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Jugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm – Rheinland-Pfalz

Jugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg / Eifel
  • Telefon: 06561 15-0
  • Fax: 06561 / 15-1013
  • E-Mail: info@bitburg-pruem.de
  • Webseite: https://www.bitburg-pruem.de/
  • Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Adoptionen, Pflegekinderdienst

Simon Carmen
Telefon: 06561 / 15-3312
van Bellen Valerie
Telefon: 06561 / 15-3311
Frenzel Lena
Telefon: 06561 / 15-3310

Allgemeiner Sozialer Dienst, Hilfen zur Erziehung

Baldauf Erwin
Telefon: 06561 / 15-3080
Engelhorn Fatima
Telefon: 06561 / 15-3280
Gladovic Daniela
Telefon: 06561 / 15-3100
Hauck Simone
Telefon: 06561 / 15-3031
Müller Nicole
Telefon: 06561 / 15-3050
Puhl Jessica
Telefon: 06561 / 15-3300
Ringeling Nina
Telefon: 06561 / 15-3290
Schneider Kathrin
Telefon: 06561 / 15-3101
Stoffel Alexander
Telefon: 06561 / 15-3030
Urmes Stefan
Telefon: 06561 / 15-3040
Kockelmann Sabine
Telefon: 06561 / 15-3301

Beistandschaften, Beurkundungen, Kindesunterhalt, Pflegschaften

Freis Monika
Telefon: 06561 / 15-3020
Maiers Martina
Telefon: 06561 / 15-3011
Propson Yvonne
Telefon: 06561 / 15-3010
Reiter Rita
Telefon: 06561 / 15-2361
Schmitz Hans-Dieter
Telefon: 06561 / 15-3021

Jugendarbeit, Kreisjugendpflege

Fehres Stephanie
Telefon: 06561 / 15-3271

Jugendhilfeausschuss

Wirtz Gertrud
Telefon: 06561 / 15-3251

Jugendgerichtshilfe

Nehren Hans Werner
Telefon: 06561 / 15-4660

Kindertagespflege

Theis Nadine
Telefon: 06561 / 15-3070

Kindertagesstätten, Familienbildung

Blasen Ewald
Telefon: 06561 / 15-3270
Thölkes Susanne
Telefon: 06561 / 15-3071

Trennungs-, Scheidungsberatung, Besuchsregelung

Urmes Stefan
Telefon: 06561 / 15-3040

Unterhaltsvorschuss

Familiennamen: G, H, J, K
Begon-Steffes Brunhilde
Telefon: 06561 / 15-2381
Familiennamen: A, C, E, F, I, R, T-Z
Fischer Kerstin
Telefon: 06561 / 15-2380
Familienname B, S
Maier Sonja
Telefon: 06561 / 15-2383
Familiennamen: B, D, G, H, J-P, S
Pallien Julia
Telefon: 06561 / 15-2370
Familienname D, L- P
Thome Dagmar
Telefon: 06561 / 15-2382

Vormundschaften, Pflegschaften

Bales Birgit
Telefon: 06561 / 15-2391
Fischer Michael
Telefon: 06561 / 15-2390
Kirsch Birgit
Telefon: 06561 / 15-2020
Kreutz Bernhard
Telefon: 06561 / 15-2300

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Tagesbetreuung, Jugendschutz

Arnoldy Philipp
Telefon: 06561 / 15-3090
Heinen Ralf
Telefon: 06561 / 15-3261
Müller Robert
Telefon: 06561 / 15-3250
Reinhard Judith
Telefon: 06561 / 15-3110
Schmitz Hildegard
Telefon: 06561 / 15-3260

Jugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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