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Jugendamt Goslar

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Goslar – Niedersachsen

Jugendamt Goslar – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Goslar, Klubgartenstr. 11, 38640 Goslar
  • Telefon: 05321 / 76-0
  • Fax: 05321 / 76-597
  • E-Mail:
  • Webseite: https://www.landkreis-goslar.de/
  • Öffnungszeiten: siehe Webseite

Adoption

Bereich: Oberharz, Seesen, Langelsheim, Lutter, Liebenburg, Hahnenklee
Susanne Ehrhardt
Telefon: 05321 / 76-541
Fax: 05321 / 76-99541
Bereich: Goslar, Bad Harzburg, Vienenburg
Frau Hartwig
Telefon: 05321 / 76-420
Fax: 05321 / 76-99420

Allgemeiner Sozialer Dienst

Volker Weißbach
Telefon: 05321 / 76-540
Fax: 05321 / 76-99540
Team 1
Frau Siebeneicher
Telefon: 05321 / 76-446
Fax: 05321 / 76-99446
Team 2
Petra Franke
Telefon: 05321 / 76-445
Fax: 05321 / 76-99445

Allgemeines zu Kindertagesstätten

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (BEKJ) Goslar
Klubgartenstraße 12
38640 Goslar
Telefon: 05321 / 76-482
Fax: 05321 / 76-421
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (BEKJ) Bad Harzburg
Gestütstraße 10
38667 Bad Harzburg
Telefon: 05322 / 84-53
Fax: 05322 / 87-7613
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (BEKJ) Clausthal-Zellerfeld
Einersberger Blick 2
38678 Clausthal-Zellerfeld
Telefon: 05323 / 83-635
Fax: 05321 / 76-99996

Beistandschaft

Wolfgang Dörr
Telefon: 05321 / 76-519
Fax: 05321 / 76-99519
Meike Franzke
Telefon: 05321 / 76-553
Fax: 05321 / 76-99553
Heidi Kopetzki
Telefon: 05321 / 76-516
Fax: 05321 / 76-99516
Frau Rebentisch
Telefon: 05321 / 76-536
Fax: 05321 / 76-99536
Frau Reisner
Telefon: 05321 / 76-517
Fax: 05321 / 76-99517
Frau Weidner
Telefon: 05321 / 76-428
Fax: 05321 / 76-99428
Susanne Wolter
Telefon: 05321 / 76-457
Fax: 05321 / 76-99457

Jugendhilfe im Strafverfahren

Bereich: Seesen, Langelsheim, Liebenburg und ehem. Stadt/ Stadtteile Vienenburg
Thorsten Philipp
Telefon: 05321 / 76-450
Fax: 05321 / 76-99450
Bereich: Bad Harzburg, Braunlage, Clausthal-Zellerfeld, Altenau und Hahnenklee
Ralf Wippermann
Telefon: 05321 / 76-443
Fax: 05321 / 76-99443
Bereich: Goslar und Stadtteile (ohnen Hahnenklee und ehem. Stadt/ Stadtteile Vienenburg)
Herr Weber
Telefon: 05321 / 76-567
Fax: 05321 / 76-99567

Kindertagesstätten, Tagespflege

Bereich: Goslar und Bad Harzburg
Frau Pietrzak
Telefon: 05321 / 76-599
Fax: 05321 / 76-99599
Bereich: Restliche Gemeinden
Frau Rosenwinkel
Telefon: 05321 / 76-558
Fax: 05321 / 76-99558
Buchstaben: A – Ko
Frau Breustedt
Telefon: 05321 / 76-449
Fax: 05321 / 76-99449
Buchstaben: Kp – Z
Frau Gabriele Bolik
Telefon: 05321 / 76-469
Fax: 05321 / 76-99469

Kinder- und Jugendschutz

Holger Fenker
Telefon: 05321 / 76-532
Fax: 05321 / 76-99532

Kinderschutz

Petra Franke
Telefon: 05321 / 76-445
Fax: 05321 / 76-99445

Kreisjugendpflege

Holger Fenker
Telefon: 05321 / 76-532
Fax: 05321 / 76-99532

Pflegekinder

Susanne Ehrhardt
Telefon: 05321 / 76-541
Fax: 05321 / 76-99541
Bereich Stadt Goslar (ohne Altstadt, Jürgenohl, Hahnenklee)
Frau Hartwig
Telefon: 05321 / 76-420
Fax: 05321 / 76-99420
Bereich Bad Harzburg, Hohegeiß
Frau Meyer
Telefon: 05321 / 76-554
Fax: 05321 / 76-99554
Bereich Vienenburg
Juliane Reitemeyer
Telefon: 05321 / 76-555
Fax: 05321 / 76-99555
Bereich Goslar (nur Altstadt und Jürgenohl), Liebenburg, Lutter
Frau Rothe
Telefon: 05321 / 76-395
Fax: 05321 / 76-99395
Bereich Seesen, Langelsheim
Frau Jarzebski
Telefon: 05321 / 76-557
Fax: 05321 / 76-99557
Bereich Goslar (nur Hahnenklee), Braunlage (ohne Hohegeiß), SG Oberharz
Herr Stegmann
Telefon: 05321 / 76-442
Fax: 05321 / 76-99442

Sorgeerklärung

Meike Franzke
Telefon: 05321 / 76-553
Fax: 05321 / 76-99553
Wolfgang Dörr
Telefon: 05321 / 76-519
Fax: 05321 / 76-99519
Heidi Kopetzki
Telefon: 05321 / 76-516
Fax: 05321 / 76-99516
Frau Rebentisch
Telefon: 05321 / 76-536
Fax: 05321 / 76-99536
Frau Reisner
Telefon: 05321 / 76-517
Fax: 05321 / 76-99517
Susanne Wolter
Telefon: 05321 / 76-457
Fax: 05321 / 76-99457

Vormundschaft

Michael Deike
Telefon: 05321 / 76-530
Fax: 05321 / 76-99530

Pro Familia Beratungsstelle Goslar

Reußstr. 3
38640 Goslar
Telefon: 05321 / 21-064
E-Mail: goslar@profamilia.de

Stadtjugendpflege

Martin Sänger
Telefon: 05321 / 70-4342
Fax: 05321 / 70-4342
E-Mail: martin.saenger@goslar.de
Katharina Kathmann-Frerichs
Telefon: 05321 / 70-4479
Fax: 05321 / 70-4342
E-Mail: katharina.kathmann-frerichs@goslar.de

Jugendamt Goslar – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Goslar

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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