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Jugendamt Bergstraße

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Bergstraße – Hessen

Jugendamt Bergstraße – Adresse und Kontaktdaten

Fachbereich Bildung, Betreuung, Erziehung

Frau Renate Dörr
Telefon: 06252 / 15–5632
Fax: 06252 / 15–5666

Finanzmanagement, Amtsvormundschaft, Statistik, EDV

Telefon: 06252 / 15–5740
Telefon: 06252 / 15-5944
Fax: 06252 / 15–5650

Pflegekinder- und Adoptionsdienst

Telefon: 06252 / 15–5642
Fax: 06252 / 15–5057

Erziehungsberatungsstelle Bensheim

Wambolter Hof 8
64625 Bensheim
Fax: 06251 / 84-6060
Uta Hoffmann
Telefon: 06251 / 84-600
Aneta Kuczok
Telefon: 06251 / 84-600
Jens Peter
Telefon: 06251 / 84-600
Claus Schmiederer
Telefon: 06251 / 84-600
Sybille Vonderschmidt-Viereck
Telefon: 06251 / 84-600

Erziehungsberatungsstelle Lampertheim

Blücherstrasse 26
68623 Lampertheim
Fax: 06206 / 13-601
Waltraud Flemmisch
Telefon: 06206 / 91-0411
Renate Gieg
Telefon: 06206 / 91-0411
Horst Gräsel
Telefon: 06206 / 91-0411
Wolfgang Kasubek
Telefon: 06206 / 91-0411
Tanja Leonhardt
Telefon: 06206 / 91-0411
Heidi Lißner
Telefon: 06206 / 91-0411

Regionalteams (Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendgerichtshilfe, Wirtschaftliche Jugendhilfe)

Sekretariat Regionalteam I – Ried:
Biblis, Bürstadt, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Viernheim

Telefon: 06252 / 15–5727
Fax: 06252 / 15–5056

Sekretariat Regionalteam II – Bergstraße:
Bensheim, Einhausen, Heppenheim, Lautertal, Lorsch, Zwingenberg

Telefon: 06252 / 15–5644
Fax: 06252 / 15–5799

Sekretariat Regionalteam III – Neckartal/Odenwald:
Absteinach, Birkenau, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Hirschhorn, Lindenfels, Mörlenbach, Neckarsteinach, Rimbach, Wald-Michelbach

Telefon: 06252 / 15–5642
Fax: 06252 / 15–5057

Jugendamt Bergstraße – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Bergstraße

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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