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Jugendamt Kreis Gütersloh

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Kreis Gütersloh – Nordrhein-Westfalen

Jugendamt Kreis Gütersloh – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Kreis Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh
  • Telefon: 05241 / 85-0
  • Fax: 05241 / 85-2460
  • E-Mail:
  • Webseite: https://www.kreis-guetersloh.de/
  • Öffnungszeiten: Mo: 08:30 bis 12:30 und 14:30 bis 16:30, Di: geschlossen, Mi: Geschlossen, Do: 08:30 bis 12:30 und 14:30 bis 18:00, Fr: 08:30 bis 12:30

Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeldstelle, Vaterschaftsfeststellung, Vormundschaften
und Pflegschaften

Tanja Achterfeld
Telefon: 05241 / 85-2407
Email: tanja.achterfeld@gt-net.de
Doris Austermann
Telefon: 05241 / 85-2421
Email: Doris.Austermann@gt-net.de
Roland Beckmann
Telefon: 05241 / 85-2466
Email: Roland.Beckmann@gt-net.de
Elisabeth Celik
Telefon: 05241 / 85-2469
Email: Elisabeth.Celik@gt-net.de
Jana Goral
Telefon: 05241 / 85-2467
Email: Jana.Goral@gt-net.de
Susanne Jehn
Telefon: 05241 / 85-2484
Email: Susanne.Jehn@gt-net.de
Christine Johann zur Rocklage
Telefon: 05241 / 85-2402
Helga Kießling
Telefon: 05241 / 85-2410
Email: Helga.Kiessling@gt-net.de
Uwe Klösters
Telefon: 05241 / 85-2404
Email: Uwe.Kloesters@gt-net.de
Thomas Nottebrock
Telefon: 05241 / 85-2468
Email: Thomas.Nottebrock@gt-net.de
Martina Ramsel
Telefon: 05241 / 85-2441
Email: Martina.Ramsel@gt-net.de
Iris Struß
Telefon: 05241 / 85-2405
Email: Iris.Struss@gt-net.de
Annette Sudbrock
Telefon: 05241 / 85-2409
Email: Annette.Sudbrock@gt-net.de
Ulrike Zimmeck
Telefon: 05241 / 85-2403
Email: Ulrike.Zimmeck@gt-net.de
Rainer Fritzsch
Telefon: 05241 / 85-2465
Email: Rainer.Fritzsch@gt-net.de
Milena Uekötter
Telefon: 05241 / 85-2473
Email: milena.uekoetter@gt-net.de

Adoption

Gerlind Clausen-Franzke
Telefon: 05241 / 85-2472
Fax: 05241 / 85-2460
E-mail: gerlind.clausen-franzke@gt-net.de
Marietheres Schumacher
Telefon: 05241 / 85-2470
Fax: 05241 / 85-2460
E-mail: marietheres.schumacher@gt-net.de

Kindeswohlgefährdung/Inobhutnahme Präsenstelefon Bezirkssozialdienst
Regionalstelle Nord

Werther Str. 1
33790 Halle/Westf.
Telefon: 05201 / 81-450
zuständig für Borgholzhausen, Halle/Westf., Steinhagen, Werther/Westf.

Regionalstelle Ost

Rügenstr. 1
33397 Rietberg
Telefon: 05244 / 92-7450
zuständig für Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Langenberg

Regionalstelle West

Mühlenwinkel 11
33428 Harsewinkel
Telefon: 05247 / 92-3550
zuständig für Harsewinkel, Versmold und Herzebrock-Clarholz

Berliner Str. 70
33330 Gütersloh
Telefon: 05241 / 82-1

Kinder- und Jugendschutz

Ranka Bijelic
Telefon: 05241 / 82-3591
Fax: 05241 / 82-2145

Unterhaltsvorschuss

Martina Kamp
Telefon: 05241 / 82-3695
Fax: 05241 / 82-2134

Unterhalt für Kinder, Vaterschaftsanerkennung

Joachim Pfeiffer
Telefon: 05241 / 82-2378
Fax: 05241 / 82-2113
Monika Jache
Telefon: 05241 / 82-2210
Fax: 05241 / 82-2113
Alexander Brieden
Telefon: 05241 / 82-2357
Fax: 05241 / 82-2113

Pflegekinderdienst

Gabriele Giller
Telefon: 05241 / 82-2140
Fax: 05241 / 82-3595

Außenstelle Daltropstraße

Daltropstr. 7
33330 Gütersloh

Sozialer Dienst

Berthold Stuckmann
Telefon: 05241 / 82-2364
Fax: 05241 / 82-2113
E-Mail: berthold.stuckmann@gt-net.de

Jugendamt Kreis Gütersloh – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Kreis Gütersloh

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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