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Jugendamt Bochum

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Bochum – Nordrhein-Westfalen

Jugendamt Bochum – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Bochum, Gustav-Heinemann-Platz 2, 44777 Bochum
  • Telefon: 0234 / 910-4111
  • Fax: 0234 / 910-4140
  • E-Mail: jugendamt@bochum.de
  • Webseite: https://www.bochum.de/
  • Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

Adoptionsvermittlung

Beatrix Behrenbeck
Telefon: 0234 / 910-3124
E-Mail: bbehrenbeck@bochum.de

Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften

Telefon: 0234 / 910-4111
E-Mail: amtsvormundschaft@bochum.de

Bereitschaftspflege

Fax: 0234 / 910-1922
Frau Dunker
Telefon: 0234 / 910-3727
E-Mail: bdunker@bochum.de
Frau Oturanlar
Telefon: 0234 / 910-1938
E-Mail: yoturanlar@bochum.de

Beistandschaften

Herr Hartmann
Telefon: 0234 / 910-3122
E-Mail: marcushartmann@bochum.de

Besondere sozialpädagogische Fachdienste

Telefon: 0234 / 910-3143
Fax: 0234 / 910-1359
Frau Roth
Telefon: 0234 / 910-3151
E-Mail: uroth@bochum.de
Frau Klaaßen
Telefon: 0234 / 910-3097
E-Mail: vklaassen@bochum.de
Frau Pillmann
Telefon: 0234 / 910-3148
E-Mail: mpillmann@bochum.de

Erziehungsberatung, Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche
Bochum-Harpen

Liboriusstraße 39
Telefon: 0234 / 333-9444
Fax: 0234 / 333-9417

Bochum-Langendreer

Carl-von-Ossietzky-Platz 1
Telefon: 0234 / 910-9472
Fax: 0234 / 910-9448

Bochum Wattenscheid

Lyrenstraße 41
Telefon: 02327 / 838-2210
Fax: 0234 / 910-6511

Südwest

Dr.-C.-Otto-Str. 123
Telefon: 0234 / 491-800
Fax: 0234 / 497-350

Erzieherischer Jugendschutz

Kai-Uwe Olbrich
Telefon: 0234 / 910-1736
Fax: 0234 / 910-1513
E-Mail: kolbrich@bochum.de

Familienpädagogisches Zentrum

Fax: 0234 / 910-9448
Herr Heuer
Telefon: 0234 / 910-9470
E-Mail: fheuer@bochum.de
Frau Mühlenberg
Telefon: 0234 / 910-5112
Frau Brinks
Telefon: 0234 / 910-9472
E-Mail: pbrinks@bochum.de

Jugendsozialarbeit

Herr Rohde
Telefon: 0234 / 910-2968
Fax: 0234 / 910-1358
E-Mail: christianrohde@bochum.de

Jugendförderung

Herr Keßler
Telefon: 0234 / 910-2991
E-Mail: kessler@bochum.de
Frau Zimmermann
Telefon: 0234 / 910-2989
E-Mail: bzimmermann@bochum.de
Frau Goedeke
Telefon: 0234 / 910-2990
E-Mail: pgoedeke@bochum.de

Jugendhilfeplan, Kinderschutz, Projektarbeit, Qualitätsentwicklung/-sicherung, Öffentlichkeitsarbeit

Frau Haermeyer
Telefon: 0234 / 910-2997
E-Mail: dhaermeyer@bochum.de
Frau Köhler
Telefon: 0234 / 910 3950
E-Mail: akoehler@bochum.de
Herr Kraft
Telefon: 0234 / 910-3190
E-Mail: pkraft@bochum.de
Herr Roesler
Telefon: 0234 / 910-5100
Fax: 0234 / 910-795100
E-Mail: hroesler@bochum.de
Frau Runge
Telefon: 0234 / 910-3171
E-Mail: runge@bochum.de

Kindertagespflege

Junggesellenstr. 8
44777 Bochum
Fax: 0234 / 910-1226
Zuständig für: Stahlhausen, Goldhamme, Weitmar-Mitte
Herr Brisi
Telefon: 0234 / 910-1565
E-Mail: rbrisi@bochum.de
Zuständig für: Hamme, Hofstede
Frau Gode
Telefon: 0234 / 910-1992
E-Mail: kgode@bochum.de
Zuständig für: Werne, Langendreer-Alter Bahnhof
Frau Jahnke
Telefon: 0234 / 910-1991
E-Mail: mjahnke@bochum.de
Zuständig für: Stiepel, Querenburg, Wattenscheid-Mitte, Leithe, Günnigfeld, Hordel
Frau Knoche
Telefon: 0234 / 910-2775
E-Mail: lknoche@bochum.de
Zuständig für: Westenfeld, Höntrop, Eppendorf, Engelsburg
Frau Schaub
Telefon: 0234 / 910-1240
E-Mail: eschaub@bochum.de
Zuständig für: Weitmar-Mark, Linden, Dahlhausen
Frau Schwaß
Telefon: 0234 / 910-3164
E-Mail: rschwass@bochum.de
Zuständig für: Riemke, Bergen, Hiltrop, Gerthe, Harpen-Rosenberg
Frau Soest
Telefon: 0234 / 910-3937
E-Mail: usoest@bochum.de
Zuständig für: Langendreer
Herr Waldschläger
Telefon: 0234 / 910-1748
E-Mail: pwaldschlaeger@bochum.de

Sozialer Dienst

Fax: 0234 / 910-1753
Frau Piedboeuf-Schaper
Telefon: 0234 / 910-2986
E-Mail: rpiedboeuf-Schaper@bochum.de
Herrn Frackmann
Telefon: 0234 / 910-1149
E-Mail: frackmann@bochum.de
Frau Möller
Telefon: 0234 / 910-2985
E-Mail: dmoeller@bochum.de

Stadtbezirk Mitte

Gustav-Heinemann-Platz 2
Herr Papies
Telefon: 0234 / 910-3188
E-Mail: cpapies@bochum.de

Stadtbezirk Wattenscheid

Friedrich-Ebert-Str. 7
Herr Lührs
Telefon: 0234 / 910-6381
E-Mail: uluehrs@bochum.de

Stadtbezirk Ost

Kreyenfeldstr. 31
Frau Duda
Telefon: 0234 / 910-9360
E-Mail: rduda@bochum.de

Stadtbezirk Süd

Querenburger Höhe 294
Frau Wietoska
Telefon: 0234 / 910-9160
E-Mail: kwietoska@bochum.de

Stadtbezirk Südwest

Dr.-C.-Otto-Str. 182
Herr Kätker
Telefon: 0234 / 599-6215
E-Mail: skaetker@bochum.de

Schulpsychologische Beratungsstelle

Fax: 0234 / 333-9429
E-Mail: schulpsychologie@bochum.de
Frau Beierlein
Telefon: 0234 / 333-9421
E-Mail: pbeierlein@bochum.de
Frau Hentschel
Telefon: 0234 / 333-9424
E-Mail: uhentschel@bochum.de
Frau Neußer
Telefon: 0234 / 333-9422
E-Mail: hneusser@bochum.de
Frau Raabe
Telefon: 0234 / 333-9423
E-Mail: oraabe@bochum.de
Frau Sachschal
Telefon: 0234 / 333-9420
E-Mail: jsachschal@bochum.de

Tagesbetreuung

Fax: 0234 / 910-1226
Herr Klingenberg
Telefon: 0234 / 910-3104
E-Mail: jklingenberg@bochum.de
Frau Neuer
Telefon: 0234 / 910-3106
E-Mail: hneuer@bochum.de
Frau Pohl
Telefon: 0234 / 910-3105
E-Mail: bpohl@bochum.de

Unterhaltsvorschuss

Herrn Erdmann
Telefon: 0234 / 910-3165
E-Mail: kerdmann@bochum.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Herr Frackmann
Telefon: 0234 / 910-1149
E-Mail: jugendamt@bochum.de

Jugendamt Bochum – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Bochum

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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