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Jugendamt Harburg

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Harburg – Niedersachsen

Jugendamt Harburg – Adresse und Kontaktdaten

Allgemeiner Soziale Dienst
ASD West

Hamburger Straße 23
21244 Buchholz
Fax: 04181 / 9693-57
Zuständig für: Buchholz, Hollenstedt, Jesteburg, Neu Wulmstorf, Rosengarten, Tostedt
Frau Schlömp
Telefon: 04181 / 969-359
Herr Düllick
Telefon: 04171 / 693-480
Herr Borecki
Telefon: 04181 / 969-358
Zuständig für: Buchholz Trelde, Sprötze, Suerhop Hollenstedt
Frau Bruder
Telefon: 04181 / 969-351
Zuständig für: Buchholz Süd Stadtgebiet Süd, Holm-Seppensen
Frau Noll
Telefon: 04181 / 969-352
Zuständig für: Buchholz Nord Stadtgebiet Nord, Dibbersen, Vaensen
Frau Genz-Och
Telefon: 04181 / 969-353
Zuständig für: Buchholz, Innenstadt Ost, Jesteburg
Frau Sternberg
Telefon: 04181 / 969-354
Zuständig für: Neu Wulmstorf
Frau Sangel
Telefon: 04181 / 969-343
Schützenstraße 26
21255 Tostedt
Zuständig für: Tostedt Ost, Tostedt, Todtglüsingen, Handeloh, Höckel, Inzmühlen, Welle, Otter, Kampen, Kakenstorf, Bötersheim, Todtshorn, Rosengarten
Frau Wienke
Telefon: 04182 / 298-268
Telefon: 04181 / 969-342
Zuständig für: Tostedt West, Tostedt, Wistedt, Königsmoor, Heidenau, Dohren, Wüstenhöfen
Frau Benadda
Telefon: 04182 / 298-269

ASD Ost

Schloßplatz 6
21414 Winsen
Zuständig für: Winsen, Elbmarsch, Hanstedt, Salzhausen, Seevetal, Stelle
Telefon: 04171 / 693-480
Herr Breer
Telefon: 04171 / 693-767
Herr Düllick
Telefon: 04171 / 694-480
Frau Schaffeld
Telefon: 04171 / 693-890
Zuständig für: Winsen Randgebiete, Bahlburg, Pattensen, Scharmbeck, Luhdorf, Roydorf, Stelle, Teil Elbmarsch
Frau Boller
Telefon: 04171 / 693-483
Zuständig für: Winsen West, Innenstadt West, Ortsteile Hoopte, Stöckte, Gehrden, Bereiche Grevelau, Europaring, Straßburger Str., Winser Baum
Frau Iser-Baack
Telefon: 04171 / 693-486
Zuständig für: Winsen Ost, Innenstadt Ost, Ortsteile Borstel, Laßrönne, Rottorf, Sangenstedt, Tönnhausen
Frau Siegel
Telefon: 04171 / 693-485
Frau Vogelaar
Telefon: 04171 / 693-615
Zuständig für: Maschen, Hörsten, Maschen, Horst, Helmstorf, Holtorfsloh, Lindhorst, Ohlendorf, Ramelsloh
Frau Andersen
Telefon: 04171 / 693-883
Zuständig für: Hittfeld, Fleestedt, Beckedorf, Glüsingen, Groß-Moor, Klein-Moor, Over/Bullenhausen, Woxdorf, Meckelfeld
Frau Eckhoff
Telefon: 04171 / 693-198
Zuständig für: Hanstedt, Salzhausen
Frau Mölle
Telefon: 04171 / 693-197

Beratung, Schutz von Kindern, Jugendlichen

Herr A. Düllick
Telefon: 04171 / 693-480
Fax: 04171 / 693-342
E-Mail: a.duellick@lkharburg.de

Beratung bei Trennung, Scheidung

Hamburger Straße 23
21244 Buchholz
Fax: 04181 / 969-357
Zuständig für: Buchholz, Jesteburg, Hollenstedt, Neu Wulmstorf, Rosengarten, Tostedt

Buchstaben: A-Gr
Frau Weiper-Liebgott
Telefon: 04181 / 969-3347
N.N.
Zuständig für: Tostedt
Buchstaben: Gs-Ra
Telefon: über Frau Weiper-Liebgott, Frau Elsner
Frau Elsner
Zuständig für: Tostedt
Buchstaben: Rb-Z
Telefon: 04181 / 969-3341
Zuständig für: Elbmarsch, Hanstedt, Salzhausen, Seevetal, Stelle, Winsen
Schloßplatz 6
21414 Winsen
Frau Falk
Buchstaben: A, B, F, I-Q, Sch, V
Telefon: 04171 / 693-768
Frau Böckmann
Buchstaben: C-E, G, H, R, S-Z
Telefon: 04171 / 693-101

Hilfen zur Erziehung, Wirtschaftliche Jugendhilfe

Buchstaben: A, H-J
Frau Hartzmann
Telefon: 04171 / 693-671
Buchstaben: B, G, M, O
Frau Röder
Telefon: 04171 / 693-491
Buchstaben: C, F, G, R, L, W
N.N.
Telefon: 04171 / 693-262
Buchstaben: D, K, P
Frau Häuser
Telefon: 04171 / 693-749
Buchstaben: E, N, Q, St, T-Z
Frau Toboll
Telefon: 04171 / 693-492
Buchstaben: S ohne St
Frau Grell
Telefon: 04171 / 693-447

Jugendarbeit, Jugendschutz, Jugendpflege

Herr K. Schepers
Telefon: 04171 / 693-542
Fax: 04171 / 693-99342
E-Mail: k.schepers@lkharburg.de

Jugendgerichtshilfe

Frau Dücker
Zuständig für: Elbmarsch, Hanstedt, Salzhausen, Seevetal, Stelle, Winsen
Telefon: 04171 / 693-481
E-Mail: c.duecker@lkharburg.de
Frau Speck
Zuständig für: Hollenstedt, Neu Wulmstorf, Tostedt
Telefon: 04171 / 693-482
Frau Priesing-Klein
Zuständig für: Rosengarten, Jesteburg, Buchholz
Telefon: 04171 / 693-772

Kinder-, Jugendnotdienst

Telefon: 04171 / 693-432
Fax: 04171 / 693-566

Notdienst

Telefon: 04461 / 192-22

Mütterberatung
Neu Wulmstorf

Ernst-Moritz-Arndt-Str. 14
21629 Neu Wulmstorf

Winsen

Schloßplatz 6
21423 Winsen
Telefon: 04171 / 693-389
Stelle
Kirchweg 1
21435 Stelle
Telefon: 04174 / 667-5470

Pflegekinder

Zuständig für: Winsen, Elbmarsch, Salzhausen, Seevetal, Stelle
Herr Heidbrock
Telefon: 04171 / 693-484
Fax: 04171 / 693-342
Zuständig für: Tostedt, Hollenstedt
Frau Richter-Fuss
Telefon: 04181 / 969-345
Fax: 04181 / 969-57
Zuständig für: Buchholz, Hanstedt, Jesteburg, Neu Wulmstorf, Rosengarten
Frau Bröder, Frau Brandel
Telefon: 04181 / 969-346
Fax: 04181 / 969-57

Jugendamt Harburg – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Harburg

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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