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Jugendamt Donnersbergkreis

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Donnersbergkreis – Rheinland-Pfalz

Jugendamt Donnersbergkreis – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Donnersbergkreis, Uhlandstr. 2, 67292 Kirchheimbolanden
  • Telefon: 06352 / 710-0
  • Fax: 06352 / 710-237
  • E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de
  • Webseite: https://www.donnersberg.de/
  • Öffnungszeiten: Mo – Mi 08:00 – 12:30 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr, Do 08:00 – 12:30 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr, Fr 08:00 – 12:00 Uhr

Adoption, Erziehungsberatung

Frau Mees
Telefon: 06352 / 365-4866
Fax: 06352 / 365-4869
E-Mail: marese.mees@kaiserslautern.de
Frau Elsbeth Schmitz
Telefon: 06352 / 710-178
E-Mail: eschmitz@donnersberg.de

Amtsvormundschaft, Amtspflegschaft, Tagespflegepersonen

Frau Ursula Mattern-Koch
Telefon: 06352 / 710-281
E-Mail: umattern-koch@donnersberg.de
Herr Matthias Schreiber
Telefon: 06352 / 710-179
E-Mail: mschreiber@donnersberg.de
Frau Margitta Weber-Stahl
Telefon: 06352 / 710-171
E-Mail: mweber-stahl@donnersberg.de

Allgemeiner Sozialer Dienst, Heimerziehung

Zuständig für: Eisenberg, Biedesheim, Bubenheim, Lautersheim, Rüssingen
Frau Pia Beck
Telefon: 06352 / 710-378
Fax: 06352 / 710-232
E-Mail: pbeck@donnersberg.de
Zuständig für: Kirchheimbolanden ohne Stadt Kirchheimbolanden
Frau Birgit Doerr
Telefon: 06352 / 710-148
E-Mail: bdoerr@donnersberg.de
Frau Sofie Eidt
Telefon: 06352 / 710-278
Fax: 06352 / 710-232
E-Mail: seidt@donnersberg.de
Zuständig für: Rockenhausen, Am Hofacker, Im Gothental, Am Pfingstborn, Gutenbrunnenstraße, Bezirksamtsstraße, Frauenhaus Kirchheimbolanden
Herr Ruben Jahn
Telefon: 06352 / 710-282
Fax: 06352 / 710-232
E-Mail: rjahn@donnersberg.de
Zuständig für: Stadtgebiet Rockenhausen ohne die Straßen Am Hofacker, Im Gothental, Am Pfingstborn, Gutenbrunnenstraße, Bezirksamtsstraße
Frau Ursula Mattern-Koch
Telefon: 06352 / 710-281
E-Mail: umattern-koch@donnersberg.de
Zuständig für: Stadt Kircheimbolanden
Frau Claudia Keller
Telefon: 06352 / 710-477
E-Mail: ckeller@donnersberg.de
Zuständig für: Alsenz-Obermoschel, Dannenfels, Jakobsweiler, Kriegsfeld, Mörsfeld, Oberwiesen, Orbis
Frau Antje Kwiatkowski-Witte
Telefon: 06352 / 710-283
Fax: 06352 / 710-232
E-Mail: akwiatkowski-witte@donnersberg.de
Zuständig für: Winnweiler, Dreisen, Standenbühl, Weitersweiler
Frau Annette Melber
Telefon: 06352 / 710-172
E-Mail: amelber@donnersberg.de
Zuständig für: Göllheim ohne Biedesheim, Bubenheim, Dreisen, Lautersheim, Rüssingen, Standenbühl, Weitersweiler
Frau Pia Scheerer
Telefon: 06352 / 710-276
E-Mail: pscheerer@donnersberg.de

Betreuungsgeld, Elterngeld

Zuständig für: Alsenz-Obermoschel, Eisenberg, Göllheim, Kirchheimbolanden, Rockenhausen
Frau Nina Baum
Telefon: 06352 / 710-155
E-Mail: nbaum@donnersberg.de
Zuständig für: Winnweiler
Frau Diana Setzer
Telefon: 06352 / 710-376
E-Mail: dsetzer@donnersberg.de

Beistandschaften, Beurkundungen, Sorgebescheinigung, Sorgeerklärung

Buchstabe: A-B, V-Z
Frau Anke Wolfenstätter
Telefon: 06352 / 710-375
E-Mail: awolfenstaetter@donnersberg.de
Buchstabe: C-F, N-Q
Frau Kirstin Hausmann
Telefon: 06352 / 710-375
E-Mail: khausmann@donnersberg.de
Buchstabe: K-M
Frau Xandra Held
Telefon: 06352 / 710-175
E-Mail: xheld@donnersberg.de
Buchstabe: R-U
Frau Christine Meier
Telefon: 06352 / 710-175
E-Mail: cmeier@donnersberg.de

Jugendgerichtshilfe

Frau Anita Korfmann
Telefon: 06352 / 710-277
E-Mail: akorfmann@donnersberg.de
Frau Elsbeth Schmitz
Telefon: 06352 / 710-178
E-Mail: eschmitz@donnersberg.de

Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Kita-Service, Kindertagesstätten, Frühe Hilfen

Frau Katrin Adler
Telefon: 06352 / 710-278
E-Mail: kadler@donnersberg.de
Frau Tanja Diefenbach
Telefon: 06352 / 710-176
E-Mail: tdiefenbach@donnersberg.de
Frau Ursula Mattern-Koch
Telefon: 06352 / 710-281
E-Mail: umattern-koch@donnersberg.de

Pflegekinderwesen, Pflegeeltern, Schutzhilfe, Kinderschutz

Frau Ute Grimm-Hofstadt
Telefon: 06352 / 710-174
E-Mail: ugrimm-hofstadt@donnersberg.de
Frau Ruth Raab-Zerger
Telefon: 06352 / 710-197
E-Mail: rraab-zerger@donnersberg.de
Frau Isolde Rauer-Bopp
Telefon: 06352 / 710-173
E-Mail: irauer-bopp@donnersberg.de
Frau Elsbeth Schmitz
Telefon: 06352 / 710-178
E-Mail: eschmitz@donnersberg.de
Frau Margitta Weber-Stahl
Telefon: 06352 / 710-171
E-Mail: mweber-stahl@donnersberg.de

Unterhaltsvorschuss

Buchstabe: A-Z
Frau Diana Setzer
Telefon: 06352 / 710-376
E-Mail: dsetzer@donnersberg.de
Buchstabe: A-G, X-Z

Telefon: 06352 / 710-268
Buchstabe: H-O
Frau Katharina Wilding
Telefon: 06352 / 710-193
E-Mail: kwilding@donnersberg.de
Buchstabe: P-W
Frau Desiree Fahr
Telefon: 06352 / 710-370
E-Mail: dfahr@donnersberg.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Heimarbeit, Tagesgruppen, Soziale Gruppenarbeit, Vollzeitpflege

Frau Sabrina Lashkari
Telefon: 06352 / 710-177
E-Mail: slashkari@donnersberg.de
Frau Karla Ries
Telefon: 06352 / 710-170
E-Mail: kries@donnersberg.de
Frau Petra Schork
Telefon: 06352 / 710-414
Fax: 06352 / 710-232
E-Mail: pschork@donnersberg.de

Jugendamt Donnersbergkreis – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Donnersbergkreis

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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