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Jugendamt Gießen

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Gießen – Hessen

Jugendamt Gießen – Adresse und Kontaktdaten

Adoptionsvermittlung

Birgit Schlathölter
Telefon: 0641 / 306-1371
E-Mail: birgit.schlathoelter@giessen.de

Aufsuchende Jugendsozialarbeit

Ostanlage 25a
Christian Wustrau
Telefon: 0641 / 306-2509
Fax: 0641 / 306-2494
Mobil: 0160 / 532-6390
E-Mail: christian.wustrau@giessen.de
Tanja Klein
Telefon: 0641 / 306-2498
Fax: 0641 / 306-2494
Mobil: 0160 / 532-6389
E-Mail: tanja.klein@giessen.de

Ambulante Erziehungshilfe, Pflegekinderdienst

Heike Fischer
Telefon: 0641 / 306-2385
E-Mail: heike.fischer@giessen.de
Annette Berndt
Telefon: 0641 / 306-2368
E-Mail: annette.berndt@giessen.de
Cornelia König
Telefon: 0641 / 306-2069
E-Mail: cornelia.koenig@giessen.de

Allgemeiner Sozialer Dienst

Bezirk 1
Barbara Lieser
E-Mail: barbara.lieser@giessen.de
Telefon: 0641 / 306-2347
Bezirk 2
Nora Lambertz
Telefon: 0641 / 306-2360
E-Mail: Nora.Lambertz@giessen.de
Bezirk 4 und Rödgen
Nicole Althaus
Telefon: 0641 / 306-2260
Lydia Berthold
Telefon: 0641 / 306-2374
E-Mail: Lydia.Berthold@giessen.de
Rosel Biehl-Kosmanek
Telefon: 0641 / 306-2364
E-Mail: rosel.biehl-kosmanek@giessen.de
Alexander Horn
Telefon: 0641 / 306-2362
E-Mail: alexander.horn@giessen.de
Bezirk 5
Tanja Niebel
Telefon: 0641 / 306-2245
E-Mail: tanja.niebel@giessen.de
Bettina Schepp
Telefon: 0641 / 306-2365
E-Mail: Bettina.Schepp@giessen.de
Bezirk 6
Fidan Dogan
Telefon: 0641 / 306-2384
E-Mail: fidan.dogan@giessen.de
Heike Erzmoneit Sosa-Salas
Telefon: 0641 / 306-2361
E-Mail: heike.erzmoneitsosa-salas@giessen.de
Bezirk 7
Hubert Schmiermund
Telefon: 0641 / 306-2358
E-Mail: hubert.schmiermund@giessen.de
Stephanie Sehrt
Telefon: 0641 / 306-2102
E-Mail: Stephanie.Sehrt@giessen.de
Bezirk 8
Friedericke Kunze
Telefon: 0641 / 306-2248
E-Mail: Friedericke.Kunze@giessen.de
Bezirk 9
Gabi Bandze
Telefon: 0641 / 306-2242
E-Mail: gabi.bandze@giessen.de
Verwaltungsangel. Sozialer Dienst
Lydia Baylan
Telefon: 0641 / 306-2366
E-Mail: Lydia.Baylan@giessen.de

Amtsvormund-, Beistandschaften, Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung

Andreas Spee
Telefon: 0641 / 306-2070
E-Mail: Andreas.Spee@Giessen.de
Anja Diefenbach
Telefon: 0641 / 306-2463
E-Mail: anja.diefenbach@giessen.de
André Karll
Telefon: 0641 / 306-2463
E-Mail: Andre.Karll@giessen.de
Christine Keil
Telefon: 0641 / 306-2386
E-Mail: Christine.Keil@Giessen.de

Clearingstelle

Regina Briegel
Telefon: 0641 / 306-2244
E-Mail: regina.briegel@giessen.de
Ulrike Schön
Telefon: 0641 / 306-2246
E-Mail: ulrike.schoen@giessen.de
Iris Bürding-Panzner
Telefon: 0641 / 306-2346
E-Mail: iris.buerding-panzner@giessen.de
Jan Bursian
Telefon: 0641 / 306-2373
E-Mail: Jan.Bursian@giessen.de
Christa Klimm
Telefon: 0641 / 306-2378
E-Mail: christa.klimm@giessen.de
Nina Westermann
Telefon: 0641 / 306-2377
E-Mail: Nina.Westermann@giessen.de
Karin Launer
Telefon: 0641 / 306-2348
Mobil:0151 16340721
E-Mail: karin.launer@giessen.de
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Thomas Schlenker
Telefon: 0641 / 306-2068
E-Mail: Thomas.Schlenker@giessen.de

Kitas, Fachberatung für Kitas, Tagespflege

Ines Müller
Telefon: 0641 / 306-1380
E-Mail: Ines.Mueller@giessen.de
Marion Böcher
Telefon: 0641 / 306-2376
E-Mail: marion.boecher@giessen.de
Jutta Daum
Telefon: 0641 / 306-2163
E-Mail: jutta.daum@giessen.de
Silvia Deichmann-Seidel
Telefon: 0641 / 306-2369
E-Mail: silvia.deichmann-seidel@giessen.de
Peter Daniel Eichner
Telefon: 0641 / 306-2375
E-Mail: peterdaniel.eichner@giessen.de
Anette Gümbel
Telefon: 0641 / 306-2163
E-Mail: anette.gümbel@giessen.de
Karin Wilhelmi
Telefon: 0641 / 306-2251
E-Mail: karin.wilhelmi@giessen.de
Christiane Keßler
Telefon: 0641 / 306-1383
E-Mail: christiane.kessler@giessen.de
Nadja Luh
Berliner Platz 1
Telefon: 0641 / 306-2253
E-Mail: nadja.luh@giessen.de

Interkulturelle Pädagogik

Suna Duran
Telefon: 0641 / 306-224
E-Mail: suna.duran@giessen.de

Jugendhilfeplanung

Christina Bräutigam
Telefon: 0641 / 306-2249
E-Mail: christina.braeutigam@giessen.de
Karla Stroh
Telefon: 0641 / 306-2250
E-Mail: karla.stroh@giessen.de
Anja Frindt
Telefon: 0641 / 306-2054
E-Mail: anja.frindt@giessen.de

Jugendgerichtshilfe

Birgit Ebertshäuser
Telefon: 0641 / 306-2464
E-Mail: birgit.ebertshaeuser@giessen.de
Armin Förster
Telefon: 0641 / 306-2531
E-Mail: armin.foerster@giessen.de
Bernadette Sichelschmidt
Telefon: 0641 / 306-2262
E-Mail: bernadette.sichelschmidt@giessen.de

Jugendpflege

Larissa Wagner
Ostanlage 25a
35390 Gießen
Telefon: 0641 / 306-2492
Fax: 0641 / 306-2494
E-Mail: larissa.wagner@giessen.de
Kinder- und JugendförderungEgon Wielsch
Telefon: 0641 / 306-1498
Fax: 0641 / 306-2494
E-Mail: egon.wielsch@giessen.de

Pflegekinderdienst

Melanie Roxane Schuy
Telefon: 0641 / 306-2372
E-Mail: melanie.schuy@giessen.de
Petra Sommer
Telefon: 0641 / 306-2370
E-Mail: petra.sommer@giessen.de

Städtische Kitas

Karin Schön
Telefon: 0641 / 306-2340
E-Mail: karin.schoen@giessen.de
Kirsten Gaßmann
Telefon: 0641 / 306-2235
E-Mail: kirsten.gassmann2@giessen.de

Schulsozialarbeit

Eva Jensen
Telefon: 0641 / 306-2537

Unterhaltsvorschusskasse

Ingo Hensel
Telefon: 0641 / 306-2380
E-Mail: ingo.hensel@giessen.de
Tanja Keim
Telefon: 0641 / 306-2263
E-Mail: tanja.keim@giessen.de
Elke Schmidt-Siewert
Telefon: 0641 / 306-2128
E-Mail: Elke.Schmidt-Siewert@giessen.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wolfgang Weitemeyer
Telefon: 0641 / 306-2240
E-Mail: wolfgang.weitemeyer@giessen.de
Yvonne Klaum
Telefon: 0641 / 306-2254
E-Mail: Yvonne.Klaum@giessen.de
Harald Krieb
Telefon: 0641 / 306-2396
E-Mail: harald.krieb@giessen.de
Jörg Nöding
Telefon: 0641 / 306-2533
E-Mail: joerg.noeding@giessen.de
Tatjana Mandler
Telefon: 0641 / 306-2252
E-Mail: Tatjana.Mandler@giessen.de

Außenstelle Lich

Unterstadt 14
35423 Lich
Telefon: 0641 / 939-06410
Fax 0641 / 939-06440

Außenstelle Grünberg

Londorfer Straße 34
35305 Grünberg
Telefon: 0641 / 939-06120
Fax: 0641 / 939-06140

Jugendamt Gießen – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Gießen

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

Weitere Jugendämter