Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Augsburg – Bayern
Jugendamt Augsburg – Adresse und Kontaktdaten
- Adresse: Jugendamt Augsburg, Prinzregentenstraße 11, 86150 Augsburg
- Telefon: 0821 / 324-2801
- Fax: 0821 / 324-2802
- E-Mail: kinder-jugend-familie@augsburg.de
- Webseite: https://www.augsburg.de/
- Öffnungszeiten: Mo–Do: 08:30–12:30 Uhr, Do: 14:00–17:30 Uhr, Fr: 08:00–12:00 Uhr
Adoptionen und Pflegekinder
Telefon: 0821 / 324-2834
Fax: 0821 / 324-2842
E-Mail: pflegekinder@augsburg.de
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
Volkhartstraße 4-6
86152 Augsburg
Fax: 0821 / 324-2987
E-Mail: beistandschaften@augsburg.de
Buchstabe A-Dop
Telefon: 0821 / 324-2912
Buchstabe Doq-Gs
Telefon: 0821 / 324-2917
Buchstabe Gt-Kar
Telefon: 0821 / 324-2905
Buchstabe Kas-Lae
Telefon: 0821 / 324-2916
Buchstabe Laf-No
Telefon: 0821 / 324-2915
Buchstabe Np-Reim
Telefon: 0821 / 324-2911
Buchstabe Rein-Se
Telefon: 0821 / 324-2913
Buchstabe Sf-Th
Telefon: 0821 / 324-2914
Buchstabe Ti-Z
Telefon: 0821 / 324-2922
Erziehungsberatung
Hunoldsgraben 27
86150 Augsburg
Telefon: 0821 / 324-2962
Fax: 0821 / 324-2965
E-Mail: erziehungsberatung@augsburg.de
Frühe Hilfen und Koki
Telefon: 0821 / 324-34301
Telefon: 0821 / 324-34304
Fax: 0821 / 324-34302
E-Mail: fruehehilfen@augsburg.de
Kindertagesbetreuung
in der Neuen Bücherei
Ernst-Reuter-Platz
86150 Augsburg
Telefon: 0821 / 324-34330
Fax: 0821 / 324-2808
Verwaltung
Telefon: 0821 / 324-34330
Fax: 0821 / 324-2808
E-Mail: kibev@augsburg.de
Pädagogische Angelegenheiten
Telefon: 0821 / 324-2819
Fax: 0821 / 324-2808
E-Mail: kitap@augsburg.de
Jugendhilfe, Jugendschutz
Volkhartstraße 4-6
86152 Augsburg
Jugendschutz
Telefon: 0821 / 324-2985
Telefon: 0821 / 324-2936
Telefon: 0821 / 324-2960
Telefon: 0821 / 324-2981
Fax: 0821 / 324-2984
E-Mail: jugendschutz@augsburg.de
Jugendhilfe
Telefon: 0821 / 324-2930
Telefon: 0821 / 324-2931
Fax: 0821 / 324-2945
E-Mail: jugendhilfe@augsburg.de
Soziale Dienste-Sozialregion Mitte
Prinzregentenstraße 11
86150 Augsburg
Telefon: 0821 / 324-2821
Fax: 0821 / 324-2822
E-Mail: sozialdienst-mitte@augsburg.de
Soziale Dienste-Sozialregion Nord/West
Donauwörther Straße 110
86154 Augsburg
Telefon: 0821 / 324-2852
Fax: 0821 / 324-2851
E-Mail: sozialdienst-nord@augsburg.de
Soziale Dienste-Sozialregion Ost
Zugspitzstraße 179
86165 Augsburg
Telefon: 0821 / 324-2871
Fax: 0821 / 324-2872
E-Mail: sozialdienst-ost@augsburg.de
Soziale Dienste-Sozialregion Süd
Friedrich-Ebert-Straße 12
86199 Augsburg
Telefon: 0821 / 324-2881
Fax: 0821 / 324-2882
E-Mail: sozialdienst-sued@augsburg.de
Unterhaltsvorschuss
Volkhartstraße 4-6
86152 Augsburg
Telefon: 0821 / 324-2948
Fax: 0821 / 324-2998
E-Mail: uvg@augsburg.de
Buchstabe A-Ben
Telefon: 0821 / 324-2948
Buchstabe Beo-Cr
Telefon: 0821 / 324-2919
Buchstabe Cs-E
Telefon: 0821 / 324-2986
Buchstabe F-H
Telefon: 0821 / 324-2951
Buchstabe I-Lo
Telefon: 0821 / 324-2953
Buchstabe Lp-Pl
Telefon: 0821 / 324-2949
Buchstabe Pm -Sh
Telefon: 0821 / 324-2950
Buchstabe Si-Z
Telefon: 0821 / 324-2959
Jugendamt Augsburg – Aufgaben und Pflichten
Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:
- Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
entscheiden - gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
- über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
- die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
- an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
- Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
- Zusammenarbeit mit freien Trägern
- Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
- Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
- Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
- Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.
Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:
- Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
- Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
- Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
- In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
- Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
- Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
- Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Termin beim Jugendamt Augsburg
Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.
Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.
Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.