Zum Inhalt springen
Startseite » Jugendamt Günzburg

Jugendamt Günzburg

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Günzburg – Bayern

Jugendamt Günzburg – Adresse und Kontaktdaten

Adoption

Krumm Barbara
Telefon: 08282 / 88-9447
Fax: 08282 / 88-9429

Beistandschaft, Vormundschaft, Unterhalt

Neidhardt Peter
Telefon: 08221 / 95-857
Schulte Sarah
Telefon: 08221 / 95-855

Beratungsstelle für Alleinerziehende

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 95-172
E-Mail: familienfoerderung@landkreis-guenzburg.de

Elternbegleiter

Gackowski Meinrad
Telefon: 08221 / 95-177

Jugendschutz, Jugendpflege, Elterntalk

Fax: 08221 / 95-800
Marion Heß-Eberhardinger
Telefon: 08221 / 95-418
Antonia Wieland
Telefon: 08221 / 95-419
E-Mail: jugendarbeit@landkreis-guenzburg.de

Jugendhilfeplanung

Telefon: 08221 / 95-869
Fax: 08221 / 95-858

Jugendmigrationsdienst

Zankerstr. 1
89340 Günzburg
Ulrike Barth
Mobil: 0162 / 42-59020
E-Mail: barthu@spfd-neu-ulm.de

Kindertageseinrichtungen

Schaub Ruth
Telefon: 08221 / 95-861
E-Mail: r.schaub@landkreis-guenzburg.de
Klotz Silvia
Telefon: 08221 / 95-865
E-Mail: s.klotz@landkreis-guenzburg.de
Mayer Annemarie
Telefon: 08221 / 95-863
E-Mail: a.mayer@landkreis-guenzburg.de
Mayr-Tausend Simone
Telefon: 08221 / 95-862
E-Mail: s.mayr-tausend@landkreis-guenzburg.de

Kindertagespflege

Steinau Heidi
Telefon: 08221 / 95-874
E-Mail: h.steinau@landkreis-guenzburg.de
Mayer Annemarie
Telefon: 08221 / 95-863
E-Mail: a.mayer@landkreis-guenzburg.de
Mayr-Tausend Simone
Telefon: 08221 / 95-862
E-Mail: s.mayr-tausend@landkreis-guenzburg.de

Kommunale Jugendarbeit, Mädchen-, Jungenarbeit

Telefon: 08221 / 95-420

Koordinierungsstelle Frühe Hilfen

E-Mail: koki@landkreis-guenzburg.de
Marina Neugebauer
Telefon: 08221 / 95-866
Birgit Martens
Telefon: 08221 / 95-185
Jürgen Volz
Telefon: 08282 / 88-9428
E-Mail: j.volz@landkreis-guenzburg.de

Pflegekinder

Beate Düchs
Telefon: 08221 / 95-887
E-Mail: b.duechs@landkreis-guenzburg.de

Dienststelle Krumbach:

Barbara Krumm
Telefon: 08282 / 88-9447
E-Mail: b.krumm@landkreis-guenzburg.de
Nadine Miller
Telefon: 08282 / 88-9427
E-Mail: n.miller@landkreis-guenzburg.de

Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern
Günzburg

Hofgartenweg 8
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 95-401
Fax: 08221/ 95-423
E-Mail: info@eb-guenzburg.de

Krumbach

Robert-Steiger-Str. 5
86381 Krumbach
Telefon: 08282 / 39-36
Fax: 08282 / 88-0806
E-Mail: info@eb-krumbach.de

Schwangerschaftsberatung, Elterngeld, Landeserziehungsgeld

Krankenhausstr. 36
Telefon: 08221 / 95-747
Telefon: 08221 / 95-750
E-Mail: schwangerenberatung@landkreis-guenzburg.de

Außenstelle Krumbach

Robert-Steiger-Str-5
Telefon: 08282 / 88-9443

Suchtberatungsstelle

Zankerstr. 1a
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 32-673
Fax: 08221 / 31-656

Außensprechstelle Krumbach

Robert-Steiger-Str. 5
86381 Krumbach
E-Mail: psb.guenzburg@caritas-augsburg.de

Sozialpsychiatrischer Dienst

Zankerstraße 1a
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 32-150

Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsregelung

Buchstaben: A-G
Frau Walburger
Telefon: 08221 / 95-853
E-Mail: S.Walburger@landkreis-guenzburg.de
Buchstaben: H-M
Frau Feuchtmayr
Telefon: 08221 / 95-867
E-Mail: C.Feuchtmayr@landkreis-guenzburg.de
Buchstaben: N-Z
Frau Stegherr
Telefon: 08221 / 95-852
E-Mail: M.Stegherr@landkreis-guenzburg.de

Jugendamt Günzburg – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Günzburg

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

Weitere Jugendämter