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Jugendamt Diepholz

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Diepholz – Niedersachsen

Jugendamt Diepholz – Adresse und Kontaktdaten

Adoptionen

Frau Katharina Vetter
Telefon: 05441 / 976-4151
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: katharina.vetter@diepholz.de
Frau Ulrike Heine
Telefon: 05441 / 976-1164
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: ulrike.heine@diepholz.de

Beistandschaften

Frau Jasmin Meyer
Telefon: 05441 / 976-4238
E-Mail: jasmin.meyer@diepholz.de
Herr Helmut Masch
Telefon: 05441 / 976-1140
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: helmut.masch@diepholz.de
Frau Gisela Kolberg
Telefon: 05441 / 976-4261
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: gisela.kolberg@diepholz.de
Herr Michael Seebode
Telefon: 05441 / 976-1136
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: michael.seebode@diepholz.de
Herr Karsten Eickhoff
Telefon: 05441 / 976-4242
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: karsten.eickhoff@diepholz.de

Pflegekinder

Bereich: Diepholz Stadt
Frau Ulrike Heine
Telefon: 05441 / 976-1164
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: ulrike.heine@diepholz.de
Bereich: Diepholz Land
Frau Marlen Lüdeker
Telefon: 05441 / 976-1156
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: marlen.luedeker@diepholz.de

Bereich: Diepholz Land

Frau Katharina Vetter
Telefon: 05441 / 976-4151
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: katharina.vetter@diepholz.de
Bereich: Mitte-Ost
Amtshof 3
28857 Syke
Herrn Thomas Gruhn
Telefon: 04242 / 976-4253
E-Mail: thomas.gruhn@diepholz.de
Bereich: Stuhr
Bassumer Str. 4
28816 Stuhr
Frau Gesine Vollert
Telefon: 0421 / 278-39008
E-Mail: gesine.vollert@diepholz.de
Bereich: Sulingen
Nienburger Str. 23c
27232 Sulingen
Frau Claudia Enders
Telefon: 04271 / 955-6417
Fax: 04271 / 955-6422
E-Mail: claudia.enders@diepholz.de
Bereich: Sulingen
Nienburger Str. 23c
27232 Sulingen
Frau Doris Stüven
Telefon: 04271 / 955-6416
Fax: 04271 / 955-6422
E-Mail: doris.stueven@diepholz.de
Bereich: Weyhe
Bahnhofsplatz 2
28844 Weyhe
Frau Barbara Siebmann
Telefon: 04203 / 804-5612
E-Mail: barbara.siebmann@diepholz.de
Bereich: Mitte-Ost
Amtshof 3
28857 Syke
Frau Petra Schmidt
Telefon: 04242 / 976-4543
Fax: 04242 / 976 4946
E-Mail: petra.schmidt@diepholz.de
Bereich: Mitte-West
Marie-Hackfeld-Str. 4a
27211 Bassum
Frau Kerstin Kapels
Telefon: 04241 / 804-85016
Fax: 04241 / 921-0256
E-Mail: kerstin.kapels@diepholz.de

Elterngeld

Frau Anke Hollberg
Telefon: 05441 / 976-1149
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: anke.hollberg@diepholz.de
Frau Petra Netzband
Telefon: 05441 / 976-4237
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: petra.netzband@diepholz.de

Jugendgerichtshilfe

Reinhold Jakob
Telefon: 05441 / 976-1124
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: reinhold.jakob@diepholz.de

Jugendsozialarbeit

Herr Armin Kowalzik
Telefon: 05441 / 976-1134
Fax: 05441 / 976-1753
E-Mail: armin.kowalzik@diepholz.de

Kinder- und Jugendschutz

Herr Detlef Zilinka
Telefon: 05441 / 976-1132
Fax: 05441 / 976-1753
E-Mail: detlef.zilinka@diepholz.de

Kindertagesbetreuung

Frau Annika Hülsemann
Telefon: 05441 / 976-1155
Fax: 05441 / 976-1708
E-Mail: annika.huelsemann@diepholz.de
Frau Evelin Vehring
Telefon: 05441 / 976-1141
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: evelin.vehring@diepholz.de
Frau Tina Tellmann
Telefon: 05441 / 976-4058
Fax: 05441 / 976-1708
E-Mail: tina.tellmann@diepholz.de
Frau Dagmar Röben-Guhr
Telefon: 05441 / 976-1058
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: dagmar.roeben-guhr@diepholz.de
Frau Ulrike Hammann
Telefon: 05441 / 976-1137
Fax: 05441 / 976-1708
E-Mail: ulrike.hammann@diepholz.de
Frau Katja Fäth
Telefon: 05441 / 976-1154
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: katja.faeth@diepholz.de

Unterhaltsvorschuss

Frau Bianca Lüers
Telefon: 05441 / 976-4248
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: bianca.lueers@diepholz.de
Frau Karin Böttcher-Vassmer
Telefon: 05441 / 976-4241
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: karin.boettcher-vassmer@diepholz.de
Frau Sabine Thölke
Telefon: 05441 / 976-1152
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: sabine.thoelke@diepholz.de
Frau Beate Hömmerich
Telefon: 05441 / 976-1138
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: beate.hoemmerich@diepholz.de
Frau Konstanze Bich
Telefon: 05441 / 976-1060
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: konstanze.bich@diepholz.de
Frau Marion Eigner
Telefon: 05441 / 976-1223
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: marion.eigner@diepholz.de

Vormundschaft

Frau Hildegard Hammann
Telefon: 05441 / 976-4245
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: hildegard.hammann@diepholz.de
Frau Erika Schumacher
Telefon: 05441 / 976-1135
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: erika.schumacher@diepholz.de

Bereich: Syke

Amtshof 3
28857 Syke
Frau Heide Schröder
Telefon: 05441 / 976-4259
Fax: 05441 / 976-1754
E-Mail: heide.schroeder@diepholz.de
Frau Christina Lüdeke
Telefon: 04242 / 976-4252
Fax: 04242 / 976-4946
E-Mail: christina.luedeke@diepholz.de
Bereich: Sulinger Land
Frau Gabriele Hoog
Nienburger Str. 23c
27232 Sulingen
Telefon: 04271 / 955-6428
Fax: 04271 / 955-6422
E-Mail: gabriele.hoog@diepholz.de
Herr Andre Weber
Telefon: 04271 / 955-6427
Fax: 04271 / 955-6422
E-Mail: andre.weber@diepholz.de

Jugendamt Diepholz – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Diepholz

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

Weitere Jugendämter