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Jugendamt Cottbus

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Cottbus

Jugendamt Cottbus – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Cottbus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus
  • Telefon: 0355 / 612-0
  • Telefon: 0355 612-3515 (Notfalltelefon)
  • Fax: 0355 / 235-64
  • E-Mail: jugendamt@cottbus.de
  • Webseite: https://www.cottbus.de/
  • Öffnungszeiten: Mo: 09:00 bis 11:00 Uhr, Di: 09:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr, Do: 09:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Adoptionswesen, Elternbeiträge (Gebühren für die Betreuung der Kinder in kommunalen Horten und der Kindertagespflege)

Telefon: 0355 / 612-3515
Kindertagespflege
Telefon: 0355 / 612-3534
Kommunale Horte
Telefon: 0355 / 612-3593
Telefon: 0355 / 612-3532

Amtsvormundschaft, Amtspflegschaft

Frau Engelmann
Telefon: 0355 / 612-3666
Fax: 0355 / 612-133666
E-Mail: jana.engelmann@cottbus.de
Frau Koch
Telefon: 0355 / 612-3528
Fax: 0355 / 612-133528
E-Mail: birgit.koch@cottbus.de
Frau Trölenberg
Telefon: 0355 / 612-3520
Fax: 0355 / 612-133520
E-Mail: manuela.troelenberg@cottbus.de

Beistandschaft

Buchstaben: A, B, C, D, F, G, M, T
Frau Diecks
Telefon: 0355 / 612-3517
Fax: 0355 / 612-133517
E-Mail: marion.diecks@cottbus.de
Buchstaben: H, I, J, K, L
Herr Krekow
Telefon: 0355 / 612-3512
Fax: 0355 / 612-133512
E-Mail: sven.krekow@cottbus.de
Buchstaben: N, O, P, Q, R
Frau Rakowski
Telefon: 0355 / 612-3516
Fax: 0355 / 612-133516
E-Mail: ulrike.rakowski@cottbus.de
Buchstaben: S, U, V, W, Z
Frau Klimmeck
Telefon: 0355 / 612-3513
Fax: 0355 / 612-133513
E-Mail: jenny.klimmeck@cottbus.de

Betreuungsgeld, Bundeselterngeld

Buchstabe: A, B, D–J, O, Q
Telefon: 0355 / 612-3551
Buchstabe: K, L, P, R, U
Telefon: 0355 / 612-3585
Buchstabe: C, M, N, S, T, V–Z
Telefon: 0355 / 612-3539
E-Mail: Elterngeld@cottbus.de

Beurkundungen im Jugendamt

Buchstaben: A, B, C, D, F, G, M, T
Frau Diecks
Telefon: 0355 / 612-3517
Fax: 0355 / 612-133517
E-Mail: marion.diecks@cottbus.de
Buchstaben: H, I, J, K, L
Herr Krekow
Telefon: 0355 / 612-3512
Fax: 0355 / 612-133512
E-Mail: sven.krekow@cottbus.de
Buchstaben: N, O, P, Q, R
Frau Rakowski
Telefon: 0355 / 612-3516
Fax: 0355 / 612-133516
E-Mail: ulrike.rakowski@cottbus.de
Buchstaben: S, U, V, W, Z
Frau Klimmeck
Telefon: 0355 / 612-3513
Fax: 0355 / 612-133513
E-Mail: jenny.klimmeck@cottbus.de

Familiengerichtshilfe

Buchstaben: A-I, P
Telefon: 0355 / 612-3586
Buchstaben: J-O
Telefon: 0355 / 612-3558
Buchstaben: Q-Z
Telefon: 0355 / 612-3557

Kindertagesstätten (Antrag), Erstberatung und Prüfung des Rechtsanspruches in Kindertagesstätte/Hort

Nachname der Mutter Buchstabe A-Z
Telefon: 0355 / 612-3594
Prüfung des Rechtsanspruches für Cottbuser Kinder, die einen Betreuungsplatz (Kindergarten, Hort) außerhalb von Cottbus (Fremdgemeinde) benötigen – Nachname der Mutter Buchstabe A – Z
Telefon: 0355 / 612-3552
Nachname der Mutter Buchstabe A-L
Telefon: 0355 / 612-3552
Nachname der Mutter Buchstabe M-Z
Telefon: 0355 / 612-3594

Kinderschutz

Frau Henkler
Telefon: 0355 / 612-3592
E-Mail: Antje.Henkler@cottbus.de

Pflegekinderwesen

Sandow, Ströbitz, Stadtmitte, Kahren, Branitzer Siedlung, Dissenchen, Schliechow
Telefon: 0355 / 612-3578
Spremberger Vorstadt, Sachsendorf/ Madlow
Telefon: 0355 / 612-3577
Schmellwitz (Alt und Neu), Sielow, Saspow, Döbbrick, Skadow, Merzdorf, Willmersdorf
Telefon: 0355 / 612-3576

Übernahme von Elternbeiträgen (Ermäßigung und Erlass von Kitagebühren)

Telefon: 0355 / 612-3533

Unterhalt

Buchstaben: A, B, C, D, F, G, M, T
Frau Diecks
Telefon: 0355 / 612-3517
Fax: 0355 / 612-133517
E-Mail: marion.diecks@cottbus.de
Buchstaben: H, I, J, K, L
Herr Krekow
Telefon: 0355 / 612-3512
Fax: 0355 / 612-133512
E-Mail: sven.krekow@cottbus.de
Buchstaben: N, O, P, Q, R
Frau Rakowski
Telefon: 0355 / 612-3516
Fax: 0355 / 612-133516
E-Mail: ulrike.rakowski@cottbus.de
Buchstaben: S, U, V, W, Z
Frau Klimmeck
Telefon: 0355 / 612-3513
Fax: 0355 / 612-133513
E-Mail: jenny.klimmeck@cottbus.de

Unterhaltsvorschuss

Buchstabe: A, B, C, D, F, I, U
Telefon: 0355 / 612-3572
Buchstabe: M, J, P, Q, R, V, Z
Telefon: 0355 / 612-3519
Buchstabe: O, S, T
Telefon: 0355 / 612-3589
Buchstabe: N, K, W, Y
Telefon: 0355 / 612-3518
Buchstabe: E, G, H, L
Telefon: 0355 / 612-3522

Vaterschaftsanerkennung

Buchstaben: A, B, C, D, F, G, M, T
Frau Diecks
Telefon: 0355 / 612-3517
Fax: 0355 / 612-133517
E-Mail: marion.diecks@cottbus.de
Buchstaben: H, I, J, K, L
Herr Krekow
Telefon: 0355 / 612-3512
Fax: 0355 / 612-133512
E-Mail: sven.krekow@cottbus.de
Buchstaben: N, O, P, Q, R
Frau Rakowski
Telefon: 0355 / 612-3516
Fax: 0355 / 612-133516
E-Mail: ulrike.rakowski@cottbus.de
Buchstaben: S, U, V, W, Z
Frau Klimmeck
Telefon: 0355 / 612-3513
Fax: 0355 / 612-133513
E-Mail: jenny.klimmeck@cottbus.de

Jugendamt Cottbus – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Cottbus

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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