Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Hannover – Niedersachsen
Jugendamt Hannover – Adresse und Kontaktdaten
- Adresse: Jugendamt Hannover, Ihmeplatz 5, 30449 Hannover
- Telefon: 0511 / 168-42786
- Fax: 0511 / 168-46555
- E-Mail: 51@hannover-stadt.de
- Webseite: https://www.hannover.de/
- Öffnungszeiten: siehe Webseite
FamilienServiceBüro
Kurt-Schumacher-Straße 24
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 168-43535
Fax: 0511 / 168-41170
E-Mail: familienservicebuero@hannover-stadt.de
Familienmanagement
Kurt-Schumacher-Straße 29
30159 Hannover
Frau Kuhlmey
Telefon: 0511 / 168-43338
E-Mail: familienmanagement@hannover-stadt.de
Heimverbund
Telefon: 0511 / 168-48150
Fax: 0511 / 168-48399
E-Mail: 51.6@hannover-stadt.de
Kinder-, Jugendarbeit
Telefon: 0511 / 168-40393
Fax: 0511 / 168-46430
E-Mail: Kinder.Jugendarbeit@Hannover-Stadt.de
Kommunaler Sozialdienst, Inobhutnahme, Pflegekinder-, Adoptionsdienst, Jugendgerichtshilfe, Schulsozialarbeit
Telefon: 0511 / 168-42786
Fax: 0511 / 168-45500
E-Mail: 51.2ksd@hannover-stadt.de
Jugend-, Familienberatung
Telefon: 0511 / 168-44403
Fax: 0511 / 168-41344
E-Mail: 51.3@hannover-stadt.de
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Telefon: 0511 / 168-45473
Fax: 0511 / 168-45500
E-Mail: 51.06@hannover-stadt.de
Allgem. Sozialer Dienst, Jugendhilfestation Barsinghausen, Wennigsen, Gehrden
Gurkenstraße 3
30890 Barsinghausen
Doris Eberwein
Telefon: 05105 / 525-411
Fax: 05105 / 525-420
E-Mail: jhst-barsinghausen@region-hannover.de
Allgem. Sozialer Dienst, Jugendhilfestation Ronnenberg, Hemmingen, Seelze, Sehnde
Löwenberger Straße 2
30952 Ronnenberg
Ramona Heuer
Telefon: 0511 / 616-21129
Fax: 0511 / 616-23322
E-Mail: jhst-ronnenberg@region-hannover.de
Allgem. Sozialer Dienst, Jugendhilfestation Neustadt, Wunstorf
Schillerstr. 2
31535 Neustadt a. Rbge.
Klaus Borck
Telefon: 05032 / 980-433
Fax: 05032 / 980-430
E-Mail: jhst-neustadt@region-hannover.de
Allgem. Sozialer Dienst, Jugendhilfestation Garbsen
Skorpiongasse 33
30823 Garbsen
Florian Dallmann
Telefon: 05137 / 703-311
Fax: 05137 / 703-311
E-Mail: jhst-garbsen@region-hannover.de
Allgem. Sozialer Dienst, Jugendhilfestation Burgwedel, Isernhagen, Wedemark und Uetze
Kleinburgwedeler Str. 1 A
30938 Burgwedel
Martin Linnekugel
Telefon: 05139 / 807-110
Fax: 05139 / 807-125
E-Mail: jhst-burgwedel@region-hannover.de
Beistandschaften
Hildesheimer Straße 265
30519 Hannover
Telefon: 0511 / 616-21222
Fax: 0511 / 616-1124113
E-Mail: beistaende@region-hannover.de
Familien- und Erziehungsberatungsstelle Barsinghausen
Marktstraße 38
30890 Barsinghausen
Telefon: 05105 / 525-463
Telefon: 05105 / 525-460
E-Mail: feb.barsinghausen@region-hannover.de
Außenstelle Laatzen
Sudewiesenstraße 4
30880 Laatzen
Telefon: 05105 / 525-463
Außenstelle Seelze
Bremer Straße 8
30926 Seelze
Telefon: 05105 / 525-463
Außenstelle Springe
Bahnhofstraße 13
31832 Springe
Telefon: 05105 / 525-463
Außenstelle Ronnenberg, Empelde
Stille Straße 8A
30952 Ronnenberg
Telefon: 05105 / 525-463
Familien- und Erziehungsberatungsstelle Burgdorf
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 / 607-8
E-Mail: feb.neustadt@region-hannover.de
Außenstelle Uetze
Marktstraße 6
31311 Uetze
Telefon: 05136 / 607-8
Außenstelle Lehrte
Rathausplatz 1
31275 Lehrte
Telefon: 05136 / 607-8
31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon: 05032 / 953-80
E-Mail: feb.burgdorf@region-hannover.de
Außenstelle Wunstorf
Rathausplatz 1
31275 Lehrte
Telefon: 05136 / 607-8
Koordinierungsstelle Alleinerziehende
Hildesheimer Straße 18
30169 Hannover
Livia Taudien
Telefon: 0511 / 616-21258
E-Mail: Livia.Taudien@region-hannover.de
Kindertagespflege, Kindertagesstätten
Telefon: 0511 / 616-22079
E-Mail: kindertagespflege@region-hannover.de
Familienservicebüro Hannover
Kurt-Schumacher Str. 24
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 168-43535
Jugendamt Burgdorf
Marktstraße 55
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 / 898-332
Familienservicebüro Laatzen
Marktplatz 13
30880 Laatzen
Telefon: 0511 / 820-55080
Fachdienst Langenhagen
Schützenstraße 2
30853 Langenhagen
Telefon: 0511 / 730-79820
Familienservicebüro Lehrte
Rathausplatz 1
31275 Lehrte
Telefon: 05132 / 505-444
Jugendarbeit
Telefon: 05130 / 376-6330
E-Mail: jugendarbeit@region-hannover.de
Pflegekinder und Adoption
Telefon: 0511 / 616-0
E-Mail: pflegekinder@region-hannover.de
E-Mail: adoption@region-hannover.de
Sozialpädiatrie und Jugendmedizin
Hildesheimer Straße 17
30169 Hannover
Telefon: 0511 / 616-22249
Fax: 0511 / 616-1123952
E-Mail: jugendmedizin@region-hannover.de
Unterhaltsrecht, Elterngeld
Telefon: 0511 / 168-42786
Fax: 0511 / 168-45500
Jugendamt Hannover – Aufgaben und Pflichten
Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:
- Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
entscheiden - gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
- über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
- die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
- an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
- Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
- Zusammenarbeit mit freien Trägern
- Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
- Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
- Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
- Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.
Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:
- Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
- Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
- Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
- In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
- Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
- Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
- Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Termin beim Jugendamt Hannover
Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.
Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.
Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.