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Jugendamt Barnim

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Barnim

Jugendamt Barnim – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Jugendamt Barnim, Am Markt 1, 16225 Eberswalde
  • Telefon: 03334 / 214-1202
  • Fax: 03334 / 214-2202
  • E-Mail: jugendamt@kvbarnim.de
  • Webseite: https://www.barnim.de/
  • Öffnungszeiten: Di: 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Do: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr „Hinweis: Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung“

Servicetelefon

Kinderschutz: 03334 / 214-1700

Allgemeiner Sozialer Dienst

Alfons Kranich
Telefon: 03334 / 214-1229
Fax: 03334 / 214-2229
E-Mail: jugendamt@kvbarnim.de

Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beurkundungen, Negativbescheinigungen im Jugendamt

E-Mail: vormundschaften@kvbarnim.de
Lutz Thürmann
Telefon: 03334 / 214-1213
Heike Wrona
Telefon: 03334 / 214-1215
Cathrin Liebenwald
Telefon: 03334 / 214-1217
Desdemona Büttner
Telefon: 03334 / 214-1211
Anja Dunskus
Telefon: 03334 / 214-1342

Beistandschaft

Buchstabe/Nachnamen des Kindes: A bis I
Frau Bouchon
Telefon: 03334 / 214-1210
Frau Geyer
Telefon: 03334 / 214-1212
Buchstabe/Nachnamen des Kindes: J bis Re
Frau Fischer
Telefon: 03334 / 214-1271
Frau Mercader
Telefon: 03334 / 214-1247
Buchstabe/Nachnamen des Kindes: Ri bis Z
Frau Steinicke
Telefon: 03334 / 214-1216
Frau Schuster
Telefon: 03334 / 214-1274

Beratung bei Trennung und Scheidung, Erziehungs-und Familienberatungsstelle
Bernau

Weinbergstraße 10
16321 Bernau
Frau Christine Selle
Telefon: 03338 / 391921
E-Mail: efb@awo-kv-bernau.de
EberswaldeA.-v.-Humboldt-Str. 61
16225 Eberswalde
Herr Thölke
Telefon: 03334 / 289-165
E-Mail: kjhb.thoelke@telta.de

Betreuungsgeld, Elterngeld

E-Mail: elterngeld-bafoeg@kvbarnim.de
Buchstabe/Nachnamen des Kindes: I bis Q
Karin Bahr
Telefon: 03334 / 214-1246
Buchstabe/Nachnamen des Kindes: R bis Z
Brigitte Klatte
Telefon: 03334 / 214-1226
Buchstabe/Nachnamen des Kindes: A bis H
Juliane Nichelmann
Telefon: 03334 / 214-1312

Hilfen zur Erziehung – Regionalteam I

Stadt Eberswalde (Finow, Leibnitzviertel, Westend)
Frau Brudler
Telefon: 03334 / 214-1233
Fax: 03334 / 214-2233
Stadt Eberswalde (BBV – West, Clara-Zetkin-Siedlung); Gemeinde Schorfheide
Frau Klawitter
Telefon: 03334 / 214-1227
Fax: 03334 / 214-2227
Stadt Eberswalde (BBV – Ost); Amt Joachimsthal
Frau Schuster
Telefon: 03334 / 214-1234
Fax: 03334 / 214-2234
Stadt Eberswalde (Ostend, Südend, Stadtmitte – West); Amt Britz-Chorin-Oderberg (Buchst. K-Z)
Frau Strebelow
Telefon: 03334 / 214-1585
Fax: 03334 / 214-2585
Stadt Eberswalde (Stadtmitte – Ost, Nordend)
Frau Turner-Wegener
Telefon: 03334 / 214-1591
Fax: 03334 / 214-2591
Amt Britz-Chorin-Oderberg (Buchst. A-J)
Herr Schmidt
Telefon: 03334 / 214-1240
Fax: 03334 / 214-2240

Jugendförderung, Sportförderung

Marianne Höhns
Telefon: 03334 / 214-1206
E-Mail: jugendfoerderung@kvbarnim.de

Hilfen zur Erziehung – Regionalteam II

Stadt Bernau bei Berlin (Stadtmitte); Stadt Werneuchen
Herr Gillmann
Telefon: 03334 / 214-1193
Fax: 03334 / 214-2193
Stadt Bernau bei Berlin (Süd)
Frau Kersten
Telefon: 03334 / 214-1228
Fax: 03334 / 214-2228
Stadt Bernau bei Berlin (West); Gemeinde Ahrensfelde
Frau Schiller
Telefon: 03334 / 214-1232
Fax: 03334 / 214-2232
Gemeinde Wandlitz
Frau Lorenz
Telefon: 03334 / 214-1230
Fax: 03334 / 214-2230
Gemeinde Panketal
Herr Schulz
Telefon: 03334 / 214-1264
Fax: 03334 / 214-2264

Kinderschutz

Herr Schulz
Telefon: 03334 / 214-1231
Fax: 03334 / 214-2231
Herr Sandow
Telefon: 03334 / 214-1238
Fax: 03334 / 214-2238
Frau Borchert
Telefon: 03334 / 214-1263
Fax: 03334 / 214-2263

Jugendgerichtshilfe

Stadt Bernau; Stadt Werneuchen und Gemeinde Ahrensfelde
Frau Michalik-Biesdorf
Telefon: 03334 / 214-1592
Fax: 03334 / 214-2592
Gemeinde Wandlitz; Gemeinde Panketal und Amt Biesenthal-Barnim
Herr Rittwag
Telefon: 03334 / 214-1241
Fax: 03334 / 214-2241
Stadt Eberswalde, Amt Britz-Chorin-Oderberg; Amt Joachimsthal und Gemeinde Schorfheide
Herr Schmidt
Telefon: 03334 / 214-1240
Fax: 03334 / 214-2240

Kinderschutz, Kindesgefährdungsmitteilung

Heiko Sandow
Telefon: 03334 / 214-1238
E-Mail: asd@kvbarnim.de
Martin Kühnel
Telefon: 03334 / 214-1231
E-Mail: asd@kvbarnim.de

Kindertagesbetreuung

Buchstabe/Nachnamen des Kindes: A, B, C, F, U, Y
Frau Heyduck
Telefon: 03334 / 214-1196
Buchstabe/Nachnamen des Kindes: D, E, J, N, P, W
Herr Ehrig
Telefon: 03334 / 214-1195
Buchstabe/Nachnamen des Kindes: G, H. I
Frau Buth
Telefon: 03334 / 214-1209
Buchstabe/Nachnamen des Kindes: K, L, O, T
Frau Huwe
Telefon: 03334 / 214-1197
Buchstabe/Nachnamen des Kindes: M, R, X
Frau Fakundiny
Telefon: 03334 / 214-1194
Buchstabe/Nachnamen des Kindes: Q, S, V, Z
Frau Hendrich
Telefon: 03334 / 214-1208

Unterhaltsvorschuss

Buchstabe/Nachnamen des Kindes: A, B, C, D, E, F
Frau Genath
Telefon: 03334 / 214-1221
Fax: 03334 / 214-2221
Buchstabe/Nachnamen des Kindes: G, M, L, R, T
Herr Schwalm
Telefon: 03334 / 214-1220
Fax: 03334 / 214-2220
Buchstabe/Nachnamen des Kindes: H, I, J, Kra-Ende K, N, O, P, Q, U, V, X, Y, Z
Frau Schreiber
Telefon: 03334 / 214-1544
Fax: 03334 / 214-2544
Buchstabe/Nachnamen des Kindes: K-Ko, S, W
Frau Sucher
Telefon: 03334 / 214-1219
Fax: 03334 / 214-2219
Frau Ritter
Telefon: 03334 / 214-1218
Fax: 03334 / 214-2218

Pflegekinderdienst

E-Mail: asd@kvbarnim.de
Stadt Bernau; Stadt Werneuchen; Gemeinde Ahrensfelde; Gemeinde Panketal; Gemeinde Wandlitz
Christina Jahn
Telefon: 03334 / 214-1242
Stadt Eberswalde; Amt Britz-Chorin-Oderberg; Amt Joachimsthal; Gemeinde Schorfheide; Amt Biesenthal-Barnim
Evelyn Schimmelpfennig
Telefon: 03334 / 214-1239

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Mark Büttner
Telefon: 03334 / 214-1460
E-Mail: leiter.wjh@kvbarnim.de

Jugendamt Barnim – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Barnim

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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