: 02761 / 81-452
Fax: 02761 / 94-503452
E-Mail: m.baethcke@kreis-olpe.de

Beistandschaften, Beurkundungen

Buchstabenbereich F bis Kp
Elisabeth Borgmann
Telefon: 02761 / 81-471
Fax: 02761 / 94-503471
E-Mail: e.borgmann@kreis-olpe.de
Buchstabenbereich Sch, St, T und U
Angelika Burghaus
Telefon: 02761 / 81-411
Fax: 02761 / 94-503411
E-Mail: a.burghaus@kreis-olpe.de
Buchstabenbereich A bis E und V – Z (Beurkundungen: L bis Z)
Jörn Schauerte
Telefon: 02761 / 81-418
Fax: 02761 / 94-503418
E-Mail: j.schauerte@kreis-olpe.de
Buchstabenbereich Kr bis S (Beurkundungen A bis K)
Reinhard Stracke
Telefon: 02761 / 81-769
Fax: 02761 / 94-503769
E-Mail: r.stracke@kreis-olpe.de

Beratungsstelle für Ehe-, Familien-, Lebensfragen, Schwangerenberatung

Frankfurter Str. 28
57462 Olpe
Telefon: 02761 / 83-53955
Fax: 02761 / 83-53956

Elterngeld, Elternzeit

Buchstabenbereich A-K
Susanne Kinkel
Telefon: 02761 / 81-512
Fax: 02761 / 94-503512
E-Mail: s.kinkel@kreis-olpe.de
Buchstabenbereich L-Z
Bärbel Gipperich
Telefon: 02761 / 81-511
Fax: 02761 / 94-503511
E-Mail: b.gipperich@kreis-olpe.de

Finanzielle soziale Hilfen

Thomas Rabe
Telefon: 02761 / 81-546
Fax: 02761 / 94-503546
E-Mail: t.rabe@kreis-olpe.de

Finanzielle Jugendhilfen

Klaus Kinkel
Telefon: 02761 / 81-416
Fax: 02761 / 94-503416
E-Mail: k.kinkel@kreis-olpe.de

Kinder-, Jugendschutz

Katrin Kühr
Telefon: 02761 / 81-457
Fax: 02761 / 94-503457
E-Mail: k.kuehr@kreis-olpe.de

Kinder-, Jugendarbeit

Matthias Heer
Telefon: 02761 / 81-344
E-Mail: m.heer@kreis-olpe.de
Dietke Kieserling
Telefon: 02761 / 81-431
E-Mail: d.kieserling@kreis-olpe.de
Katrin Kühr
Telefon: 02761 / 81-457
E-Mail: k.kuehr@kreis-olpe.de
Angelika Majer
Telefon: 02761 / 81-586
E-Mail: a.majer@kreis-olpe.de
Julia Richter
Telefon: 02761 / 81-412
E-Mail: j.richter@kreis-olpe.de

Pädagogische Jugendhilfen, Soziale Dienste, Jugendgerichtshilfe

Bereich Olpe, Drolshagen, Olpe-Süd, Wenden
Holger Kühn
Telefon: 02761 / 81-424
E-Mail: h.kuehn@kreis-olpe.de
Bereich Attendorn, Olpe-Stadt, Olpe-Nord, Heggen
Schüldernhof 19
57439 Attendorn
Markus Schirmeyer
Telefon: 02722 / 63-8616
E-Mail: m.schirmeyer@kreis-olpe.de
Bereich Lennestadt, Lennestadt, Kirchhundem, Finnentrop (ohne Heggen)
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
Heidi Burghaus
Telefon: 02723 / 60-8446
E-Mail: h.burghaus@kreis-olpe.de

Unterhaltsvorschuss

Benedikt Tasarek
Telefon: 02761 / 81-453
Fax: 02761 / 94-503453
E-Mail: b.tasarek@kreis-olpe.de
Margitta Voßkuhle
Telefon: 02761 / 81-408
Fax: 02761 / 94-503408
E-Mail: m.vosskuhle@kreis-olpe.de
Birgit Huperz
Telefon: 02761 / 81-460
Fax: 02761 / 94-503460
E-Mail: b.huperz@kreis-olpe.de

Jugendamt Kreis Olpe – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Kreis Olpe

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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