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Jugendamt Dortmund

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Dortmund – Nordrhein-Westfalen

Jugendamt Dortmund – Adresse und Kontaktdaten

Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen

Notdienst des Jugendamtes
Telefon: 0231 / 50-0

Jugendhilfedienst Aplerbeck

Köln-Berliner-Str. 1
44287 Dortmund

Jugendhilfedienst Brackel

Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund

Jugendhilfedienst Eving

August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund

Jugendhilfedienst Hörde

Hörder Bahnhofstr. 16
44263 Dortmund

Jugendhilfedienst Hombruch

Harkortstr. 58
44225 Dortmund

Jugendhilfedienst Huckarde

Urbanusstr. 5
44369 Dortmund

Jugendhilfedienst Innenstadt-Nord-Ost

Jägerstr. 5
44145 Dortmund

Jugendhilfedienst Innenstadt-Nord-West

Leopoldstr. 16-20
44145 Dortmund

Jugendhilfedienst Innenstadt-Ost

Heiliger Weg 7-9
44135 Dortmund

Jugendhilfedienst Innenstadt-West

Hospitalstr. 2-4
44135 Dortmund

Jugendhilfedienst Lütgendortmund

Werner Str. 10
44388 Dortmund

Jugendhilfedienst Mengede

Am Amtshaus 11
44359 Dortmund

Jugendhilfedienst Scharnhorst

Gleiwitzstr. 277
44328 Dortmund

Kinder- und Jugendförderung
Aplerbeck

Renate Thönnissen
Telefon: 0231 / 50-25097
Fax: 0231 / 50-29904
E-Mail: rthoennissen@stadtdo.de

Brackel

Jörg Bitter
Telefon: 0231 / 50-24543
Fax: 0231 / 50-26514
E-Mail: jbitter@stadtdo.de

Eving

Sonja Carstens
Telefon: 0231 / 50-26062
E-Mail: scarsten@stadtdo.de

Hombruch

Angelika Schmitt
Telefon: 0231 / 50-24868
Fax: 0231 / 50-10049
E-Mail: aschmitt@stadtdo.de

Hörde

Angelika Schmitt
Telefon: 0231 / 50-25093
Fax: 0231 / 50-24447
E-Mail: cboensmann@stadtdo.de

Huckarde

Norbert Emig
Telefon: 0231 / 50-28417
Fax: 0231 / 50-28408
E-Mail: nemig@stadtdo.de

Innenstadt-Nord

Harald Landskröner
Telefon: 0231 / 50-24869
Fax: 0231 / 50-29960
E-Mail: hlandskroener@stadtdo.de

Innenstadt-Ost

Cornelius Boensmann
Telefon: 0231 / 50-25093
Fax: 0231 / 50-24447
E-Mail: cboensmann@stadtdo.de

Innenstadt-West

Arne Thomas
Telefon: 0231 / 50-27100
Fax: 0231 / 50-10049
E-Mail: arnethomas@stadtdo.de

Lütgendortmund

Arne Thomas
Telefon: 0231 / 50-28917
Fax: 0231 / 50-28918
E-Mail: arey@stadtdo.de

Mengede

Daniel Kolb
Telefon: 0231 / 50-28078
Fax: 0231 / 50-28079
E-Mail: dkolb@stadtdo.de

Scharnhorst

Frau Weisemann-Fege
Telefon: 0231 / 50-24504
Fax: 0231 / 50-26514
E-Mail: hweisemann@stadtdo.de

Jugendamt Dortmund – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Dortmund

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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