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Jugendamt Dahme-Spreewald

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Dahme-Spreewald

Jugendamt Dahme-Spreewald – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Dahme-Spreewald, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald)
  • Telefon: 03546 / 20-1730
  • Fax: 03546 / 20-1850
  • E-Mail: jugendamt@dahme-spreewald.de
  • Webseite: https://www.dahme-spreewald.info/
  • Öffnungszeiten: Di; 08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Do: 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung

Soziale Dienste Leitung

Jörg Eberhardt
Telefon: 03575 / 26-2635

wirtschaftliche Hilfen Leitung

Marcel Drillisch
Telefon: 03546 / 20-1748
Familienunterstützende Hilfen Leitung
Nadine Wolff
Telefon: 03546 / 20-1729
Kindertagesbetreuung Leitung
Nadine Sklomeit
Telefon: 03546 / 20-1733

Soziale Dienste

Sandra Kerstan
Telefon: 03546 / 20-1738
Juliane Sander
Telefon: 03546 / 20-1786
Katja Szymczak
Telefon: 03546 / 20-1824
Roman Werner
Telefon: 03546 / 20-1817
Anja Meier
Telefon: 03546 / 20-1712
Janine Baas
Telefon: 03546 / 20-1794
Anja Kühne
Telefon: 03546 / 20-1734
Nicole Maurer
Telefon: 03546 / 20-1822

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Antje Fischer
Telefon: 03575 / 26-2542
Matthias Grebenstein
Telefon: 03575 / 26-2544
Gudrun Reich
Telefon: 03575 / 26-2651
Andrea Krause
Telefon: 03575 / 26-2536
Hartmut Kühn
Telefon: 03575 / 26-2538
Maraike Sonntag
Telefon: 03575 / 26-2534
Silke Michelson
Telefon: 03575 / 26-2535
Anja Kanthak
Telefon: 03575 / 26-2689
Marie Stein
Telefon: 03575 / 26-2545
Katrin Timmermann
Telefon: 03575 / 26-2691
Nico Ziemann
Telefon: 03575 / 26-2540
Christina Neuhaus
Telefon: 03575 / 26-2546
Anja Großkopf
Telefon: 03575 / 26-2539
Silke Thonke
Telefon: 03575 / 26-2692

Jugendamt Dahme-Spreewald – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Dahme-Spreewald

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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