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Jugendamt Kempten

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Kempten – Bayern

Jugendamt Kempten – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Kempten, Gerberstr. 2, 87435 Kempten Allgäu
  • Telefon: 0831 / 2525-223
  • Fax: 0831 / 2525-297
  • E-Mail: jugendamt@kempten.de
  • Webseite: https://www.kempten.de/
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr, Montag zusätzlich: 14.30 – 17.30 Uhr, Mittwoch zusätzlich: 12.00 – 13.00 Uhr

Adoptionswesen

Herr Ernst Lang
Telefon: 0831 / 2525-404
E-Mail: ernst.lang@kempten.de

Amtsvormundschaft, Pflegschaft

Frau Ursula Geiger
Telefon: 0831 / 2525-510
Fax: 0831 / 2525-297
E-Mail: ursula.geiger@kempten.de
Frau Tanja Bertele
Telefon: 0831 / 2525-344
Fax: 0831 / 2525-297
E-Mail: tanja.bertele@kempten.de
Herr Reiner Braun
Telefon: 0831 / 2525-8144
Fax: 0831 / 2525-297
E-Mail: reiner.braun@kempten.de
Herr Berthold Klein
Telefon: 0831 / 2525-8164
Fax: 0831 / 2525-297
E-Mail: berthold.klein@kempten.de

Allgemeiner Sozialer Dienst, Beratung bei Trennung, Scheidung, Erziehungs-, Familienproblemen, Hilfen zur Erziehung

Zuständig für: Augarten, Auf dem Lindenberg, Bühl, Leubas
Frau Diana Epp
Telefon: 0831 / 2525-321
E-Mail: diana.epp@kempten.de
Zuständig für: Lenzfried, Engelhalde, Ludwigshöhe Nord, Burghalde
Frau Romina Schwarz
Telefon: 0831 / 2525-750
E-Mail: romina.schwarz@kempten.de
Zuständig für: Sankt Mang, Leupolz
Frau Regine Weber
Telefon: 0831 / 2525-647
E-Mail: regine.weber@kempten.de
Kottern
Telefon: 0831 / 2525-223
Zuständig für: Unbegleitete Minderjährige, Eich, Forum, Immenstädter Str.
Frau Kerstin Beckmann
Telefon: 0831 / 2525-416
E-Mail: kerstin.beckmann@kempten.de
Zuständig für: Stiftallmey, Göhlenbach, Eggen, Haubenschloß Nord
Frau Barbara Peter
Telefon: 0831 / 2525-622
E-Mail: barbara.peter@kempten.de
Stiftstadt, Altstadt, Hofmühle
Herr Bernd Portenlänger
Telefon: 0831 / 2525-8126
E-Mail: bernd.portenlänger@kempten.de
Zuständig für: Thingers, Mariaberg, Breite
Frau Laura Mayer
Telefon: 0831 / 2525-381
E-Mail: laura.mayer@kempten.de
Zuständig für: Halde, Lotterberg, Hirschdorf, Heiligkreuz
Herr Ernst Lang
Telefon: 0831 / 2525-404
E-Mail: ernst.lang@kempten.de
Zuständig für: Augarten, Lindenberg
Frau Julia Kirmaier
Telefon: 0831 / 2525-8122
E-Mail: julia.kirmaier@kempten.de
Zuständig für: Unbegleitete Minderjährige
Herr Bernhard Huber
Telefon: 0831 / 2525-513
E-Mail: bernhard.huber@kempten.de

Beistandschaften

Buchstaben: A-D, H, L
Frau Kerstin Klotz
Telefon: 0831 / 2525-545
E-Mail: kerstin.klotz@kempten.de
Buchstaben: E-G, I, K
Frau Angelika Meggle
Telefon: 0831 / 2525-387
E-Mail: angelika.meggle@kempten.de
Buchstaben: M-R, St
Frau Birgit Klaus-Vodicka
Telefon: 0831 / 2525-418
E-Mail: birgit.klaus-vodicka@kempten.de
Buchstaben: S, Sch, T-Z
Frau Sonja Schote
Telefon: 0831 / 2525-581
E-Mail: sonja.schote@kempten.de

Beurkundungen

Frau Petra Liebherr
Telefon: 0831 / 2525-292
E-Mail: petra.liebherr@kempten.de
Frau Katharina Martin
Telefon: 0831 / 2525-544
E-Mail: katharina.martin@kempten.de
Frau Monika Scheuch
Telefon: 0831 / 2525-296
E-Mail: monika.scheuch@kempten.de

Erziehungsbeistandschaften

Frau Carina Augsten
Telefon: 0831 / 2525-669
E-Mail: carina.augsten@kempten.de
Frau Annika Geisenberger
Telefon: 0831 / 2525-459
E-Mail: annika.geisenberger@kempten.de
Frau Stephanie Grocholl-Lindenthal
Telefon: 0831 / 2525-458
E-Mail: stephanie.grocholl-lindenthal@kempten.de
Herr Dietmar Schillus-Wohlfahrt
Telefon: 0831 / 2525-421
E-Mail: dietmar.schillus-wohlfahrt@kempten.de
Herr Werner Schmid
Telefon: 0831 / 2525-408
E-Mail: werner.schmid@kempten.de

Jugendgerichtshilfe

Buchstaben: N-V
Herr Bernhard Huber
Telefon: 0831 / 2525-513
E-Mail: bernhard.huber@kempten.de
Buchstaben: A-H, W-Z
Herr Michael Ruppert
Telefon: 0831 / 2525-407
E-Mail: michael.ruppert@kempten.de
Buchstaben: I-M
Frau Sandra Vater
Telefon: 0831 / 2525-248
E-Mail: sandra.vater@kempten.de

Jugendhilfe

Herr Thomas Baier-Regnery
Telefon: 0831 / 2525-474
E-Mail: thomas.baier-regnery@kempten.de

Jugendarbeit, Jugendschutz

Herr Oliver Huber
Telefon: 0831 / 2525-249
E-Mail: oliver.huber@kempten.de

Kindertagestätten

Frau Marion Haugg
Telefon: 0831 / 2525-376
E-Mail: marion.haugg@kempten.de

Kindertagespflege

Frau Marion Hilgart
Telefon: 0831 / 2525 256
E-Mail: marion.hilgart@kempten.de
Frau Carmen Kuhn
Telefon: 0831 / 2525 8145
E-Mail: carmen.kuhn@kempten.de
Frau Waltraud Ludwig
Telefon: 0831 / 2525 613
E-Mail: waltraud.ludwig@kempten.de
Frau Anita Heine
Telefon: 0831 / 2525 8142
E-Mail: anita.heine@kempten.de
Frau Andrea Krause
Telefon: 0831 / 2525 613
E-Mail: andrea.krause@kempten.de

Kommunale Jugendarbeit

Frau Alina Alltag
Telefon: 0831 / 2525-630
E-Mail: alina.alltag@kempten.de

KoKi – Netzwerk frühe Kindheit

Bäckerstraße 9
87435 Kempten
E-Mail: koki@kempten.de
Erreichbar: Di-Do
Frau Kathleen Dodenhöft
Telefon: 0831 / 9606-083
Mobil: 0173 / 8948-694
Erreichbar: Mo-Mi
Frau Christine Franke
Telefon: 0831 / 9608-7070
Mobil: 0172 / 4635-312
Erreichbar: Mi-Fr
Frau Priska Hecht
Telefon: 0831 / 9606-084
Mobil: 0173 / 8948-610

Notfalltelefon

Telefon: 0831 / 2525-555

Pflegekinder, Tagespflege

Frau Annette Balcar
Telefon: 0831 / 2525-636
E-Mail: annette.balcar@kempten.de
Frau Elke Baumhauer
Telefon: 0831 / 2525-355
E-Mail: elke.baumhauer@kempten.de
Frau Verena Lutz
Telefon: 0831 / 2525-246
E-Mail: verena.lutz@kempten.de
Frau Marion Hilgart
Telefon: 0831 / 2525-256
E-Mail: marion.hilgart@kempten.de

Unterhaltsvorschuss

Buchstaben: A, B, E, F
Frau Birgit Klaus
Telefon: 0831 / 2525-418
E-Mail: birgit.klaus@kempten.de
Buchstaben: C, D, T-Z
Frau Angelika Meggle
Telefon: 0831 / 2525-387
E-Mail: angelika.meggle@kempten.de
Buchstaben: G, P-S
Frau Kerstin Klotz
Telefon: 0831 / 2525-545
E-Mail: kerstin.klotz@kempten.de
Buchstaben: H-O
Frau Sonja Schote
Telefon: 0831 / 2525-581
E-Mail: sonja.schote@kempten.de

Wirtschaftliche Erziehungshilfe

Buchstaben: A, B
Frau Petra Liebherr
Telefon: 0831 / 2525-292
E-Mail: petra.liebherr@kempten.de
Buchstaben: C, D
Herr Gerd Banse
Telefon: 0831 / 2525-8143
E-Mail: gerd.banse@kempten.de
Buchstaben: E-J
Frau Monika Scheuch
Telefon: 0831 / 2525-296
E-Mail: monika.scheuch@kempten.de
Buchstaben: K-P
Herr Gerhard Kindler
Telefon: 0831 / 2525-251
E-Mail: gerhard.kindler@kempten.de
Buchstaben: R, S, Sch
Frau Petra Herrmann
Telefon: 0831 / 2525-8161
E-Mail: petra.herrmann@kempten.de
Buchstaben: T-Z
Frau Katharina Martin
Telefon: 0831 / 2525-544
E-Mail: katharina.martin@kempten.de

Jugendamt Kempten – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Kempten

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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