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Jugendamt Düsseldorf

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen

Jugendamt Düsseldorf – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Düsseldorf, Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf
  • Telefon: 0211 / 89-91
  • Fax: 0211 / 89-29368
  • E-Mail: jugendamt@duesseldorf.de
  • Webseite: https://www.duesseldorf.de/
  • Öffnungszeiten: Mo 08:00 bis 14:00, Di geschlossen, Mi 08:00 bis 14:00, Do 08:00 bis 14:00, Fr 08:00 bis 14:00

Amtsvormundschaft, Einzelvormund für Kinder und Jugendliche

Petra Bollen
Telefon: 0211 / 89-98933
Fax: 0211 / 89-38933
E-Mail: petra.bollen@duesseldorf.de

Beistandschaften, Vaterschaftsfeststellungen, Kindesunterhalt, Sorgeerklärungen, Beurkundungen

Telefon: 0211 / 89-98969
Fax: 0211 / 89-29333
E-Mail: beistandschaft@duesseldorf.de

Bezirkssozialdienst

Stadtteile: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim
Kasernenstraße 6
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-95450
Fax: 0211 / 89-29124
E-Mail: bsd201@duesseldorf.de
Stadtteile: Flingern, Düsseltal
Cranachstraße 35
40235 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-22678
Fax: 0211 / 89-29236
E-Mail: bsd202@duesseldorf.de
Stadtteile: Oberbilk, Bilk, Unterbilk, Hafen, Flehe, Friedrichstadt, Hamm, Vollmerswerth
Bogenstraße 39
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-94777
Fax: 0211 / 89-29145
E-Mail: bsd203@duesseldorf.de
Stadtteile: Oberkassel, Heerdt, Lörick, Niederkassel
Burggrafenstraße 5a
40545 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-93591
Fax: 0211 / 89-29148
E-Mail: bsd204@duesseldorf.de
Stadtteile: Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Angermund, Kalkum
Kasernenstraße 6
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-95450
Fax: 0211 / 89-29124
E-Mail: bsd205@duesseldorf.de
Stadtteile: Lichtenbroich, Unterrath, Rath, Mörsenbroich
Münsterstraße 508
40472 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-93593
Fax: 0211 / 89-29230
E-Mail: bsd206@duesseldorf.de
Stadtteile: Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath
Neusser Tor 6
40625 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-22012
Fax: 0211 / 89-22015
E-Mail: bsd207@duesseldorf.de
Stadtteile: Lierenfeld, Eller, Vennhausen, Unterbach
Gertrudisplatz 16-18
40229 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-97871
Fax: 0211 / 89-29147
E-Mail: bsd208@duesseldorf.de
Stadtteile: Wersten, Hassels, Reisholz, Holthausen, Benrath, Itter, Himmelgeist, Urdenbach
Burscheider Straße 27
40591 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-94455
Fax: 0211 / 89-29371
E-Mail: bsd209@duesseldorf.de
Stadtteile: Garath, Hellerhof
Frankfurter Straße 229
40595 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-97539
Fax: 0211 / 89-29198
E-Mail: bsd210@duesseldorf.de

Erzieherischer Kinder-, Jugendschutz

Norbert Kasch
Telefon: 0211 / 89-96482
Ursula Rau
Telefon: 0211 / 89-96331
Judith Heggen
Telefon: 0211 / 89-95142
Evelin Saatkamp
Telefon: 0211 / 89-95664

Jugend-, Elternberatungsdienst

Willi-Becker-Allee 10
40200 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-95361
Fax: 0211 / 89-29205
E-Mail: jugend.elternberatung@duesseldorf.de

Jugendhilfe im Strafverfahren

Bogenstraße 39
40200 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-95111
E-Mail: jgh@duesseldorf.de

Jugendhilfeplanung

Thomas Klein
Telefon: 0211 / 89-96032
Fax: 0211 / 89-36032
E-Mail: thomas.klein@duesseldorf.de
Jörg Burmeister
Telefon: 0211 / 89-95298
Fax: 0211 / 89-35298
E-Mail: joerg.burmeister@duesseldorf.de
Antje Lieblang-Krause
Telefon: 0211 / 89-96486
Fax: 0211 / 89-36486
E-Mail: antje.lieblangkrause@duesseldorf.de
Sarah Forgiarini
Telefon: 0211 / 89-98895
Fax: 0211 / 89-38895
E-Mail: sarah.forgiarini@duesseldorf.de
Laura Schmitz
Telefon: 0211 / 89-97084
Fax: 0211 / 89-37084
E-Mail: laura.schmitz@duesseldorf.de
Dorothea Schroeder
Telefon: 0211 / 89-21869
Mobil: 0162 / 25-12654
E-Mail: dorothea.schroeder@duesseldorf.de

Jugendsozialarbeit, Jugendberufshilfe

Grafenberger Allee 300
40200 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-96472
Telefon: 0211 / 89-96473
Telefon: 0211 / 89-92287
Telefon: 0211 / 89-92684
Telefon: 0211 / 89-98743
Telefon: 0211 / 89-95260
E-Mail: info.baj@duesseldorf.de

Kindertagespflege, Kita-Platz

„i-Punkt Familie“
Heinz-Schmöle-Straße 8-10
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-98870
Stadtbezirk: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim
Gudula Gerritz
Telefon: 0211 / 89-25125
E-Mail: gudula.gerritz@duesseldorf.de
Stadtbezirk: Flingern, Düsseltal
Annette Griese
Telefon: 0211 / 89-93095
E-Mail: annette.griese@duesseldorf.de
Stadtbezirk: Oberbilk, Bilk, Unterbilk, Hafen, Flehe, Friedrichstadt, Hamm, Vollmerswerth
Ute Plankert
Telefon: 0211 / 89-96476
E-Mail: ute.plankert@duesseldorf.de
Stadtbezirk: Oberkassel, Heerdt, Lörick, Niederkassel
Sonja Baur
Telefon: 0211 / 89-25171
E-Mail: sonja.baur@duesseldorf.de
Stadtbezirk: Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund
Ute Plankert
Telefon: 0211 / 89-96476
E-Mail: ute.plankert@duesseldorf.de
Stadtbezirk: Lichtenbroich, Unterrath, Rath, Mörsenbroich
Monika Fecke-Wallin
Telefon: 0211 / 89-99141
E-Mail: monika.fecke-wallin@duesseldorf.de
Stadtbezirk: Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath
Inge Werner
Telefon: 0211 / 89-96455
E-Mail: inge.werner@duesseldorf.de
Stadtbezirk: Eller, Lierenfeld, Vennhausen, Unterbach
Annette Griese
Telefon: 0211 / 89-93095
E-Mail: annette.griese@duesseldorf.de
Stadtbezirk: Wersten, Holthausen, Reisholz, Benrath, Urdenbach, Hassels, Itter, Himmelgeist
Veronika Reitschuster-Baur
Telefon: 0211 / 89-93517
E-Mail: veronika.reitschuster-baur@duesseldorf.de
Stadtbezirk: Garath, Hellerhof
Sonja Baur
Telefon: 0211 / 89-25171
E-Mail: sonja.baur@duesseldorf.de

Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung

Herr Sahnen
Telefon: 0211 / 89-95125
Fax: 0211 / 89-29557
E-Mail: andreas.sahnen@duesseldorf.de
Buchstaben: A-I
Frau Becker-Scharf
Telefon: 0211 / 89-95270
E-Mail: erika.beckerscharf@duesseldorf.de
Buchstaben: J-P
Frau Ihns
Telefon: 0211 / 89-95178
E-Mail: barbara.ihns@duesseldorf.de
Buchstaben: Q-Z
Frau Obendiek
Telefon: 0211 / 89-95611
E-Mail: dagmar.obendiek@duesseldorf.de

Vormundschaften, Pflegschaften

Telefon: 0211 / 89-98930

Jugendamt Düsseldorf – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Düsseldorf

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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