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Jugendamt Kelheim

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Kelheim – Bayern

Jugendamt Kelheim – Adresse und Kontaktdaten

Adoption

Marie-Luise Geß
Telefon: 09441 / 207-5334
Andrea Hertlin
Telefon: 09441 / 207-5336

Allgemeiner Sozialdienst

Josefine Bartl
Telefon: 09441 / 207-5331
Ann-Kathrin Franke
Telefon: 09441 / 207-5333
Maria Janker
Telefon: 09441 / 207-5337
Jörg Kandziora
Telefon: 09441 / 207-5338
Elisabeth Kluwig
Telefon: 09441 / 207-5339
Veronika Kreutzer
Telefon: 09441 / 207-5349
Dr. Marco Merk
Telefon: 09441 / 207-5330
Bernhard Merkl
Telefon: 09441 / 207-5341
Stefanie Reichenberger
Telefon: 09441 / 207-5343
Annette Stangl
Telefon: 09441 / 207-5346
Robert Wagner
Telefon: 09441 / 207-5351
Katharina Weber
Telefon: 09441 / 207-5347

Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften

Sabine Hackl-Resch
Telefon: 09441 / 207-5335
Marianne Hoffmann
Telefon: 08751 / 865-119
Fax: 08751 / 865-122
Georg Krampfl
Telefon: 09441 / 207-5311
Carina Mehringer
Telefon: 09441 / 207-5321
Andreas Oberhauser
Telefon: 08751 / 865-113
Fax: 08751 / 865-122
Dennis Peisker
Telefon: 09441 / 207-5342
Ulrike Schlemmer
0175/5762483
Telefon: 08751 / 865-122
Stefanie Schwindl
Telefon: 09441 / 207-5319

Beurkundungen

Alexandra Gschlößl
Telefon: 09441 / 207-5317
Georg Krampfl
Telefon: 09441 / 207-5311
Monika Rappl
Telefon: 09441 / 207-5326
Ludwig Reichl
Telefon: 09441 / 207-5310

Erzieherischer Kinder-, Jugendschutz

Kerstin Kandlbinder
Telefon: 09441 / 207-5370
Fax: 09441 / 207-5575

Gerichtliche Verfahren

Josefine Bartl
Telefon: 09441 / 207-5331
Ann-Kathrin Franke
Telefon: 09441 / 207-5333
Maria Janker
Telefon: 09441 / 207-5337
Jörg Kandziora
Telefon: 09441 / 207-5338
Elisabeth Kluwig
Telefon: 09441 / 207-5339
Veronika Kreutzer
Telefon: 09441 / 207-5349
Dr. Marco Merk
Telefon: 09441 / 207-5330
Bernhard Merkl
Telefon: 09441 / 207-5341
Stefanie Reichenberger
Telefon: 09441 / 207-5343
Annette Stangl
Telefon: 09441 / 207-5346
Robert Wagner
Telefon: 09441 / 207-5351
Katharina Weber
Telefon: 09441 / 207-5347

Jugendhilfeplanung

Marie-Luise Geß
Telefon: 09441 / 207-5334
Kerstin Kandlbinder
Telefon: 09441 / 207-5370
Fax: 09441 / 207-5575
Dr. Marco Merk
Telefon: 09441 / 207-5330

Koordinierende Kinderschutzstelle

Marie-Luise Geß
Telefon: 09441 / 207-5334
Beate Wittmann
Telefon: 09441 / 207-5345

Pflegekinderwesen

Andrea Hertlin
Telefon: 09441 / 207-5336
Katharina Oberhofer
Telefon: 09441 / 207-5332

Teilnahmebeiträge für Kindergarten, -krippe, -hort

Sieglinde Hofmann
Telefon: 09441 / 207-5318

Tagespflegepersonen, Tagespflegegeld

Hildegard Buchner
Telefon: 09441 / 207-5314
Bettina Reichertseder
Telefon: 09441 / 207-5344

Unterhaltsvorschuss

Marianne Hoffmann
Telefon: 08751 / 865-119
Fax: 08751 / 865-122
Julia Krawzow
Telefon: 09441 / 207-5320
Andreas Oberhauser
Telefon: 08751 / 865-113
Fax: 08751 / 865-122
Diana Schneider
Telefon: 09441 / 207-5323

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Ines Dremmel
Telefon: 09441 / 207-5324
Barbara Gaschler
Telefon: 09441 / 207-5315
Alexandra Gschlößl
Telefon: 09441 / 207-5317
Martina Haltmayer
Telefon: 09441 / 207-5316
Florian Lickleder
Telefon: 09441 / 207-5325
Thomas Pittner
Telefon: 09441 / 207-5327
Monika Rappl
Telefon: 09441 / 207-5326
Ludwig Reichl
Telefon: 09441 / 207-5310
Christine Schmid
Telefon: 09441 / 207-5312
Angela Rothtauscher
Telefon: 09441 / 207-5322

Jugendamt Kelheim – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Kelheim

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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